eBay Auktion gewonnen aber nicht bezahlt?

4 Antworten

Grundsätzlich besteht ein gültiger Kaufvertrag. Die Frage ist, ob sich der Aufwand lohnt. Den Anwalt muss der Verkäufer vorstrecken, und ob dann vom "Käufer" was zu holen ist, weiß man nie im voraus.

Es gibt leider Bieter und Käufer, die eBay für einen Kinderkaufmannsladen halten, hier werden aber rechtsgültige Kaufverträge nach dem BGB abgeschlossen und man muss sich auch nicht alles gefallen lassen.

Bei einem privaten Verkäufer muss der Käufer bezahlen, und der private Verkäufer kann die Bezahlung auch erfolgreich einfordern oder sogar einklagen.

Klicken: Bin ich verpflichtet, den gekauften Artikel abzunehmen und zu bezahlen?

Die Frage ist halt, ob sich das lohnt, sinnvoller ist meist das hier:

Klicken: Vorgehensweise bei einem nicht bezahlten Artikel (Käufer zahlt nicht)

Zwischenzeitlich solltest Du den Nichtzahler auf Deine Sperrliste setzen:

Klicken: Sperrliste

Hier kannst Du alle Bieter ausschließen, die mindestens 2 Verwarnungen wegen Nichtzahlens haben:

Klicken: Nichtzahler ausschließen

Hier kannst Du den Käuferkreis einschränken, z.B. Länder ausschließen, in die Du nicht lieferst:

Klicken: Eingeschränkten Käuferkreis festlegen

Ja, kann man. Das ist ein gültiger Vertrag, der eingehalten werden muss.

Woher ich das weiß:Hobby

Ebay wird da gar nichts machen, aber die haben glücklicherweise auch nicht viel zu melden. Per Anwalt kann man sowas immer einklagen.