Therapeutin Schweigepflicht bei Lästern?

1 Antwort

Eine Therapeutin ist dazu da, um deinem Lästern auf den Grund zu gehen und nicht um es zu verbreiten. Selbstverständlich unterliegt sie der Schweigepflicht. Sie kann aber durchaus mit deinem Klassenlehrer Kontakt aufnehmen, wenn sie schwerwiegende Bedenken hätte z.B. bezüglich deiner psychischen oder emotionalen Entwicklung. Dieser würde dann dich und deine Eltern bzw. Erziehungsberechtigten einbeziehen.