Eigener Hund in der Hundestaffel der Polizei?

7 Antworten

Es gibt auch andere Berufe, in denen Du Umgang mit Hunden hast.

Ich kannte z.B. mal eine Frau, die Blindenhunde ausbildet.

Prinzipiell halte ich die Liebe zu Hunden zwar für wichtig, wenn jemand beruflich mit ihnen arbeitet, aber nicht als hilfreich oder allein ausschlaggebend für die Berufswahl.
Der berufliche Umgang mit Hunden sollte professionell geprägt sein, also auf einem gesunden Verhältnis von Nähe und Distanz aufbauen.

Denn stelle Dir nur einmal vor, Deine überbordende Hundeliebe würde Dich als Polizisten daran hindern, den Hund in eine gefährliche Situation zu schicken?
Oder die Dame, die ich kannte, würde sich weigern, den ausgebildeten Hund nach seiner Prüfung einem Blinden zu übergeben?
Oder ein Angehöriger einer Rettungshundestaffel weigerte sich, seinen Hund in Trümmer oder ein Lawinenfeld zu schicken?

Auf der Hundeliebe eine berufliche Zukunft aufzubauen klingt für mich eher nach Hundetrainer oder Tierpfleger im Tierheim...

Etwas anderes ist es natürlich, wenn Du sowieso zur Polizei gehen und dann später diesen Berufswunsch mit Deiner Liebe zu Hunden verbinden willst.
So landen auch viele bei der Reiterstaffel...

Tier- oder Hundliebe sind kein Grund, zur Polizei zu gehen.

Wenn jemand Hundeführer werden soll, werden der HF und der Hund gleichermaßen ausgebildet.

Der Hund ist und bleibt Eigentum der Polizei, nicht des Hundeführers. Deshalb werden sämtliche Kosten für den Hund von der Polizei übernommen. Zusätzlich bekommt der Hundeführer eine bestimmte Anzahl von Arbeitsstunden als Hundepflege angerechnet. 

Du solltest nicht vergessen, der Hund ist ein polizeiliches Einsatzmittel, die Polizei kann -sollte es geboten sein - dir den Hund jederzeit ohne Weiteres wegnehmen. 

Wird der Hund zu alt für den Polizeidienst, wird er i.d.R. dem Ex-Hundeführer angeboten, damit er ihn dauerhaft übernimmt. 

Hallo,

als erstes solltest du nicht nur zur Polizei gehen, nur weil du Hunde so toll findest. Was ist, wenn sich für dich nie die Gelegenheit ergibt in die Hundestaffel zuwechseln oder du schlicht und ergreifend Recht früh aus gesundheitlichen Gründen für diese Arbeit in der Polizei nicht mehr geeignet bist? "Hund lieb haben" und einen Polizeihund führen und ausbilden ist ein wahnsinnig großer Unterschied. Wie wäre es, wenn du diche rst einmal um ein Schülerpraktikum bei der Polizei bemühst, die meisten lassen die Praktikanten auch enmal beim Training zuschauen und die älteren dürfen tlw. sogar mal selbst in den Schutzanzug steigen. Du bekommst den Hund nicht geschenkt - behandelst ihn aber quasi wie einen eigenen. Viele Hundeführer behalten ihren Hund auch noch, wenn dieser bereits "in Rente" gegangen ist. NAtrülich darfst du "was" mit dem Hund unternehmen, der ist ja - genau wie du - nicht 24 Stunden im Dienst. Ich kenne einen Polizeihund der Zeit seines LEbens wunderbar zwischen Alltag und Dienst unterscheiden konnte - sein Nachfolger ist stets und immer mit absoluter vorsicht zu behandeln - gleicher Hundeführer, gleicher Ausbilder, gleiche Rasse - trotzdem komplett anders.

