Einstellungszusicherung per Email

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Natürlich kann die Mail als Beweis für evtl. Rechtsmittel dienen. Ein Vertrag war das noch nicht, aber die Zusage ist gem. § 145 BGB ein Antrag zur Schließung eines Vertrages, an welchen der ArbG gebunden ist, wenn er nicht eine Frist gesetzt hat, bis wann die Zusage verbindlich sein sollte und diese abgelaufen war oder er die Gebundenheit ausgeschlossen hat. Es kommt also auf die genaue Formulierung der EMail an!

So lange der Vertrag nicht unterschrieben ist, ist alles offen. Diese e-mail kannst du höchstens verwenden, um einen Schadensersatz geltend zu machen. Das wären die Fahrtkosten, die du aufgewendet hast, um zur Vertragsunterzeichnung zu fahren.

Einen Anspruch auf Einstellung kannst du damit nicht durchsetzen. Das wäre auch sinnlos, weil dann der Vertrag sofort in der Probezeit wieder gekündigt wird.

ralosaviv  06.03.2013, 13:57

Ja, was denn nun? Ist alles offen, begründet das keinen Anspruch auf einen Schadenersatz. Für was denn? Anspruch auf Fahrtkostenerstattung hat der ArbN immer, wenn er auf Veranlassung des ArbG angefahren kommt - also auch bereits zum Vorstellungsgespräch.

Schadenersatz ist hier aber sehr wohl denkbar, weil der ArbG eben an seine Erklärung gebunden gewesen sein kann. Das es keinen Sinn macht auf Biegen und Brechen eine Einstellung durchzusetzen, ist wohl selbstredend.

Die verbindliche Zusage ist erstmal gültig. Im Gegensatz zu anderen Behauptungen hier, kann man einen Arbeitsvertrag auch mündlich abschließen. Das ist hier geschehen und durch die Mail beweisbar.

Allerdings kann dir der AG sofort fristgemaß kündigen und damit bereits den Beginn deiner Tätigkeit verhindern - dafür ist die Zeit ausreichend.

Falls du wegen der Zusage einen bestehenden Job gekündigt hast, kannst du mit neuen Vertragsabschluss und notfalls einer angeforderten schriftlichen Kündigung des neuen AG eine Sperre beim ALG vermeiden.

Das hilft wohl eher nicht weiter. Rechtskraft hat eben die Unterschrift unter dem Vertrag. Aber selbst die ist nur bedingt tauglich, weil der Arbeitgeber ja die Möglichkeit hat, während der Probezeit ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Was ich sagen will ist nur, dass wenn der Arbeitgeber dich definitiv nicht haben will, du auch mit einer theoretisch verbindlichen Zusage nicht weit kommen wirst! Schade !

Jorgfried  06.03.2013, 13:37

Rechtskraft hat eben die Unterschrift unter dem Vertrag.

Falsch! Für einen Arbeitsvertrag ist genausowenig die Schriftform vorgeschrieben, wie für einen Brötchenkauf.

frafi  06.03.2013, 15:08
@Jorgfried

Aber hilft ja trotzdem nichts! Dann klagt man sich in das Arbeitsverhältnis und wird innerhalb der Probezeit gefeuert - da hast Du aber nicht viel gewonnen!

Der Arbeitsvertrag ist noch nicht unterschrieben. Die Zusicherung per Mail stellt eine Art Vorvertrag dar, der aber einseitig gekündigt werden kann. Leider Pech gehabt.

Viel Erfolg bei der weiteren Stellensuche!