Entfernungspauschale bei Fahrgemeinschaft?

3 Antworten

Kann die Frau die erste Fahrt mit dem Mann zu seiner Arbeitststätte auch absetzen

Nein.

oder zählt wirklich nur die Fahrt von Ihrer Wohnung zu Ihrer Arbeit und Umwege können nicht berücksichtigt werden?

Genauso ist es. Ein Umweg wird nur dann ggf. anerkannt, wenn dieser wirklich verkehrsgünstiger für einem ist.

Aber es gilt: Jeder Fahrer/Mitfahrer berechnet seine Entfernungspauschale nach der für ihn kürzesten (ggf. verkehrsgünstigsten) Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

Umwege fürs Abholen etc. zählen nicht

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Abgeschl. Studium zur Dipl. Finanzwirtin und berufl. tätig

Kittyka2 
Fragesteller
 26.05.2024, 11:48

Also kann der Mann die EP absetzen als Mitfahrer zu seiner Ersten Tätigkeitstätte?

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Giota210  26.05.2024, 11:49
@Kittyka2

Ja, kann er.

Die Kosten werden hierfür (weil er dann nicht selbst fährt) aif 4.500€ begrenzt

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Kittyka2 
Fragesteller
 26.05.2024, 12:07
@Giota210

also werden hier generell nur max 4500 abziehbar sein, alles darüber zählt nicht,

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Giota210  26.05.2024, 12:15
@Kittyka2

Jein. Man muss für jeden halt die Tage ermitteln, an denen er/sie lediglich Mitfahrer war. Für die Tage rechne ich die EP aus, die darauf entfällt und damit darf ich nicht über die 4.500€ kommen (Bei den restl. Tagen, wo ich selbst fahre, ist es egal).

Wenn ich bspw. an 100 Tagen selbst gefahren bin und an weiteren 120 Tagen nur Mitfahrer bin (Entf. 20 KM), dann

100 T x 20km x 0,30€ = 600€

120 T x 20km × 0,30 = 720€ ( wäre das jetzt über 4.500€, hätte ich diesen Betrag auf die 4.500€ begrenzen müssen).

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Sehr geehrte Fragestellerin!

Bei der Beantwortung Ihrer Frage gehe ich davon aus, dass bei dem Ehemann keine amtlich festgestellte Schwerbehinderung vorliegt und daher keine Sonderregelungen anzuwenden sind.

Die Ehefrau kann nur Entfernungspauschalen für die kürzeste oder die verkehrsgünstigste Strecke zu ihrer Arbeitsstätte als Werbungskosten aus nicht selbständiger Arbeit geltend machen, sofern sie Arbeitnehmerin ist und keine einkommensteuerbefreite Tätigkeit wie z.B. einen pauschal lohnbesteuerten Minijob ausübt.

Für den Umweg, den die Ehefrau wegen ihres Ehemanns fährt, kann sie keine Entfernungspauschalen geltend machen.

Mit freundlichen Grüßen

Steuerberater Jakob Röß

Röß Online-Steuerberatung UG (haftungsbeschränkt)

Mangels entgeltlicher Beauftragung und vollständiger Kenntnis über Ihre persönliche Situation wird von mir die Haftung für Fehlberatung für diese Antwort ausgeschlossen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Steuerberater seit 2023

Es zählt immer nur der direkte Weg natürlich. Muss man dann so rechnen, als hätte man den Umweg nicht gemacht.


Kittyka2 
Fragesteller
 26.05.2024, 11:47

Also kann ich den Umweg ignorieren und auch die Fahrgemeinschaft?

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