Einbehalt Mietkaution u.a. wegen Schimmel

8 Antworten

Das kann so eigentlich nicht korrekt sein. Es ist zwar ein Versäumnis, den Schimmel nicht anzuzeigen (das ist immerhin eine Minderung des Eigentumswerts), aber trotzdem - wendet euch an den Mieterschutzbund, die kennen sich mit solchen Fällen am besten aus und haben im Zweifel auch Kontakt zu entsprechend spezialisierten Anwälten.

Ich könnte mir gut vorstellen, daß der Vormieter den Vermieter in Kenntnis gesetzt hat, warum er ausgezogen ist. Der Vermieter hat mit Sicherheit gewußt, das ein Schimmelbefall in der Wohnung ist und nun Euch dafür in Regress nehmen will. Laßt Euch das nicht gefallen und geht gegen der Vermieter vor.

Wenn in der Wohnung Schimmelflecken sind , dann ist die Wohnung mangelhaft. Der Mieter kann hier die Miete kürzen, es sei denn, er hat den Schaden verschuldet. Das müsste Ihm aber der VM beweisen. (LG Berlin GE 2001, 1113) Für den Ausgang eines Gerichtsverfahrens ist entscheidend, wer die Beweislast trägt, wenn sich die Ursache für die Feuchtigkeit letztlich nicht aufklären lässt....Überwiegend sagen Gerichte: Der Mieter muss beweisen, das die Wohnung mangelhaft ist, das sie also Schimmelflecken hat. Dies wird meistens unstrittig sein. Danach ist der Vermieter am Zuge, er muss beweisen das unzureichendes Lüften als Ursache für den Schimmelpilz infrage kommt, in dem er die in seinem Verantwortungsbereich liegende Ursachen ausschließt. Trifft den Mieter keine Schuld an der Feuchtigkeit, dann kann er die Miete mindern, im Extremfalle bis zu 100% (LG Berlin WM 88, 148) Wird die Feuchtigkeit vom Vermieter trotz Abmahnung nicht behoben, kann der Mieter auch fristlos kündigen. (LG Kassel WM 88, 109)

Rechtliche Aspekte
Von einem Schimmelbefall sind Mieter und Vermieter betroffen. Alle Beteiligten sollten das gemeinsame Interesse verfolgen, den Schimmelpilz dauerhaft zu beseitigen. Eine Schuldzuweisung der einen oder anderen Partei macht wenig Sinn. Bei einem außergerichtlichen Verfahren suchen sich die Parteien gemeinsam einen Gutachter, der von beiden akzeptiert wird. Eine Kostenteilung seitens der Auftraggeber begünstigt die Neutralität des Schverständigen. Kommt es zur gerichtlichen Konfrontation, d.h. sind Mieter und Vermieter oder Eigentümer und Bauträger unterschiedlicher Auffassung über die Ursache des Feuchteschadens, können hohe Kosten entstehen: durch die Gutachter der gegnerischen Parteien, die jeweils eigene Gutachten anfertigen lassen, und möglicherweise noch seitens des Gerichts, das ein drittes Gutachten in Auftrag geben kann. Kosten für Rechtsanwälte und die Gerichtskosten kommen noch dazu. Wie immer das Urteil lauten mag: die Parteien sind zerstritten und finden erst recht nicht zueinander - und der Schimmelpilz ist immer noch da.

Wies o habt ihr den Schimmel nicht angezeigt? Verstehe ich nicht .... sowas nehme ich als Mieter doch nicht hin und mache es selber weg ....

das sieht jetzt bnatürlich auch so aus, als hättet ihr den Schimmel verursacht und seid dann schnell weggezogen ....

Schimmel kann übrigens auch unter Tapeten sein ...

Ihr solltet auf jeden Fall zu einem Anwalt gehen, es ist nämlich ein beliebtes Vermeiterspielchen dem mieter die Schuld für den Schimmel in die Schuhe zu schieben (nicht ausreichend gelüftet) .... da hilft nur ein Gutachten woher der Schimmel tatsächlich kommt - ob die Nachbarn zu ihre Gerede stehen, wenn sie vor Gericht aussagen sollen ist fraglich, die wohnen schließllich noch da ..

NadinH 
Fragesteller
 12.07.2013, 08:53

Das mit dem Gutachter ist logisch. Aber: der Schimmelbefall wurde ja schon durch eine Firma beseitigt, kann da jetzt noch festgestellt werden wo die Ursache für den Schimmel lag? Die haben die Decke im Bad (die wirklich schlimm von Schimmel befallen war) ja komplett neu machen lassen.

Habt ihr denn das Übergabeprotokoll schriftlich unterschrieben erhalten? Nachträglich sollte da ja kaum etwas nachkommen. Den Toilettensitzpreis kann man sicherlich auf ein "Standard"-Maß senken bzw. die Differenz zum "High-End"-Produkt sich erstreiten (wenn man es drauf anlegt).

NadinH 
Fragesteller
 12.07.2013, 08:50

Das Übergabeprotokoll haben wir in schriftlicher Form und vom Hausverwalter unterschrieben ausgehändigt bekommen, ja. Es geht ja nicht nur um diesen Toilettensitz, dann bezahl ich das eben aber zusammen mit der Schimmelsache ärgert mich das schon ziemlich.

KaeteK  12.07.2013, 11:00
@NadinH

NadinH, es hätte dir aber klar sein müssen, dass dieser Schimmelbefall noch Folgen hat. Ich möchte deinem Vermieter nichts unterstellen...aber du hattest die Möglichkeit ihn zu beseitigen.

NadinH 
Fragesteller
 12.07.2013, 11:06
@KaeteK

Ich hatte eben keine Möglichkeit ihn zu beseitigen. Nachdem klar war, dass wir ausziehen und die Nachmieter auch schon drin waren, haben selbige auf die Beseitigung durch eine Firma bestanden. Und der Vermieter hat gesagt, das würde durch ihn erledigt. Wir wurden dazu gar nicht gefragt und sollen nun die Kosten tragen? Das kann meiner Meinung nach nicht richtig sein. Zumal dieser Mangel eben auch nicht im Übergabeprotokoll beanstandet wurde.