Entfernungspauschale bei Fahrgemeinschaft?
Folgender Sachverhalt:
Eine Frau bringt ihren Mann als Mitfahrer mit ihrem PKW zu seiner Arbeit
und fährt dann anschließend zu ihrer Arbeit (erste Tätigkeitstätte)
Kann die Frau die erste Fahrt mit dem Mann zu seiner Arbeitststätte auch absetzen, oder zählt wirklich nur die Fahrt von Ihrer Wohnung zu Ihrer Arbeit und Umwege können nicht berücksichtigt werden?
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/JilBoe234/1668174275816_nmmslarge__0_495_1080_1080_25935c7110e00a7272e11d214e12c7cf.jpg?v=1668174276000)
Kann die Frau die erste Fahrt mit dem Mann zu seiner Arbeitststätte auch absetzen
Nein.
oder zählt wirklich nur die Fahrt von Ihrer Wohnung zu Ihrer Arbeit und Umwege können nicht berücksichtigt werden?
Genauso ist es. Ein Umweg wird nur dann ggf. anerkannt, wenn dieser wirklich verkehrsgünstiger für einem ist.
Aber es gilt: Jeder Fahrer/Mitfahrer berechnet seine Entfernungspauschale nach der für ihn kürzesten (ggf. verkehrsgünstigsten) Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
Umwege fürs Abholen etc. zählen nicht
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Jein. Man muss für jeden halt die Tage ermitteln, an denen er/sie lediglich Mitfahrer war. Für die Tage rechne ich die EP aus, die darauf entfällt und damit darf ich nicht über die 4.500€ kommen (Bei den restl. Tagen, wo ich selbst fahre, ist es egal).
Wenn ich bspw. an 100 Tagen selbst gefahren bin und an weiteren 120 Tagen nur Mitfahrer bin (Entf. 20 KM), dann
100 T x 20km x 0,30€ = 600€
120 T x 20km × 0,30 = 720€ ( wäre das jetzt über 4.500€, hätte ich diesen Betrag auf die 4.500€ begrenzen müssen).
![](https://images.gutefrage.net/media/user/stbjakobroess/1715123243346_nmmslarge__0_0_1024_1024_3ee6d102f9fff3b8eb89a9336cca61ab.jpg?v=1715123243000)
Sehr geehrte Fragestellerin!
Bei der Beantwortung Ihrer Frage gehe ich davon aus, dass bei dem Ehemann keine amtlich festgestellte Schwerbehinderung vorliegt und daher keine Sonderregelungen anzuwenden sind.
Die Ehefrau kann nur Entfernungspauschalen für die kürzeste oder die verkehrsgünstigste Strecke zu ihrer Arbeitsstätte als Werbungskosten aus nicht selbständiger Arbeit geltend machen, sofern sie Arbeitnehmerin ist und keine einkommensteuerbefreite Tätigkeit wie z.B. einen pauschal lohnbesteuerten Minijob ausübt.
Für den Umweg, den die Ehefrau wegen ihres Ehemanns fährt, kann sie keine Entfernungspauschalen geltend machen.
Mit freundlichen Grüßen
Steuerberater Jakob Röß
Röß Online-Steuerberatung UG (haftungsbeschränkt)
Mangels entgeltlicher Beauftragung und vollständiger Kenntnis über Ihre persönliche Situation wird von mir die Haftung für Fehlberatung für diese Antwort ausgeschlossen.
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Es zählt immer nur der direkte Weg natürlich. Muss man dann so rechnen, als hätte man den Umweg nicht gemacht.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Also kann ich den Umweg ignorieren und auch die Fahrgemeinschaft?
Also kann der Mann die EP absetzen als Mitfahrer zu seiner Ersten Tätigkeitstätte?