Einen 400 €uro Job vor dem Hauptarbeitgeber verheimlichen?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, im Normalfall nicht, denn eine geringfügige Beschäftigung neben einer Hauptbeschäftigung bleibt sozialversicherungsfrei. Hättest du aber mehrere Nebenjobs, wäre Ärger vorprogrammiert. - Trotzdem: Erfährt dein Arbeitgeber was von dem nicht genehmigten Nebenjob, könnte das ein Grund zu einer - vielleicht sogar fristlosen - Kündigung sein. Stellt sich halt die Frage, ob dein Chef die Arbeit überhaupt verbieten kann. Solange deine Hauptbeschäftigung nicht darunter leidet, kann er da wohl eh nicht viel machen. Wenn du aber täglich nach Feierabend und vielleicht noch an den Wochenenden jobben gehst und deshalb schlechtere Arbeit in der Hauptbeschäftigung ablieferst, z. B. weil du ständig übermüdet bist, dann hätte er einen guten Grund für ein NEIN.

RedFred  11.10.2009, 17:02

NACHTRAG: Unabhängig davon, ob dein Arbeitgeber einen Nebenjob genehmigt oder nicht, anzeigen musst du ihn auf jeden Fall!!!

nein, eigentlich nicht, aber warum willst Du nicht ehrlich sein. Er kann das nur verbieten, wenn der Job Deine Arbeitsleistung beeinträchtigen würde.

AlienSquadron  11.10.2009, 16:57

Falsch, er muss es dem Arbeitgeber melden! Ich bin nahe am Betriebsrat.

er könnte es erfahren, wenn du bei der minijobzentrale bzw der knappschaft gemeldet bist.
ich würde es nicht verheimlichen, es kommt immer irgendwie heraus.

RedFred  11.10.2009, 17:00

Mit welchem Recht dürfte die Minijobzentrale dem Arbeitgeber eine Nebentätigkeit einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters mitteilen? Schon mal was von Datenschutz gehört?

diemeggie  11.10.2009, 17:07
@RedFred

datenschutz -- was ist das?^^

Curt50 
Fragesteller
 11.10.2009, 17:20
@RedFred

Das ist ja das Dilemma. Behörden schieben sich die Daten unter einander zu um Steuerhinterzieher und Schwarzarbeiter zu entlarfen. Aber die Grundsätzliche Frage ist doch, hat der Arbeitgeber zugang zu solchen Daten?

diemeggie  11.10.2009, 17:35
@Curt50

wenn ein ag was über seine an herauskriegen will, kriegt er es heraus. dauert gar nicht lange.

Und weshalb willst Du das verheimlichen. Dein Arbeitgeber muss das lediglich zur Kenntnis nehmen, sofern sich seine Interessen nicht mit denen des Nebenjobs "beissen". Schlimm wirds erst, wenn er das mitbekommt - dann gibts Ärger!!

Es gibt kaum einen Grund es zu verheimlichen. Verbieten wird er es Dir höchstens, wenn Du bei der Konkurrenz arbeitest oder die Arbeitszeiten sich negativ auf Deinen Hauptjob auswirken könnten.