Eltern rausschmeißen?

6 Antworten

Wenn Deine Eltern Dich "rausschmeißen", dann wären sie Dir gegenüber bis zum Ende Deiner ersten Ausbildung unterhaltspflichtig.

Allerdings wird Deine Ausbildungsvergütung auf diesen Unterhalt angerechnet.

Also, wenn du nur Azubi und arbeitslos bist, dann müssen dich deine Eltern behalten, bis du 25 Jahre bist. Bis 25 Jahre bekommen die Eltern Kindergeld, falls du keinen Job hast. Ansonst dürfen deine Eltern Geld für Miete verlangen oder sogar rauswerfen, wenn du berufstätig bist.

Ärger können sie dir auch machen, fallls du Zuhause nur rumgammelst und dich nicht bemühst einen Job zu finden bzw. Ausbildung.

Also ich denke Azubi und Aushilfekraft sein, zählt nicht als unabhängig berufstätig zu sein.

Mit ü 18 können sie dich vor die Tür setzen. Gehst du nicht freiwillig, dann steht es ihnen frei Räumungsklage zu erheben.

Ob sie dir Barunterhalt zahlen müssen hängt davon ab was du in der Ausbildung verdienst und ob sie überhaupt leistungsfähig sind.

Nur weil du in der Ausbildung bist, müssen sie dich nicht Zuhause behalten...

Das Kindergeld leiten sie einfach an dich weiter und fertig!

In der Theorie hättest du Anspruch auf 930 EUR inkl. Kindergeld. Abgezogen werden davon deine Ausbildungsvergütung bis auf 100 EUR bzw. vorrangige Leistungen wie BAföG oder BAB.

Anspruch auf Wohngeld hast du übrigens nicht, weil du dem Grunde nach Anspruch auf BAföG (bei einer schulischen Ausbildung) oder BAB hast.

Am Ende entscheidest du wie teuer die Wohnung sein kann. Denn du musst sie ja mit den dir zur Verfügung stehenden Mittel finanzieren.

Woher ich das weiß:Hobby – Persönliche Erfahrung, Recherche + frei zugängliche Quellen

Klar, wenn du volljährig bist.

Zu meiner Zeit war es noch vollkommen üblich, dass man mit 18 auszieht. Nicht nur in meiner Familie, sondern überall.


Strifeforce7  22.10.2024, 19:09

Früher konnte man auch ohne guten Schulabschluss und Ausbildung, einen gut bezahlten Job finden.

Als Normalverdiener konnte fast jeder ein Haus mit Hof kaufen.

Insomnia12345  22.10.2024, 19:46
@Strifeforce7

Zu meiner Zeit nicht. Ich habe studiert und nebenher gejobt. Damals gab es keinen Mindestlohn. Da waren 5€ die Stunde noch viel.

Trotzdem war es schön, auf eigenen Beinen zu stehen!

Können Sie wenn du über 18 bist.

Nein sie müssen dir Unterhalt zahlen und du würdest das Kindergeld bekommen.

Was dann an Geld fehlt musst du selber verdienen oder eben beim Amt Bürgergeld, Wohngeld, etc beantragen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – 3 Kinder, nebenberuflich in der Säuglingspflege tätig