Eigentumswohnung in Steuerkarte eintragen lassen?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du brauchst einen "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung", gibt's im Internet oder beim Finanzamt. Früher wurde der Freibetrag dann in die Lohnsteuerkarte eingetragen, inzwischen wird er in den elektronischen Steuerabzugsmerkmalen vermerkt.

Wenn Deine selbstbewohnte ETW zu Steuervorteilen führt, kannst Du auch dafür einen Freibetrag bekommen. Für Werbungskosten und haushaltsnahe Dienstleistungen auch, eigentlich für alles, was sich steuermindernd geltend machen lässt, außer Sonderausgaben.

Steuerkarten im alten Stil, also ausgedruckt auf farbigem Karton gibt es nicht mehr. Wenn Du Deine Daten ändern lassen willst, dann musst Du jetzt zum Finanzamt gehen und es dort machen lassen. Da kannst Du auch gleich die Frage stellen, ob sich diese Eintragung überhaupt steuerlich positiv auswirken wird.

In Zukunft wirst Du immer einmal im Jahr eine Einkommensteuer-Erklärung abgeben müssen, wenn Du keine eigene Firma hast und dann bekommst Du einmal im Jahr, wenn Du zuviel Steuern bezahlt hast, eine Steuerrückerstattung. Auf eine monatliche Rückzahlung lässt sich das Finanzamt nicht ein.

1210mk2 
Fragesteller
 06.01.2012, 01:02

Hallo Wolfgang,

erstmal danke für die schnelle Antwort!

Mir wurde aber vor längerer Zeit mal gesagt, dass man die vermietete Wohnung in die Steuerkarte eintragen lassen kann und somit monatlich diese steuerliche Begünstigung bekommt.

War das eine Fehl Info ?

Pegasus0911  11.03.2012, 11:24
@1210mk2

Wie schon oben gesagt es ist eigentlich ganz einfach.

  • Wer Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung oder andere Einkünfte hat als aus unselbständiger Arbeit ( Rentner, Selbständig, Vermieter usw.) hat muss eine Einkommensteuererklärung ggf. mit Hilfe des Steuerberaters abgegeben.
  • Fallen in den einzelnen Einkunftsarten höhere Ausgaben oder Verluste (es reicht Glaubhaftmachung) an als durch die von amtswegen berücksichtigten Freibeträge an kann man diese in der Steuerkarte als Freibetrag eintragen lassen. Ein erster Hinweis ist die letzte Steuererklärung.
  • Aber auch der Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein hilft gerne

und was ist mit den Einnahmen aus Vermietung??? Die musst du doch versteuern.