E- SCOOTER wo darf ich hier fahren und wo nicht?
Darf ich bei diesen drei Ausschilderung mit dem E-Scooter fahren langfahren?
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4 Antworten
- Ja.
- Nein.
- Nein.
- Das Befahren von durch Zeichen 240 gekennzeichneten gemeinsamen Rad- und Gehwegen ist in § 10 Abs. 1 eKFV ausdrücklich erlaubt.
- Es handelt sich um einen Gehweg, auf dem Radfahrer und E.Scooter grundsätzlich nicht fahren dürfen. Durch das Zusatzzeichen sind Radfahrer erlaubt. Das Sinnbild umfasst tatsächlich nur Radfahrer, keine E-Scooter. Für letztere gibt es ein eigenes Sinnbild (§ 39 Abs. 7 StVO). Ohne dieses Sinnbild keine Freigabe für E-Scooter. Auch die eKFV weist in § 10 Abs. 3 eindeutig darauf hin.
- Das Zeichen erlaubt gemäß § 37 Abs. 2 Nr. 1 StVO nur Radfahrern, nicht E-Scootern, das Abbiegen. § 13 eKFV besagt, dass nur bei den Nr. 5 und 6 der vorgenannten Vorschrift das Sinnbild "Radfahrer" auch E-Scooter umfasst. Da das für Nr. 1 demnach nicht gilt, gilt der Grünpfeil nicht für E-Scooter.
Du darfst bei allen fahren da das Fahrrad Symbol nur sagt das keine Autos und sowas reinfahren dürfen und es beinhaltet auch das Roller etc. Da fahren dürfen
Du darfst bei Schild 1 mit dem E-Scooter fahren.
"Fahrrad frei" ist für E-Scooter tabu.
Der AbbiegeGrünpfeil ist normalerweise ausschließlich für Radfahrer, aber da bin ich etwas unsicher. Da ändert sich aktuell die Regelung.
Rein theoretisch NEIN! Jedenfalls nicht, wenn ein Nummernschild dran ist, und sei es auch nur ein Versicherungskennzeichen.
Was mich angeht, ich wäre die letzte die sich anschickt zu sagen: "Du darfst das nicht"
ist erstens nicht mein Job, zweitens bin ich mir nicht 100% sicher und 3. ists mir so lange die Leute nicht alles umscootern was ihnen im weg steht latte, ob da jemand mit dem Radl oder mit dem E Scooter lang kommt.
Ein Scooter ist aber auch ein kraftfahrzeug