Einzug nach Rohrbruch, Erstanstrich durch mich vom Mieter gewünscht sowohl Wände als auch Decke?
Eine Wohnung in die ich demnächst einziehe hatte einen Rohrbruch, der vermieter will das ich sowohl die Wände als auch die Decke streiche,
entweder a) Vliestapete und Streichen oder b) normale Tapete
nicht einfach so streichen.
An der Wand wurde gespachtelt und geschliffen... Ich weiß nicht ob ich das wirklich machen muss und nicht der Vermieter, zumindest alles vorab in Weiß zu streichen oder Vliestapete zu machen bevor jemand (ich) da einzieht.
Irgendeine Idee durch erfahrung etc?
2 Antworten
darin ist allein der Vermieter in der Pflicht
Ich vermute mal, wenn du das nicht machen willst, bekommst du auch nicht die Wohnung? Oder hast du den Mietvertrag schon unterschrieben?
Ok, wenn der Mietvertrag unterschrieben ist, kannst du dem Vermieter einfach einen Kostenvoranschlag übersenden, und den soll er mit seiner Unterschrift bewilligen. Oder rede einfach mit ihm, und frage, wer das bezahlt, wenn du das machen sollst.
Du musst das natürlich nicht machen, du kannst eine fertig renovierte Wohnung verlangen, in der du einziehen kannst.
Weiß ich nicht, Mietvertrag ist unterschrieben aber ich sehe darin nichts bezüglich dessen