Ebay falsche Ware - Rückgaberecht Privatverkauf

10 Antworten

Du mußt den Verkäufer auffordern, daß Du das Tabl. zurückgeben möchtest und er möge Dir den Betrag zurückskenden, da die Ware nicht der tatsächlichen Beschreibung entspricht. Dazu ist der Verkäufer verpflichtet. Die Ware, die ich bei ebay ersteigere, muß genau den Beschreibungen entsprechen, die der Verkäufer angibt, sonst hast Du ein Rückgaberecht. Allerdings kommt es darauf an, ob der Verkäufer ausdrücklich in seinen Bestimmungen hat "Dies ist ein Privatverkauf und eine Rücknahme ist ausgeschlossen. Dann hast Du Pech und kannst nichts machen.

wadenbeisser13  17.07.2011, 13:50

Du mußt den Verkäufer auffordern, daß Du das Tabl. zurückgeben möchtest und er möge Dir den Betrag zurückskenden, da die Ware nicht der tatsächlichen Beschreibung entspricht. Dazu ist der Verkäufer verpflichtet. Die Ware, die ich bei ebay ersteigere, muß genau den Beschreibungen entsprechen, die der Verkäufer angibt, sonst hast Du ein Rückgaberecht. richtig :-D


Allerdings kommt es darauf an, ob der Verkäufer ausdrücklich in seinen Bestimmungen hat "Dies ist ein Privatverkauf und eine Rücknahme ist ausgeschlossen. Dann hast Du Pech und kannst nichts machen. falsch :( http://www.auktionen-faq.de/rechtliches/#4132

flirtheaven  18.07.2011, 10:36

liebe reiterfee du solltest vielleicht in zukunft keine rechtsfragen mehr beantworten!
1. muss ein privatverkäufer keine rückname, widerrufrecht und dgl. ausschließen. lediglich gewährleistungsansprüche sollte man als privatverkäufer ausschließen. ein widerrufsrecht gibt es gegenüber einem privaten verkäufer nicht.
2. in diesem fall geht es um falsche ware. und ware, die der artikelbeschreibung nicht entspricht muss der verkäufer zurücknehmen. er kann dies auch nicht wirksam in seiner artikelbeschreibung ausschließen. wenn man dies könnte, wäre dem betrug tür und tor geöffnet. dann könnte man statt des angebotenen SLK auch ein spielzeugauto liefern, weil man ja jegliches rückgaberecht ausgeschlossen hat.

Wenn die Ware nicht der Beschreibung entspricht darfst du sie zurückgeben! Die Rücknahme-Verweigerung wäre nur gerechtfertigt, wenn dir das Tablet einfach nicht gefällt, aber 100% mit der Artikelbeschreibung übereinstimmt.

Eröffne einen Fall bei eBay. Wie hast du bezahlt? Per PayPal? Dann dort (auch) einen Fall eröffnen! Dann kannst du das Geld 6 Wochen lang zurückbuchen (einfach zur Bank gehen). Bei Überweisung hast du wohl kaum eine Chance.

Hallo. Auch wenn es ein Privatverkauf war, ist er dazu verpflichtet die richtige Ware zu liefern. Du kannst dich auf sein Beschreibungstext beziehen wo er eindeutig diese Angabe gemacht hat. Sollte er das weiterhin verweigern, so würde ich Ebay kontaktieren. Sollte auch Ebay nichts zu tun, so wie ich es kenne, so würde ich ihn wegen Betrug bei der Polizei anzeigen oder wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, ihn durch ein Anwalt ein Drohbrief aufsetzen lassen. So ein schreiben wirkt wahre Wunder ;).

Gruß, Stefan

Reiterfee  17.07.2011, 13:39

Nein, das stimmt nicht. Wenn ich ausdrücklich bei ebay bei meinen Verkaufsmodalitäten stehen habe: Privatverkauf ohne Rücknahme, bin ich nicht verpflichtet, die Ware wieder zurückzunehmen. Auch ein Anzeigen wegen Betrges bringt keine Lösung und auch keinen Erfolg. Die Polizei hält sich mit solchen Lapalien überhaupt nicht auf. Die nehmen die Anzeige auf und dann wartest Du ewig, es bringt also nichts.

wadenbeisser13  17.07.2011, 13:48
@Reiterfee

wenn man keine ahnung hat dann sollte man die finger still halten.

wenn man ware verkauft die nicht die angegebenen eigenschaften besitzt dann muss man diese wieder zurücknehmen , da hilft es auch nicht wenn man als privatverkäufer die rücknahme ausgeschlossen hat http://www.auktionen-faq.de/rechtliches/#4132

heisserTee  17.07.2011, 14:01
@Reiterfee

Wo würden wir denn da hin kommen? Ich verkaufe offiziell ein Ferrari aber liefere ein Opel und es wäre rechtens weil es ein Privatverkauf ist? Das geht nicht. Wenn ich die angegebene Ware nicht liefere ist es egal, ob ich Privathändler bin oder nicht.

Die Anzeige wird auch nicht viel bringen. Aber viele Leute sind schon oft sehr eingeschüchtert wenn sie eine Vorladung bei der Polizei im Briefkasten haben.

flirtheaven  18.07.2011, 10:41
@Reiterfee

reiterfee das ist blödsinn! der verkäufer hat bewusst falsche angaben gemacht und das ist strafbar. die klausel "keine rücknahme da privatverkauf" ist erstens überflüssig und zweitens für diesen fall nicht zutreffend.

Bei einer Falsch Lieferung kann Er sich nicht darauf berufen.Mach das doch einfach ,über Probleme Klären den Link wirst Du doch finden.Ware weicht vom Angebot ab.Außerdem hilft eine rote Bewertung auch weiter.

Eine Beschwerde bei Ebay einreichen, das du Betrogen wurdest! Die kümmern sich dann um den Rest, aber du musst auch alles wiederspiegeln, halt das was anderes in der Beschreibung stand als das was du bekommen hast!