Einspruch gegen EPC Verwarnungsgeld England ), bekomme aber keine Antwort ob eingestellt oder nicht

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EPC Verwarnungsgeld Die Londoner Firma Euro Parking Collection (EPC) ist ein solches Inkassounternehmen, das sich auf den Einzug von Bußgeldern über Landesgrenzen hinweg spezialisiert hat. Eine Tätigkeit, die sich das Unternehmen gut entlohnen lässt, und zwar von den Verkehrssündern: Ein erstes Schreiben – in deutscher Sprache – kostet beispielsweise 17 Euro, die zweite Mahnung dann noch einmal 29 Euro. Jeder Verfahrensschritt – so das Unternehmen – erhöht den zu zahlenden Betrag. Wer dann immer noch nicht zahlungswillig ist, dem droht EPC „weitere Schritte“ an. Bei der Geltendmachung der Forderung gibt sich das Inkassobüro auch einen äußerst seriösen und amtlichen Anstrich, benutzt Wappen und ein Vokabular, das Autofahrer sonst nur von Behörden kennen. Die Bürger sollen eingeschüchtert werden. Die gängigsten Drohungen sind: Einleitung eines Gerichtsverfahrens, Eintrag ins Schufa-Register, Einziehungsmaßnahmen durch den Gerichtsvollzieher. Druck ausüben, bis dem Autofahrer die Luft ausgeht, das ist die Absicht und das Handwerk dieser Inkassobüros. Dabei bleibt kaum eine Masche unversucht, wenn es ums Tricksen und Einschüchtern geht. Denn es muss sich rechnen. Mancher Parksünder bekommt in wenigen Wochen vier- oder fünfmal Post, der Ton wird mit jedem Schreiben schärfer. Manchmal bieten die Inkassobüros auch Ratenzahlungen an oder geben sich mit einem Teilbetrag zufrieden. Die Frage ist nur: Muss man wirklich zahlen?

Man kann zahlen – muss aber nicht

Keine RechtsgrundlageViele Autofahrer lassen sich von derart massiven Drohungen einschüchtern und zahlen. Eine Rechtsgrundlage dafür gibt es aber nicht. EPC und andere Inkassounternehmen berufen sich auf ein nicht existentes Vollstreckungsrecht. Die EU-Justizminister haben zwar im Mai 2003 einen Beschluss zur „gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen“ gefasst. Dieser Beschluss ist aber noch nicht in geltendes Recht umgesetzt. Außerdem haben sich die Minister auf eine Mindesthöhe von 70 Euro geeinigt, ab der die Behörden grenzüberschreitend Bußgelder eintreiben sollen. Für Forderungen, die darunter liegen, haben Gemeinden und Städte weiterhin keine Handhabe. Knöllchen fürs Falschparken sind daher in aller Regel nicht betroffen. Die oft horrenden Inkassogebühren kann man ebenfalls getrost vergessen. Das Eintreiben von Bußgeldern gehört auch nicht in die Hände privater Firmen. Laut Michael Nissen, Verkehrsjurist beim ADAC München, ist dies – nach deutschem Recht – auch eine staatliche Hoheitsaufgabe.

ich war im Frühjahr in Irland und habe den tunnel zum hafen benutzt allerdings sind da zahlstellen bei denen ich bezahlt habe. ich habe seit jahren einen wohnsitz in irland und benutze diese strecke öfter und hatte noch nie probleme ausserdem fuhr vor mir meine frau mit dem wohnmobil und die bekam komischerweise keinen strafzettel einen einspruch habe ich nicht erhoben denn ich halte diese sache für sehr seltsam ich werde die polizei in dublin als nächstes anschreiben denn ich weiss das ich bezahlt habe (ich muss ja immer aussteigen da ich ja auf der falschen seite sitze) daher kann ich mich gut erinnern denn meine frau hatte sich an der schranke den kopf angestossen die fahrt war vom dubliner hafen nach irland west und zurück

hallo das gleiche haben wir von irland bekommen und halten diese zahlungsauforderung für sehr dubios unser betrag war erst 18 euro und nach 4 wochen kam der bescheid von 142,50 es geht um eine mautpflichtige strecke in dublin zum hafen die mit schranken versehen ist und es keine möglichkeit gibt diese ohne zu bezahlen zu durchfahren ich finde auch nichts wo ich einspruch erheben kann denn alle seiten sind englisch und das beherrsche ich nicht in schrift mich würde sehr interressieren wie ihr schreiben aussieht meine mailadresse ist karlfueller@aol.com

Hallo,

warum hast du den Brief bekommen ? Auch wegen nicht Anmeldung in gebührenpflichtiger Zone London-England ? Mein Einspruch wurde nach ca. 8 Monaten beantwortet !!! Er wurde ABGELEHNT und mir wurde angeboten das ich nur 50% bezahlen muß, wenn ich innerhalb von 10 Tagen überweise - was ich natürlich nicht getan habe ! Wann, wie und wo war dein " VERGEHEN ?

Ich habe auch einen "Verwarnungsgeld" bescheid in höhe vom €593,34 für die Angeblich nutzung ein Mautstrasse. Diese Mautstrass, der East Rochester Way in London" finde ich nirgendwo in die Offiziellen Seiten vom Mautstrassen aufgelistet. Wenn ich nicht innerhalb 28 tage bezahle erhöht sich der zu zahlende betrag auf € 1780,02.

Ich finde kein infos wo der east Rochester Way als Mautstrasse gelistet wird. Ich denke...Meine vermutung?...hier sitzt einer, guckt sich die fotos an und merkt sich die Ausländischen Kennzeichen ..da kann Mann geld machen!

Das ganz geht montag an die ADAC Rechtsberatung ubnd dann an meinem Anwalt.