Ebay Problem?
Ich habe einen Artikel auf Ebay eingestellt. Bin Privatverkäufer.
Preisvorschlag an Käufer gesendet. Der Preisvorschlag wurde am 4.4.2025 akzeptiert. Dann 2 Tage nix, keine Zahlung und keine Nachricht.
Dann fragt der Käufer, ob Packstation möglich wäre. Dies ist in meinen Einstellungen ausgeschlossen. Ich möchte nicht an Packstation versenden und das habe ich dem Käufer per Ebay Nachricht mitgeteilt. Dann wieder Funkstille 2 weitere Tage.
Ich habe nur gewartet das Ebay nach 4 Tagen den Kauf endlich wegen vom Käufer nicht bezahltem Artikel automatisch abbricht. Einstellungen stimmen und sind richtig eingestellt. Da steht aber das es evtl auch bei einigen Käufen 7 Tage dauern könnte bis zum automatischen Kaufabruch.
Ich konnte den Kauf nicht abbrechen wegen nicht bezahlten Artikel. Zur Auswahl standen nur 3 Optionen : Artikel beschädigt oder verloren, Käufer hat um Abbruch des Kaufs gebeten oder mit Lieferadresse stimmt was nicht. Alle 3 Optionen passen nicht, daher habe ich auf automatischen Abbruch wegen nicht bezahlen gewartet bis dies möglich gewesen wäre.
Jetzt hat der Käufer heute 8.4.2025 doch bezahlt. Gibt als Versandadresse aber einen komplett anderen Vor und Nachnamen an.
Mir ist das suspekt, könnte das eine Betrugsmasche sein ? Ist versicherter DHL Paket Versand, dennoch weiß ich nicht ob bei abweichender Namen und Adresse nicht mein Verkäuferschutz erlischt. Bin ich verpflichtet da zu versenden ?
Ich möchte da mittlerweile gar nicht mehr verschicken und diesen Käufer auf die Blockliste setzen.
Der Käufer hätte vorher nach Packstation oder Lösungen fragen können bevor der auf kaufen klickt, stattdessen lässt man mich ohne Infos auf Zahlung warten.
Bin ich abgesichert wenn ich an einen anderen Namen versichert versende ? Darf ich problemlos den Kauf abbrechen wegen abweichendem Namen ?
Danke für Antworten.
4 Antworten
Hallo
Du bist „abgesichert“, wenn du - wie dir schon geschrieben worden ist - an genau die Anschrift versendest, die Ebay dir anzeigt.
Das schützt dich aber nicht davor, dass dem Käufer irgendwas anderes einfällt, das später Ärger macht.
Seit geraumer Zeit kann man bei Ebay auch alternative Lieferanschriften angeben.
Wenn jemand nicht zuhause ist und keine Abstellgenehmigung erteilen möchte, ist die Angabe einer Anschrift, an der auch jemand zum Empfang des Paketes zugegen ist, keine schlechte Lösung. Muss also nichts mit betrügerischer Absicht sein.
Problematisch kann das aber dennoch sein, wenn ein Käufer an Ebay über Paypal zahlt.
Nicht selten liest man Beschwerden von Käufern, weil Verkäufer unter Angabe eines falschen Grundes den Kauf abbrechen… zum Beispiel, weil der Käufer angeblich darum gebeten hätte. Das machen diese Verkäufer, weil sie somit keinen Mangeleintrag als Verkäufer bekommen oder - das ist möglich - sie um die Abbruchgebühr herumkommen. Diese wird gelegentlich von Ebay erhoben, wenn ein VK abbricht, weil der Artikel angeblich nicht mehr verfügbar sei.
Ich würde auf jeden Fall einen Screenshot von der Lieferadresse machen und auch eins vom Paket mit lesbarer Anschrift. Auf den Einlieferungsbeleg kannst du auch von Hand Name und Anschrift des Empfängers vermerken und aufbewahren.
Auf EBay ist das alles fein, aber mit Blick auf das BGB besteht der Kaufvertrag noch und der Käufer könnte den zivilrechtlichen Weg beschreiten.
Dennoch: Relevant - auch für den mageren Verkäuferschutz bei Ebay - die Anschrift, die dir als Lieferanschrift von Ebay angezeigt wird.
Am besten deswegen Ebay kontaktieren, damit Du keine falschen Schritte gehst.
Du musst dorthin versenden, was ebay dir vorgibt. Wenn du davon abweichst, kannst du nicht beweisen, dorthin geliefert zu haben, wenn der Käufer sagt, er hätte nichts erhalten
Ja genau, aber was wenn der angegebene Käufername von dem Namen der Lieferadresse abweicht ?
Ebay Käufer ist ein Herr S, aber versenden soll ich an einen Herr B.
Da habe ich Sorge das der Verkäuferschutz erlischt, weil Käufer und Adressat nicht übereinstimmen.
Mittlerweile habe ich den Kauf abgebrochen wegen Probleme mit der Lieferadresse des Käufers. Ist mir zu unsicher und ich möchte kein Risiko eingehen auf einen Betrüger reinzufallen.
nochmal: Du sendest an die Person und die Adresse die dir ebay nennt. - egal was der Käufer möchte.
