Ein bekannter hat ein hund gekauft und Vorbesitzerin möchte sie zurück.
Ein bekannter hat eine Französische Bulldogge privat gekauft, mit Kaufvertrag wo vorbesitzerin die Klausel mit 20 tage Rückgaberecht hat durchstreifen lassen und da auch nicht unterschrieben hat, sondern nur die erste seite. Jetzt möchte sie den Hund auf einmal zurück, obwohl im Chat vor dem Kauf gesagt worden ist, das der Hund aus Zeitmangel verkauft wird, da weder die Tochter noch sie zeit für sie haben. Jetzt droht die Tochter mit Anwalt und ordnungsamt, da sie jetzt behauptet der Hund wäre ihr. Mein bekannter ist mit den Nerven am Ende. Da Jetzt seit Montag die familie unbedingt den hund wieder haben möchte. Er hat im bei sein von mir, den Hund am Freitag den Hund gekauft und sie hat in Beisein von mir das geld gezählt. Rechtsanwalt meint er soll es ignorieren, wo ich online gefragt habe wo ich 10 euro für den online Anwalt gezahlt habe. Da aber mein bekannter jetzt komplett genervt ist und ich den Anwalt nicht mehr fragen kann, da auf einmal 35 euro verlangt wird. Möchte er jetzt gerne wissen was er machen soll. Er möchte den Hund behalten, da es kein Wanderpokal ist. Am Anfang war alles gut, aber seit Montag verlangt die Familie den Hund zurück. Was kann er machen, kann da einer bitte helfen!
Wer war denn die tatsächliche Besitzerin? Die Verkäuferin oder deren Tochter?
Also die Tochter meinte sie wäre sie Besitzerin von dem Hund. Der Hund war aber in 2 verschiedene Plattformen angeboten worden.
12 Antworten
Tiere gelten vertragsrechtlich als Sachen, und Kaufvertrag ist Kaufvertrag und somit einzuhalten. Ein Rücktritts- bzw. Rückforderungsrecht wurde offensichtlich nicht vereinbart.
Wenn allerdings die Tochter die rechtmäßige Besitzerin war, hat die Mutter etwas verkauft, das ihr nicht gehört. Die Frage ist auch, ob das im Auftrag geschah, oder nicht. Wenn ja (war die Tochter beim Verkauf dabei?), ist der Vertrag gültig. Wenn nicht, dann nicht.
Ich bin kein Jurist, kann nur aus meiner Erfahrung antworten.
Ich würde es aber machen, wie der Rechtsanwalt geraten hat: Erst mal gar nichts.
Ich habe etwas ordnungsgemäß gekauft und bezahlt, also gehört es mir.
Wer anderer Meinung ist, muß mir das erst mal beweisen. Drohungen mit Anwalt oder sonstigem (das Ordnungsamt hat mit einer zivilrechtlichen Streitigkeit nullkommanull zu tun) sind heiße Luft, sofern kein Nachweis anderer Besitzverhältnisse vorgewiesen werden kann.
Hat die Tochter einen Nachweis oder Kaufvertrag, daß der Hund ihrer war? Wer hat die Hundesteuer bezahlt? Sie oder die Mutter? Wenn es sie war, müßte sie einen jährlichen Gebührenbescheid von der Stadtverwaltung haben.
Sofern die Tochter nachweisen könnte, daß es ihr Hund war, würde ich ihn zurückgeben, natürlich nur gegen Erstattung des vollen Kaufpreises. Wenn nicht, würde ich ihn behalten. Soll die Tochter doch erst mal ihre Mutter auf Schadenersatz verklagen, die den Hund unrechtmäßig verkauft hat.
Wenn der Kaufvertrag von beiden Seiten unterschrieben ist, dann ist der Eigentumswechsel unwiderruflich, der Hund gehört Deinem Bekannten. "Rückgaberecht" bedeutet im Übrigen, dass der Käufer das Tier zurückgeben könnte. Es bedeutet nicht, dass die Verkäuferin das Tier zurückfordern kann; ob also dieser Passus gestrichen wurde oder nicht ist völlig irrelevant.
Jetzt droht die Tochter mit Anwalt und ordnungsamt
Das zeigt schon, das die selbst keine Ahnung haben.
Das Ordnungsamt hat damit genau null zu tun. Die Verkäufer müssten deine Bekannte auf Herausgabe verklagen, aber jeder Anwalt zu dem die gehen würden, würde davon abraten, da die eh 0,0 Chance hätten.
Also: Einfach ignorieren
Dein Bekannter kann beruhigt abwarten. Das Ordnungsamt hat damit nichts zu tun und auch ein Anwalt wird von einer Klage abraten. Aber selbst wenn jetzt ein Anwaltsschreiben bei deinem Bekannten eingehen sollte dann kann er den Kaufvertrag vorlegen und dann haben die Vorbesitzer keine Chance.
Warum glaubst du dem Anwalt nicht, den du bereits gefragt hast und von dem du ja scheinbar eine Erstberatung bekommen hast? Natürlich verlangt der mehr wenn die Beratung mehr in die Tiefe geht.
Ganz ehrlich… Und genau darum weil es solchen Ärger bei Privatverkäufen geben kann würde ich von privat nur einen Hund kaufen wenn ich die Verkäufer persönlich kenne. Die Tierheime sind voll mit Hunden und da wäre das deinem Bekannten nicht passiert.
Wenn dein Bekannter sich total unsicher fühlt kann er sich auch bei einem Anwalt beraten lassen. Die 35 € für eine weitere Beratung sollte ihm der Hund wert sein.
Den Hund auf keinen Fall zurückgeben. Der Hund wurde rechtmäßig gekauft und vorher auch in online Portalen angeboten. Habt ihr die Anzeigen noch? Davon solltet ihr Screenshots machen.
Mittlerweile denke ich, das ist ein neues Geschäftsmodell. Die Hunde werden angeboten und verkauft das Geld kassiert und dann die Leute massiv unter Druck gesetzt, um den Hund zurückzugeben. Und das Geld bekommen sie nie wieder und am nächsten Tag ist der Hund wieder inseriert.
Ich würde die Polizei einschalten oder zu mindestens damit drohen