Echtzeitüberweisungen auf falschen Namen?

4 Antworten

Ab nächsten Monat wird die Prüfung des Empfängernamens bei Überweisungen für die Banken zur Pflicht.

Überweisungen mit falschen Namen werden dadurch zwar nicht verhindert, aber der Auftraggeber wird auf die Abweichung hingewiesen. Welchen Eindruck das dann auf die Käufer macht, kann ich nicht einschätzen.

Siehe dazu z. B. https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/sparen-und-anlegen/ab-oktober-pflicht-banken-gleichen-name-und-iban-bei-ueberweisungen-ab-110143

Für die Bank ist das prinzipiell egal soweit ich weiß ich glaube die schauen inzwischen nur noch auf die Kontonummer. Ob daraus Probleme entstehen können weiß ich nicht.

Unabhängig davon machst du dich anderweitig Angreifbar immerhin handelst du unter falschem Namen das könne als Verschleierung oder Betrugsversuch durchgehen.

Du musst doch aber sowieso ein Gewerbe anmelden dann handel doch über den Gewerbenamen oder nutz einen Künsterlnahmen.

Oder Begehst du zu allem Überfluss auch noch Steuerbetrug?

Du muss sowieso ein Gewerbe anmelden, da du gewerbsmäßig Einkünfte erzielst. Dann nenne das wie deinen Tarnnamen und mache ein Geschäftskonto auf, dann ist die Buchhaltung auch einfacher .-)

Ab Oktober wirst du da wohl in die Röhre schauen, da bei Überweisungen dann der Empfängername geprüft werden muss. Deine Kunden werden alle eine rote Ampel bekommen.

Wenn man sich schon prostituiert, sollte man auch dazu stehen.

Und vergiss das Finanzamt nicht.