Eltern zwingen mich zu Religiösen Dingen?

13 Antworten

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Religionsmündig ist man in der Schweiz ab 16:

In der Schweiz entscheidet ein Jugendlicher gemäss Art. 303 Abs. 3 Zivilgesetzbuch (ZGB) mit dem vollendeten 16. Lebensjahr selbständig über sein Bekenntnis

In Deutschland und Österreich ab 14:

Ab Vollendung des 14. Lebensjahres besteht in Deutschland eine uneingeschränkte Religionsmündigkeit.

https://de.wikipedia.org/wiki/Religionsm%C3%BCndigkeit#Schweiz

Wenn das Kind religionsmündig ist, kann es nicht mehr zu Kulthandlungen gezwungen werden.

Was würdet ihr in meiner Situation tun?

Ihnen Vers 2:256 zeigen:

„لَآ إِكْرَاهَ فِي الدِّينِ“
„lā ikrāha fī d-dīn“
„In der Religion gibt es keinen Zwang (d. h. man kann niemand zum (rechten) Glauben zwingen).“

Es gibt keinen Zwang in der Religion ist der Anfang des 256. Koranverses der zweiten Sure.

https://de.wikipedia.org/wiki/Kein_Zwang_in_der_Religion

Zicke52  22.08.2022, 12:39

Warum diese Antwort hilfreich ist, entzieht sich mir. Der/die FS hat ja nicht Konflikte mit dem Gesetz, sondern mit der Familie. Und die sollen sich mit der gesetzlichen Religionsmuendigkeit in Luft auflösen?

Zwingen zu religiösen Praktiken kann man auch vor dem Alter der Religionsmuendigkeit nicht, es sei denn mit Gewalt. Und die ist sowieso verboten, egal worum es geht.

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Mayahuel  22.08.2022, 12:51
@Zicke52
es sei denn mit Gewalt.

Nö. ZB mit Streichung von Geld und Privilegien.

Warum diese Antwort hilfreich ist,

Vers 2:256

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Zicke52  22.08.2022, 15:25
@Mayahuel

"Streichung von Geld und Privilegien"

Das ist kein Zwang! Man kann ja entscheiden, was einem wichtiger ist, wie man es oft im Leben tun muss. Hier: Privilegien oder Gewissensfreiheit. Zwang ist, wenn man diese Wahl nicht hat.

Eltern haben grundsätzliche Pflichten - Nahrung, Unterkunft, Kleidung, Zugang zu Bildung -, alles, was darüber hinausgeht, sind freiwillige Leistungen, auf die das Kind keinen Anspruch hat. Deshalb ist das Fehlen oder Streichen derselben auch kein Grund für die Intervention des Gesetzgebers.

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Mayahuel  22.08.2022, 15:37
@Zicke52
Intervention des Gesetzgebers.

wo schrubte ich das?

 alles, was darüber hinausgeht, sind freiwillige Leistungen,

man streicht die freiwillige Leistung auf zB den Fußballverein, in dem das Kind spielt.

Oder streicht das Internet.

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Zicke52  22.08.2022, 22:24
@Mayahuel

"Wo schrubte ich das?"

Du hast das Gesetz zur Religionsmuendigkeit zitiert. Das macht nur Sinn, wenn der Gesetzgeber bei Verstoss eingreift.

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Mayahuel  23.08.2022, 06:05
@Zicke52
Gesetz zur Religionsmuendigkeit zitiert.

man darf zB alleine aus einer Kirche/Glaubensgemeinschaft ein/austreten (ohne Erlaubnis der Eltern).

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ZWANG ist Nötigung und will Gott nicht, der uns einen freien Willen gab. Selbst bei uns Zeugen Jehovas kommen solche Fälle immer noch vor, werden aber immer seltener. - Eltern möchten gerne, dass ihre Kinder die gleichen Dinge lernen wie sie selbst. Doch ZWANG ist immer verkehrt. Das kann sogar Komplexe auslösen, die auch Eltern sich nicht möchten, weil sie ihre Kinder lieben - Wie GOTT, nur weiss er es besser! - Ich hoffe, es hilft dir!

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
WalterE  21.08.2022, 18:59

Also gibt es bei den Zeugen Jehovas doch eine gewisse Liberalisierung

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In die innere Emigration, um unnötigen Ärger zu sparen und dann so schnell wie möglich Ausziehen.

Ich würde wahrscheinlich das Thema vermeiden und so früh wie möglich ausziehen.

Alternativ könntest du dir auch Hilfe holen (Jugendamt). Aber das würde das Verhältnis zu deinen Eltern garantiert nicht verbessern.

Rein rechtlich hast du aber das recht auf freie Entscheidung. -Es wird nur sehr schwer das gegen die eigene Familie durchzusetzen.

Sorge dafür, dass du dir zügig eine Basis aufbaust, um unabhängig zu werden. Mit 18 bist du volljährig. Deine Eltern werden deine Volljährigkeit mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht akzeptieren und ihren Willen durchsetzen wollen, deshalb bist du vermutlich gezwungen, dich selbstständig zu machen.