Dürfte ein Lehrer einer Schülerin die Ziggaretten wegnehmen?
- Dürfte er die Zigarreten Schachtel mitnehmen ?
- Muss ein Lehrer was unternehmen wenn er eine rauchen sieht?
6 Antworten
Wie alt ist die werte Schülerin denn?
Stichwort Jugendschutz.
Generell auch: Schulordnung.
Auf Schulgelände oder ausserhalb? Du unterschägst die wichtigsten Infos.
Die Schülerin ist ca 14 Jahre alt und ihr ist die Schachtel vor den Augen des Lehrers runtergefallen.
Beide Fragen: Ja.
Die Schülerin darf laut dem Jugendschutzgesetz in der Öffentlichkeit nicht rauchen. In einzelnen Bl ist das Rauchen explizit auf dem Schulgelände verboten.
Der Lehrer hat dem nachzugehen.
Er darf dagegen einschreiten. Sollte er sogar, aus dem Wortlaut des JuSchG und seiner Aufsichtspflicht heraus.
Er darf allerdings nichts "wegnehmen". "Wegnehmen" bezeichnet das Gesetz nämlich als Diebstahl oder Raub. Lernt man eigentlich bereits als Kleinkind.
Nur die Polizei ist dazu befugt, das als Beschlagnahmung unter gewissen Umständen zu tun.
Wenn die Schülerin in einem Alter ist, in dem sie noch nicht rauchen darf, darf der Lehrer ihr die Zigarette, die sie gerade raucht, abnehmen. Raucht sie in einem Bereich, in dem der Lehrer für sie zuständig ist (Schulhof, Pausenhalle, Schulklo etc.) darf er ihr auch die übrigen Zigaretten abnehmen und ihre Eltern auffordern, die Zigaretten abzuholen.
Wenn sie altersmäßig schon rauchen darf, kann der Lehrer nur in dem Bereich, in dem Rauchverbot herrscht, ihr die Zigarette abnehmen.
Einkassieren darf er sofern ich weiß wenn er das sieht, aber muss es nach der schule wiedergeben, kann aber verlangen dass die Eltern dafür zur schule kommen. 14 ist Schon arg jung
Okay muss aber der Lehrer was dagegen tun?