Eltern unabhängiges BAföG abgelehnt, Vorausleistungen müssen zurückgezahlt werden. Wie kann ich dagegen vorgehen?
Ich bin 32 Jahre alt und studiere im 6. Semester. Zu Beginn meines Studiums habe ich Elternunabhängiges Bafög beantragt, welches nicht bewilligt wurde. Als Begründung nannte mein Berater, meine fehlende abschgeschlossene Berufsausbildung und das Alter (29) beim Beginn des Studiums. Da ich unter einer chronischen Erkrankung leide und deshalb meine damalige Ausbildung nicht abschließen konnte, riet mir mein Bafög Berater zu einem Antrag auf Vorausleistung, welcher bewilligt wurde. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes wurden die Angelegenheiten an das Landesamt für Finanzen weitergeleitet. Das Landesamt hat somit die letzten zwei Jahre den Unterhaltsanspruch an meiner Eltern geprüft. Die Zahlungen sind monatlich dennoch weitergelaufen. Ich musste ärztliche Atteste einreichen und zu meinem Lebenslauf Stellung nehmen. Während dieser Zeit habe ich den zuständigen Sachbearbeiter vierteljährlich kontaktiert. Bei keinem Telefonat konnte er mir Auskunft über den Status geben. Jetzt zwei Jahre später erhalten meine Eltern ein Schreiben (kein offizieller Bescheid, ohne rechtsbehelf), der sie dazu auffordert die gesamte Summe mit Zinsen zu zurückzahlen.
Mein Bafög Berater hat uns dazu geraten einen Anwalt zu nehmen, er ist der Annahme, dass ich trotz allem Chancen hätte. Was für mich feststeht, ist, dass ich gerichtlich nicht gegen meine Eltern vorgehen möchte.
An welche Instanz muss ich mich nun wenden, wenn ich dagegen vorgehen möchte? Vom BAföG Amt habe ich schließlich ja keinen offiziellen Ablehnungsbescheid.
Meine Erkrankung wurde bei der Prüfung immer wieder thematisiert und skeptisch hinterfragt. Deshalb kann ich nicht verstehen, warum das nicht berücksichtigt wurde.
Zudem haben meine Eltern mir bereits eine Ausbildung komplett finanziert und ich leben seit meinem 22 Lebensjahr selbstständig, ohne finanzielle Unterstützung. Mein Vater ist letztes Jahr in Rente gegangen, somit könnten meine Eltern mich finanziell nicht mehr unterstützen. Ohne das Bafög könnte ich mein Studium nicht mehr fortsetzen. Aufgrund meiner Erkrankung kann ich neben meinem Vollzeitstudium nicht meinen Lebensunterhalt finanzieren. Durch einen Mini Job könnte ich gerade mal meine Krankenversicherung zahlen, welche ab dem 30. Lebensjahr auch immer teurer wird.
Falls jemand in einer ähnlichen Situation war, würde ich mich sehr über Erfahrungswerte freuen.
3 Antworten
Ich würde an deiner Stelle ebenfalls damit zu einem Anwalt und zumindest mal ein Beratungsgespräch machen.
Übrigens: Wahrscheinlich ist deine Hochschule Mitglied im Studentenwerk. Dann bekommst du (soweit ich weiß) über das Studentenwerk kostenlos eine Rechtsberatung Rund ums Studium.
Falls nicht kannst du dir evtl. einen Beratungsschein beim Amtsgericht holen, um eine fast kostenfreie Rechtsberatung zu bekommen.
Genau das ist jetzt mein Plan. Ich habe nächste Woche einen Termin zur Rechtsberatung
Einen expliziten Antrag auf elternunabhängiges Bafög gibt es nicht: bei jedem Bafög-Antrag wird geprüft, ob das Elterneinkommen zu berücksichtigen ist; ist es nicht zu berücksichtigen, spricht man landläufig von elternunabhängigem Bafög.
In einem Vorausleistungsverfahren wird Bafög gezahlt, weil die Eltern keinen womöglich geschuldeten Unterhalt zahlen. Diese Vorausleistung fordert das Bafög-Amt von den Eltern zurück. Im Zweifelsfall wird regelmäßig gerichtlich geklärt, ob ein Unterhaltsanspruch bestanden hat. Nur dann hat die Forderung bestand. Im anderen Fall handelt es sich über diesen Umweg auch um elternunabhängiges Bafög.
Zu empfehlen ist eine vom Bafög-Amt (Studiwerk) unabhängige Bafög-Beratung bsp. durch Studivertretung, Anwaltsperson oä.
Das Studierk hat mich zuletzt beraten. Sie hatten mir auch empfohlen den Antrag für Vorausleistungen zu stellen. Nächste Woche habe ich einen Termin bei der Rechtsberatung, ich bin mal gespannt
Da kollidieren zwei Gesetze, denn Unterhalt gibt es nach dem BGB und nicht nach dem BAföG mit seinen läppischen Freibeträgen.
Zudem darf das aktuelle Einkommen der Eltern als Maßstab herangezogen werden, es muss allerdings so beantragt werden.
Meine Klagen gegen das jeweilige Land durfte ich allesamt gewinnen, somit viel Glück und hin zum Anwalt.
Viel Glück!
Nicht ganz, ich sollte als Elternteil bezahlen nach BAföG, nach BGB aber nicht, und somit musste das Urteil her, Leipzig, Bremen und Bielefeld waren die Verlierer.
Das freut mich zu hören. Für einen kurzen Moment hatte ich wieder etwas mehr Hoffnung. Ich habe mir gerade eben nochmal den Paragraf 1610 Abs. 2 durchgelesen. Es scheitert wohl an meiner nicht abgeschlossenen Berufsausbildung. Ansonsten steht das BGB über dem BAföG wie in deinem Fall.
Danke!
Ja genau, das hast du gut zusammengefasst. Es kollidieren zwei Gesetze.
Gut zu hören, dass du sie gewonnen hast. War es bei dir ein ähnlicher Sachverhalt? Ich nehme mal an, dass sich sowas sehr lange ziehen kann