Elternunterhalt trotz Arbeitslosigkeit?
Guten Tag,
meine Geschwister und ich sowie unser Vater haben einen Brief vom Landratsamt bekommen. kurz gesagt: wir sollen meiner Mutter Unterhalt zahlen bzw. Leistungen an das Amt erbringen.
Mein Vater ist seit 15 Jahren von ihr geschieden, meine Schwester und ihr Ehemann sind arbeitslos, auch mein Arbeitsvertrag läuft Ende des Monats aus und ich werde voraussichtlich bis Studienbeginn im Oktober arbeitslos sein.
Nun ist die Frage, welchen Selbstbehalt wir haben? Ob wir überhaupt etwas zahlen müssen? Ich weiß nur, dass es da eine Tabelle gibt, aber so richtig steige ich da nicht durch.
Ein paar Eckdaten noch: ich bekomme diesen Monat noch 1500€ netto, danach wie gesagt arbeitslos, ziehe aber zu meinem Freund (sprich Miete etc sind zu bezahlen.) Ich habe kein persönliches Vermögen (kein Auto, kein Sparbuch, kein Wohneigentum).
Meine Schwester und ihr Mann bekommen Hartz4. Mein Vater ist Rentner und hat nur einen 450€ Job nebenbei.
Kann jemand Licht ins Dunkle bringen? Was ist zu zahlen?
Um Fragen vorzubeugen: die Beziehung zu meiner Mutter ist zerrüttet, meine Jugend war bei ihr aufgrund ihrer psych. Erkrankungen nicht sehr schön, weswegen ich auch keinen Kontakt mehr habe.
Danke im Voraus
7 Antworten
Der Selbstbehalt gegenüber den Eltern liegt irgendwo bei 1600-1800€.
Da müßt ihr euch keine Gedanken machen.
Da ist es mehr als nur fraglich, ob er überhaupt etwas zahlen muß, nach 15 Jahren dürfte da eigentlich kein Anspruch mehr bestehen, sie hat ja vorher auch für sich selbst gesorgt.
Da wäre ein Besuch beim Anwalt schon angebracht.
1800 Euro Selbstbehalt gegenüber Eltern
Nun ist die Frage, welchen Selbstbehalt wir haben?
Sofern allein lebend 1800€ +50% des übersteigenden Bedarfs.
Was ist zu zahlen?
Nix. Den Amt ist aber Auskunft zu erteilen.
Ja, diese Grenze habe ich auch gesehen. Und wie wäre das für meinen Vater?
Hängt davon ab, ob durchgehend ein Unterhaltsanspruch bestanden hat. Wenn, dann liegt die Freigrenze mind. bei 1200€. Hierbei wäre zu beachten das ein 450€ überobligatorisch ist, d.h. nicht voll als einkommen zu werten ist.
Wenn euer Vater eurer Mutter in der letzten Zeit nicht mehr zum "nachehelichen Unterhalt" verpflichtet war (im Rahmen eines Scheidungsurteils...), ist er überhaupt nicht mehr unterhaltspflichtig für eure Mutter.
Ihr als leibliche Kinder wärt ihr ggf. unterhaltspflichtig, wenn sie ein "Pflegefall" wäre... und ihr ein entsprechend hohes regelmäßiges Einkommen hättet.
Euer Selbstbehalt gegenüber der Mutter läge dann derzeit bei jeweils 1800 Euro.....
Dass das Verhältnis zerrüttet ist, interessiert nicht.
Eure Situation wird genau überprüft werden, das ist Routine!
Die Frage ist, ob ihr jetzt nicht zahlen müsst, oder generell nicht.
zu zahlen ist erstmal garnichts. das ist nur die aufforderung an euch kinder euer einkommen offen zu legen. der selbstbehalt liegt dabei bei 1800 euro. dein vater ist raus aus der sache, den tangiert das alles nicht. geht nur um dich und deine schwester.
Hallo, danke für die Antwort :) Ja, diese Grenze habe ich auch gesehen. Und wie wäre das für meinen Vater?