eBay Rückgaberecht - Muss man ein bereits verkauften Artikel zurücknehmen?
Hallo,
ich habe vor kurzem einen Artikel bei eBay verkauft und habe das Gerät vor dem Versenden auch noch mal getestet. Der Käufer bezahlte über PayPal und beschwerte sich und hat diesen auch als defekt deklariert im Rückgabeprozess eingegeben, da er nach 2 Minuten im Batteriemodus ausschalte, obwohl ich es länger als 15 Minuten getestet habe. (Es handelt sich hier um einen mobilen Projektor, den man aufladen kann und dann auch ohne Netzteil verwenden kann.)
Nun ist meine Frage, muss ich diesen Artikel zurücknehmen, obwohl ich "Rücknahme nicht aktzeptiert" angegeben habe?
Hinweis: Ich habe dem Käufer auch nochmal gebeten das Gerät nochmal aufzuladen und zu testen und das ich es vor dem Versenden auch nochmal selbst getestet habe.
5 Antworten
Es wird immer schlimmer mit Ebay und PP. Da wird sich ein Sport draus gemacht erst kaufen und dann alles reklamieren.
Man verkauft als Privatperson nichts mit der Zahlungsmöglichkeit Paypal.
Da kann man seine Ware und sein Geld besser sofort in die Tonne treten.
Der Käuferschutz von Paypal ist das Übel den jeder zu seinem Vorteil schamlos ausnutzen kann!
Der Käufer bezahlte über PayPal und beschwerte sich
Damit ist Dir jedwede Entscheidung aus der Hand genommen, Mal wieder ein Käufer, der dank des ebay-Käuferschutzversprechens kostengünstig einkauft:
http://pages.ebay.de/einkaufen/ebay-kaeuferschutz.html
Trifft ein Artikel nicht ein oder ist er nicht wie beschrieben, sorgen wir dafür, dass Sie Ihr Geld zurückbekommen. Das gilt für Artikel, die Sie mit PayPal, Kreditkarte, Lastschrift oder auf Rechnung bezahlt haben.
Ich hoffe, Du hast die Gerätenummer notiert und kannst dem Käufer dann später zivilrechtlich zur Kasse bitten, falls du das Gerät (oder ein anderes) zurück erhältst.
Anders sieht es aus, wenn das Gerät tatsächlich nicht der Beschreibung entspricht:
Du hast allerdings das Recht nachzubessern.
Hi,
wenn das Gerät die zugesicherte Eigenschaft nicht erfüllt, musst du es zurücknehmen!
Der Trick hat sich mitlerweile bei Ebay ausgebreitet wie eine Seuche. Ist mir beim Verkauf eines Handys auch passiert. Tadelloses und voll funktionsfähiges Handy verschickt. Käufer hat sich beklagt und behauptet Artikel ist defekt und entspricht nicht der Beschreibung. Handy habe ich zurückbekommen: Display kaputt, angestoßen und Akku platt. Dummerweise hatte ich die Imai nicht notiert und so 250€ verloren.
Wenn du in deinem Angebot den Vermerk "Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" angegeben hast musst du ihn nicht zurücknehmen. Angaben wie keine Rücknahme akzeptiert schließen geltendes Recht nicht aus.
Das ist absolut rechtswidrig
Warum sollte das rechtswidrig sein?
daher insgesamt unwirksam!
Nein. Ein Gewährleistungsausschluss ist trotzdem wirksam, nur entbindet er nicht von der Pflicht eine korrrekte Artikelbeschreibung anzugeben. Genau das steht auch in deinem Link
Das ist nicht rechtswidrig!! Genauso wurde es von Rechtsexperten angegeben um als Privatperson bei Verkäufen einen Gewährleistungsausschluss zu machen. Da ich selbst schon viel auf EBay verkauft habe weiß ich dass es einige zu ihrem Vorteil nutzen wollen einen Artikel kostenlos oder dadurch billiger zu bekommen indem sie absichtlich falsche Behauptungen aufstellen. Ich prüfe vor Versand immer auf Funktion und halte auch die Seriennummer per Foto fest um dann reagieren zu können. Es gibt aber auch im Umkehrschluss eineiige Verkäufer die Ware als neu verkaufen was sie definitiv auch beweisbar nicht waren. Aber die Rechtsexperten werden es ja wissen!! Oder weißt du mehr als die???
Das ist absolut rechtswidrig und daher insgesamt unwirksam!