eBay Verkauf : Käufer holt Paket nicht ab. Muss ich das Geld zurück geben?
Hallo (:
Ich habe ein riesiges Problem.
Habe auf eBay Kleinanzeigen Hundefutter verkauft. Dieses habe ich auch sofort als die Käuferin mir das Geld überwiesen hatte mit DHL losgeschickt. Nun 2 Wochen später schreibt sie mir, dass das Paket nicht angekommen sei als ich dann nachgeschaut habe mittels Sendungsnummer stand dort das es nicht zugestellt werden konnte und auch nach 7 Tagen nicht abgeholt wurde. Nun wird das Paket an mich zurück gesendet. Die Käufern möchte nun aber nicht den erneuten ich bezahlen sondern das Geld zurück haben oder das ich die Hälfte des Versandes bezahle. Sie droht mir auch mit einer Anzeige usw. Nun zu meiner Frage. Muss ich Ihr das Geld zurück überweisen oder kann ich drauf bestehen das Verkauft verkauft ist und ich es als Privatverkäufer nicht zurück nehme ? Bzw das ich das Hundefutter erneut Reinstelle und sie mir den Ausgleich bezahlt falls ich den Preis nicht nochmal bekomme ? Und wie sieht es mit meinem Mehraufwand aus ? Das Paket wiegt 31 Kilo. Sie ist auch wirklich sehr Penetrant! Was kann ich tun ?
5 Antworten
Lasse Dich nicht verunsischern und auf keinen Fall drohen. So gehen Käufer und Verkäufer nicht miteinander um. Wenn Deine Käuferin wirklich keine Abholbenachrichtigung erhalten hat, dass lasse Dir das von ihr schriftlich bestätigen und sie soll auch die Richtigkeit der Anschrift bestätigen.
Dann gehst Du mit dem Paket noch einmal zur Post, zeigst die Unterlagen. In so einem Fall wird meist noch einmal auf Kosten der DHL versendet. Ist zwar sauer für Dich wegen der Schwere des Paketes, aber der einzige Weg, um es kostenlos zu versauchen.
Bleib weiterhin sachlich in der Kommunikation mit dem Käufer, auch wenn es schwer fallen mag. Ihr klärt miteinander ab, ob die Adresse auf dem Paket so stimmig ist. Wenn der Käufer keinerlei Nachricht von DHL bekam, die Adresse stimmig und die Schuld eindeutig bei DHL zu finden ist, dann wende dich mit dem Sachverhalt an DHL oder einer Postfiliale. Die übernehmen dann die Kosten für den nochmaligen Versand.
nun der verkauf ist hier auf dem lieferweg schiefgegangen.
du hast mit beleg die ware geliefert und sie kommt jetzt zurück, weil der empfänger die ware nicht abgeholt hat. sie ist bezahlt und damit eigentum des neuen besitzers.
du mußt diese nun bis zu 4 jahre lagern und kannst die lagergebühren und weiteren transportkosten in rechnung stellen.
erst nach 4 jahren geht die ware wieder in deinen besitz über ....
Aua.... Das muss doch weh tun solch einen Unsinn zu schreiben.
Was ist das für eine gefährliche Aussage?!?!
richtige Adresse - der Käufer hat das Paket nicht abgeholt, Sein Verschulden.
will er das Futter noch haben, so hat er die vollen Sendekosten zu tragen. Schreiben mit Frist um den Betrag zu zahlen, sollte er nicht zahlen betrachtest den Kaufvertrag als gelöst an. Dann überweist du ihm NUR den Betrag für das Futter. Versandkosten würde ich einbehalten. Warum sollte dir daraus ein Schaden entstehen?
Überweis ihr das Geld abzgl. Versand zurück. Du hast es ja verschickt, wenn sie es nicht abholt ist das ihr Problem.