Eine Freundin von mir (12) musste in eine WG und darf nicht nach Hause für mindestens 1 Jahr, sie will nicht mehr, was soll sie machen?
Hallo, meine Freundin ist 12 und wurde von ihrer Familie getrennt, darf nicht zu ihrem Bruder, ihren Kaninchen und generell nirgendwo anders hin außer in dieser WG zu sein, da das Jugendamt das so bestimmt hat.
Sie möchte wirklich sterben, zum Glück traut sie sich nicht, aber sie will so lieber gar nicht leben, als in einer WG und darf nie nach Hause.
Sie muss mindestens 1Jahr (oder länger) dort bleiben und darf keinen Kontakt zum Bruder haben laut Sozialamt, obwohl sie das selbst nicht versteht.
Was soll ich/sie machen? (ich um ihr zu helfen)
4 Antworten
Entweder ist deine Freundin diejenige, die sich selber und anderen Probleme bereitet oder die Probleme kommen aus der Familie.
Kann sein, dass ihre Eltern mit ihrer Erziehung überfordert waren ( wenn sie nicht zur Schule ging...wie du sagst.)
In solchen Wohneinrichtungen gibt es Regeln und Pflichten für sie. Mag sein, dass deiner Freundin das nicht so schmeckt, weshalb sie wieder *nachhause* möchte.
Das ist sehr traurig, aber du kannst ihr nicht helfen. Außer ihr schreiben.
Das Jugendamt wird Gründe haben, die hier nicht genannt wurden.Einfach so kommt niemand in eine Wohngemeinschaft. Und sie kann auch nichts daran ändern. Sie kann nur mit den Betreuern darüber reden.
Das Szialamt hat nichts damit zu tun, sondern das Jugendamt. Wenn sie Kontaktverbot hat, kann sie das leider nicht ändern. Sie ist minderjährig und das Jugndamt hat jetzt die Fürsorgepflicht.
Das sollte sie aber. sie kann an dem Bleiben in der WG nichts ändern.
Hallo, meine Freundin ist 12 und wurde von ihrer Familie getrennt, darf nicht zu ihrem Bruder, ihren Kaninchen und generell nirgendwo anders hin außer in dieser WG zu sein, da das Jugendamt das so bestimmt hat.
damit das Jugendamt ein Kind von der Familie trennt muss schon viel vorgefallen sein... ohne Grund wird das nicht passiert sein. Evt ist so eine WG für sie besser zu sein als bei ihrer Familie zu bleiben.
Die Maßnahme wird ihre Gründe haben, nur aus Jux und Dollerei gibt es keine Entnahme und komplettes Kontaktverbot. Normalerweise ist das JA interessiert daran, dass Kinder wieder zu ihrer Familie kommen bzw. der Kontakt bestehen bleibt. Hier muss also etwas wirklich sehr schwerwiegendes vorgefallen sein.
Und wenn nichts vorgefallen ist, sie nur nicht zur schule gegangen ist?
Dann sagt man dir nicht die Wahrheit. Bei Schule schwänzen wird die Familie mit Ordnungsgeldern belegt, der Schulbesuch erfolgt im Beisein der Polizei usw.
aber die polizei war noch nie bei ihr, sie musste ins krankenhaus wegen ganzkörperschmerzen seit eineinhalb jahren danach musste sie direkt in die WG
Na also, da kommen wir der Sache näher. Also doch nicht "nur nicht zur Schule gegangen". Offensichtlich ist ihr körperliches Wohlergehen in der Familie in großer Gefahr.
aber es ist nichts vorgefallen, naja der vater war so gut wie noch nie bei ihnen wegen einer krankheit, aber die schmerzen kamen ja wie aus dem nichts, deshalb ist sie auch nicht zur schule gegangen
Das Jugendamt wird vom Krankenhaus informiert, wenn es Anzeichen für Misshandlung, Missbrauch oder Vernachlässigung gibt. Da muss sie nichts erzählen, die Untersuchungen werden Beweise geliefert haben.
aber sie hat zu viel angst vor leuten.. sie traut sich nicht jemandem irgendwas zu sagen weil sie angst hat dass alles noch schlimmer wird.