Weise den Käufer darauf hin, dass er seine Daten bei ebay aktuell halten soll.
In diesem Fall sind seine Daten ja nicht aktuell. Er hat die Daten einer anderen Person als Lieferadresse angegeben.
Das behauptet er. Er soll die Daten bei ebay ändern. du verschickst an die Adresse, die ebay dir mitteilt.
Das scheint aber irgendwie nicht zu stimmen.
Und nicht nur das. Insgesamt ist deine Geschichte irgendwie nicht schlüssig.
Ich habe nur gewartet das Ebay nach 4 Tagen den Kauf endlich wegen vom Käufer nicht bezahltem Artikel automatisch abbricht.
Der 4. April war am letzten Freitag. Das ein Käufer nicht sofort aufspringt und die Überweisung macht ist ebenfalls nicht außergewöhnlich.
Am Wochenende wird nicht gebucht. Also erst wieder Montag. Heute ist Dienstag.
Nach 4 Tagen kann ein Fall eröffnet werden, aber das ist etwas anderes.
eBay ist nicht Vertragspartner beim Kaufvertrag und macht dies auch unmissverständlich klar.
Rechtliche Informationen für private VerkäuferWenn Sie über den eBay-Marktplatz einen Artikel verkaufen, schließen Sie mit dem Käufer einen verbindlichen Vertrag ab. Aus diesem Vertrag ergeben sich für beide Handelspartner unterschiedliche Rechte und Pflichten.
Hier finden Sie Ihre wesentlichen Rechte und Pflichten als privater Verkäufer. Außerdem geben wir Ihnen einige Hilfestellungen an die Hand, falls es bei der Abwicklung eines Vertrages einmal zu Unstimmigkeiten zwischen Ihnen und Ihrem Handelspartner kommen sollte.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den folgenden Informationen nur um allgemeine Hinweise handelt, die keine Rechtsberatung ersetzen können.
Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle. eBay übernimmt für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen auf verlinkten externen Webseiten keine Gewähr.
Es gibt überhaupt keinen Anlass die Bestellung vom Freitag abzubrechen, weil der Kaufpreis "erst" am Dienstag gut geschrieben wurde.
Noch dazu von sich aus. Du hast dich schließlich nicht mal über ausbleibende Zahlungen beschwert.
Was kann ich tun, wenn der Käufer nicht zahlt?Wenn zwischen Ihnen und dem Käufer ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, steht Ihnen nach § 433 Abs. 2 BGB gegen den Käufer ein Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises zu. Zuerst sollten Sie versuchen, mit dem Käufer in Kontakt zu treten und das Problem zu lösen. Wenn der Käufer auf Ihre Anfragen nicht reagiert oder ohne nachvollziehbaren Grund die Zahlung des Kaufpreises verzögert, sollten Sie ihn dazu auffordern, den Kaufpreis innerhalb einer angemessenen Frist (z.B. eine Woche) zu zahlen.
Lässt der Käufer diese Frist verstreichen, können Sie vom Vertrag zurücktreten. Den Rücktritt sollten Sie ebenfalls klar und deutlich erklären und z.B. per Einschreiben mit Rückschein an den Käufer schicken. Unter Umständen können sie zusätzlich einen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen, etwa wenn Sie den Artikel nach dem Rücktritt nur zu einem geringeren Preis an einen anderen Käufer verkaufen konnten.
Wenn Sie am Kaufvertrag festhalten wollen, etwa weil Sie einen sehr hohen Preis für Ihren Artikel erzielen konnten, haben Sie selbstverständlich auch die Möglichkeit, auf Zahlung des Kaufpreises zu bestehen und ggf. den Käufer zu verklagen.
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen bitte an einen Anwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle.
(Quelle: eBay.de)
Du behauptest:
Dann fragt der Käufer, ob Packstation möglich wäre. Dies ist in meinen Einstellungen ausgeschlossen.
- Die Versandart wurde bereits vor Vertragsschluss vereinbart.
- Möglich, dass du mal gesehen hast, dass Händler den Versand an eine Packstation ausschließen.
- Im Gegensatz zum Händler gibt es für dich allerdings keinen Grund, Packstationen auszuschließen.
Beim sog. Versendungskauf (Geschäfte unter Privatleuten) trägt der Käufer das Versandrisiko.
Es hätte also überhaupt keine Nachteile für dich, wenn du den Wunsch des Käufers erfüllst und an eine Packstation lieferst.
Und es macht wenig Sinn, was freiwillig ist, extra auszuschließen.
Kauf von einem privaten VerkäuferNach der allgemeinen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg (§ 447 Abs.1 BGB).
Du behauptest:
Gibt als Versandadresse aber einen komplett anderen Vor und Nachnamen an.
Ist das dein erster Verkauf? Außerdem musstest du selbst auch eine Lieferadresse, sowie ein Girokonto hinterlegen - oder?
Ich wundere mich auch über deine Gemütlichkeit beim Versenden. Beim Kassieren hattest du es wesentlich eiliger.
