Eltern unabhängiges BAföG abgelehnt, Vorausleistungen müssen zurückgezahlt werden. Wie kann ich dagegen vorgehen?

3 Antworten

Ich würde an deiner Stelle ebenfalls damit zu einem Anwalt und zumindest mal ein Beratungsgespräch machen.

Übrigens: Wahrscheinlich ist deine Hochschule Mitglied im Studentenwerk. Dann bekommst du (soweit ich weiß) über das Studentenwerk kostenlos eine Rechtsberatung Rund ums Studium.
Falls nicht kannst du dir evtl. einen Beratungsschein beim Amtsgericht holen, um eine fast kostenfreie Rechtsberatung zu bekommen.


may008 
Beitragsersteller
 13.02.2025, 19:09

Genau das ist jetzt mein Plan. Ich habe nächste Woche einen Termin zur Rechtsberatung

Einen expliziten Antrag auf elternunabhängiges Bafög gibt es nicht: bei jedem Bafög-Antrag wird geprüft, ob das Elterneinkommen zu berücksichtigen ist; ist es nicht zu berücksichtigen, spricht man landläufig von elternunabhängigem Bafög.

In einem Vorausleistungsverfahren wird Bafög gezahlt, weil die Eltern keinen womöglich geschuldeten Unterhalt zahlen. Diese Vorausleistung fordert das Bafög-Amt von den Eltern zurück. Im Zweifelsfall wird regelmäßig gerichtlich geklärt, ob ein Unterhaltsanspruch bestanden hat. Nur dann hat die Forderung bestand. Im anderen Fall handelt es sich über diesen Umweg auch um elternunabhängiges Bafög.

Zu empfehlen ist eine vom Bafög-Amt (Studiwerk) unabhängige Bafög-Beratung bsp. durch Studivertretung, Anwaltsperson oä.


may008 
Beitragsersteller
 13.02.2025, 19:12

Das Studierk hat mich zuletzt beraten. Sie hatten mir auch empfohlen den Antrag für Vorausleistungen zu stellen. Nächste Woche habe ich einen Termin bei der Rechtsberatung, ich bin mal gespannt

Da kollidieren zwei Gesetze, denn Unterhalt gibt es nach dem BGB und nicht nach dem BAföG mit seinen läppischen Freibeträgen.

Zudem darf das aktuelle Einkommen der Eltern als Maßstab herangezogen werden, es muss allerdings so beantragt werden.

Meine Klagen gegen das jeweilige Land durfte ich allesamt gewinnen, somit viel Glück und hin zum Anwalt.

Viel Glück!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

may008 
Beitragsersteller
 13.02.2025, 19:15

Danke!

Ja genau, das hast du gut zusammengefasst. Es kollidieren zwei Gesetze.

Gut zu hören, dass du sie gewonnen hast. War es bei dir ein ähnlicher Sachverhalt? Ich nehme mal an, dass sich sowas sehr lange ziehen kann

schleudermaxe  13.02.2025, 19:48
@may008

Nicht ganz, ich sollte als Elternteil bezahlen nach BAföG, nach BGB aber nicht, und somit musste das Urteil her, Leipzig, Bremen und Bielefeld waren die Verlierer.

may008 
Beitragsersteller
 14.02.2025, 13:45
@schleudermaxe

Das freut mich zu hören. Für einen kurzen Moment hatte ich wieder etwas mehr Hoffnung. Ich habe mir gerade eben nochmal den Paragraf 1610 Abs. 2 durchgelesen. Es scheitert wohl an meiner nicht abgeschlossenen Berufsausbildung. Ansonsten steht das BGB über dem BAföG wie in deinem Fall.