Du wirst nicht Zeit deines Berufslebens Hundeführer sein, entscheide dich icht für den Beruf weil du unbedingt etwas mit Hunden machen willst, sondern entscheide dich dafür weil du Polizist werden willst - alles andere könnte böse nach hinten losgehen

mach erst mal deine normale ausbildung im polizeidienst. nach abschluss der ausbildung kannst du beantragen, dass du zur hundestaffel versetzt wirst.

der hund wird dir nicht "geschenkt" -sondern geakuft, damit er ausgebieldet werden kann. meist werden die hunde fuer den polizeidienst schon als welpen unter bestimmten kriterien ausgesucht und dann ausgebildet.

die hunde sind werden meist eigentum des hundefuehrers und auch die ausbildung des hundes wird bezahlt.

der polizeihund geht mit seinem besitzer nach haus. fuer futter , tierarzt etc muss der besitzer aufkommen.

wegen haftpflichtversicherung und ausstattung gibt es unterschiedliche regelungen.

nahc 7-8 jahren "dienstzeit" werden hunde "verrentet" und leben dann meist weiter im haushalt seines beamten.

wenn du dich bei der polizei bewirbst gibt es aber keinerlie garantie , dass du die laufzeit erfolgreich beendest oder bei der hundestaffel eingesetzt wirst.

AssassineConno2  18.05.2016, 19:28

Furtter, Tierarzt usw sollte man aber Absetzen können ^^ (außer man bekommt dafür eine Zulage aber das weiß ich nicht).

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inicio  18.05.2016, 19:39
@AssassineConno2

es ist unterschiedlich. oft erhalt man eine pauschale -msnchmal wird es anders verguetet. 

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furbo  19.05.2016, 05:46
die hunde sind werden meist eigentum des hundefuehrers und auch die ausbildung des hundes wird bezahlt.
der polizeihund geht mit seinem besitzer nach haus. fuer futter , tierarzt etc muss der besitzer aufkommen.
wegen haftpflichtversicherung und ausstattung gibt es unterschiedliche regelungen.

Blödsinn

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eggenberg1  19.05.2016, 14:07
@furbo

@furbo  wenns  blödsinn ist  --was ist  dann  die wahrheit ??  wäre toll , wenn du  dich dann dazu mal äußern würdest  anstatt nur schlagworte zu benutzen

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inicio  19.05.2016, 14:35
@furbo

@turbo - ich habe meine kenntnisse bzgl polizeidienst hunde durch mitgelideschaft in einem hundesportverein, wo auch viele polizisten und ihre hunde tranierten.

mag  sein, dass es in einigen bundeslaendern anders geregelt ist,mag sein, dass es heute auch anderes z.t.gehandhabt wird. 

 

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furbo  19.05.2016, 15:10
@inicio

@inicio

ich habe meine Kenntnisse als Leiter eine großen Polizeidienststelle gewonnen, in der zeitweise über 10 Diensthunde mitsamt Hundeführer ihren Dienst versahen. Ich habe mich zwangsläufig mit Diensthunden befasst, auch schon einem Hundeführer seinen Hund weggenommen. 

Dass der DH Eigentum des HF wird ist bei keiner Polizei üblich, auch dass der HF die Futter- Arzt- und sonstige Kosten tragen muss. Nochmals: der Hund ist ein Einsatzmittel und der Hundeführer dafür ausgebildet, das Einsatzmittel einzusetzen. Nichts anderes.

Die Hundeführer sind auch nicht selbst für die Ausbildung der Hunde zuständig, HF und Hund gehen gemeinsam auf Lehrgänge und trainieren auf der Dienststelle weiter. 

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Also soweit ich Informiert bin, kriegt man den Hund nicht "geschenkt", er dürfte Staatseugentum sein. Allerdings bleibt er bei seinem Hundeführer und geht auch in den Urlaub wenn der Hundeführer Urlaub hat☺ Das Duo beinhaltet eine Herrchen-Hundchen- Beziehung und wenn man mal die Papiere ausser Acht lässt dürfte man sicherlich'sein' Hund sagen....nur das man das Hundefutter erstattet bekommt. Also der Hund ist nicht dir, aber man verhält sich so.....
Angaben ohne Gewähr, allerdings köingt mir das plausibel