Können Eltern von einem behindertem Kind früher in Rente gehen?

5 Antworten

Nein, nur schwerbehinderte Menschen können selbst früher in Rente gehen, Regelaltersrente frühestens mit 62 und Abzügen von 0,3 Prozent pro Monat, höchstens 10,8 Prozent (65 Jahre Regelalter).

Vertrauensschutz gibt es für Versicherte, die vor dem 17. November 1950 geboren sind und spätestens am 16. November 2000 anerkannt schwerbehindert waren. Sie können weiterhin mit 60 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen.

Hallo.

Nein, das sieht das Gesetzt nicht vor. Jedoch Pflegegeld kann sein. Nachfragen.

Wenn sie gesundheitlich nicht mehr in der Lage sind zu arbeiten, kann eine EM-Rente beantragt werden. Ob dafür die Voraussetzungen vorliegen, kann hier niemand wissen.

Für die Pflege naher Angehörige werden Pflichtbeiträge angerechnet.

Nein, das können die nicht. 

Nein, man ksnn hier nicht eher in Rente gehen.

Was hat Rente mit einem behinderten Kind zu tun?

Für die Rente zählt nur eine eigene Schwerbehinderung