Mir ist das suspekt, könnte das eine Betrugsmasche sein ?
Ich möchte da mittlerweile gar nicht mehr verschicken und diesen Käufer auf die Blockliste setzen.
Ich finde suspekt, dass du nicht einfach fragst, wie es zu den unterschiedlichen Namen kommt.
Du willst dem Käufer die ganze Zeit ans Bein pinkeln. Wartest angeblich auf den eBay-Abbruch. Aber deine eBay um eine Einschätzung zu bitten, fällt dir nicht ein?
.....stattdessen lässt man mich ohne Infos auf Zahlung warten.
eBay übernimmt seit einiger Zeit die Zahlungsabwicklung. Aber dort hast du dich ebenfalls nicht informiert.
Darf ich problemlos den Kauf abbrechen wegen abweichendem Namen ?
Ist diesen Frage wirklich ernst gemeint? - wohl nicht - oder?
Und natürlich befragst du schon wieder nicht eBay als Marktplatzbetreiber - warum eigentlich schon wieder nicht?
Du musst nicht an nachträglich genannte Personen liefern. Schließlich gibt es da auch keinen Kaufvertrag.
Meine persönliche Meinung ist:
Ich weiß nicht was du mit eBay zu tun hast. Für einen Verkäufer halte ich dich nicht. Dafür sind deine Geschichten zu unwahrscheinlich.
Aber das ist ja nur meine eigene Einschätzung.
Du brauchst einfach nur an die auf eBay hinterlegte Adresse liefern.
Frage:
Was ist eigentlich so schlimm an deiner Geschichte, dass du sie nur inkognito erzählen kannst?
Auch wenn der Name auf der Lieferadresse(B) vom Ebay Konto Namen (S) abweicht ? Gilt der Verkäuferschutz ?Ich habe da keine eindeutigen Belege gefunden. Daher meine Frage und Unsicherheit.
Herr S ist der Käufer, aber das Paket versenden soll ich an Herr B. Da bin ich skeptisch, ob da nicht doch mein Verkäuferschutz erlischt trotz versichertem Versand. Nachher behauptet Herr S irgendwas, eröffnet einen Ebay Fall, Ebay gibt Käufer recht mit Begründung Sie hätten an Herr S versenden müssen und nicht an Herr B. Das ist meine Sorge.
Ich habe vorsichtshalber den Verkauf abgebrochen mit der Begründung Probleme mit der Lieferadresse des Käufers. Ich möchte kein Risiko eingehen. Den Käufer hab ich blockiert. Der kann bei mir in Zukunft nichts mehr kaufen.
Was ich halt nicht kapiere. Ich teile eh die Sendungsnummer mit, weil ich ausschließlich versichert versende. Der Käufer könnte sich in seinem DHL Konto die Sendung dennoch auch selbst umleiten, das könnte ich gar nicht verhindern.
Warum ich nicht an Packstationen versenden möchte ist, weil die Dinger nicht selten Probleme verursachen. Das möchte ich mir als privater Verkäufer ersparen diesen Ärger mit Nachverfolgung, Betrugsmaschen rund um Packstation und co.
z.B. Paket ist nicht im Packstation Fach oder vertauscht worden, falsches Paket liegt darin, Käufer hat keine App Verbindung an Packstation, Mobile Daten klappen nicht, Abholcode kann nicht gelesen werden, DHL Bote liefert an eine andere viel weiter entfernte Packstation, weil die gewünschte Packstation schon voll ist, dann Paket nicht auffindbar innerhalb der 7 Tage oder wird vergessen und das Paket geht wieder an mich den Absender zurück. Für mich bedeutet dies Ärger damit wer die Versandkosten trägt und so weiter. Das will ich alles nicht und vermeide ich vorab durch den Ausschluss von Packstationen auf Ebay. Das kann der Käufer blöd finden, aber er muss meine Bedingungen akzeptieren oder eben woanders kaufen.
Käufer können immernoch einen Nachbar wählen, einen gewünschten Liefertag angeben, umleiten an eine Post Filiale oder Paket Shop oder sogar umleiten an Packstation. Kann ich nicht verhindern. Nur der besagte Käufer wollte das ich direkt an Packstation adressiere und da bestehen halt diverse Betrugsmaschen oder Probleme.
Das ist wirklich problematisch, wenn Verkäufer oder Käufer abbrechen aus falschen Gründen, also lügen. Das habe ich nicht getan. Ich hatte wie oben beschrieben die 3 Optionen und keine ausgewählt, weil keine der 3 zum Sachverhalt passte.
Ist jetzt auch egal, der Käufer bekommt sein Geld zurück, ich werde den Artikel wiedereinstellen und hoffen beim nächsten Mal einen angenehmeren Käufer zu finden, der meine Bedingungen respektiert, zeitnah zahlt und vertrauenswürdig rüberkommt. Mein Bauchgefühl hat mir abgeraten, dennoch interessiert mich, nach wie vor, wie es in Sachen Verkäuferschutz aussieht bei abweichendem adressierten Namen.