Dürfen sie dass verbieten?
Durch die Maskenpflicht hab ich mir wegen Schwindel angewöhnt den aufzug zu nehmen weil es mich auf der Treppe immer vor Schwindel umdreht hat und ich bekomme immer Ärger von der wfbm ich darf den aufzug nicht benutzen ich habe gesunde Beine und kann laufen aber was soll ich denn machen?
5 Antworten
Es besteht keine Maskenpflicht mehr.
Daher kannst auch du die Treppe nehmen.
Und ja, man darf dir die Benutzung des Aufzuges verbieten
Und nein, es ist kein Mobbing. Auch du musst dich an die Regeln halten.
Bei deinem Neffen bist du doch die Erste, die auf Regeln besteht
Warum soll sich dann dein Neffe an irgendwelche Regeln halten?
ja, dass dürfen sie verbieten.
Du kannst langsam die Treppe rauf gehen, dann wird dir auch nicht schwindelig. Dein Tempo wird dann auch langsam wieder schneller werden. Du bist es nicht mehr gewohnt.
Mit der Maske hat es gar nichts zu tun. Dir fehlen die Muskeln in den Beinen, die kommen aber wieder, wenn du ab jetzt regelmäßig die Treppe nimmst. Das wird auch gesünder für dich sein.
Zuhause nimmst du ja auch die Treppe oder habt ihr da einen Fahrstuhl?
Ja, die Nutzung von Aufzügen kann vom Arbeitgeber eingeschränkt werden.
Wenn du eine Regel deines Arbeitgebers aus gesundheitlichen Gründen nicht befolgen kannst, brauchst du ein Schreiben vom Arzt, dass du das nicht kannst(=Attest).
Z.b. auch bei Hebetätigkeiten die deine Fähigkeiten überfordern aber von der Berufsgenossenschaft als noch OK angesehen werden.
Du hast gefragt, ich hab dir die rechtliche Seite erklärt. Was du daraus machst ist mir egal
Dann ist es ja nicht schlimm, wenn du abgemahnt wirst und fliegst.
Die Maskenpflicht besteht nicht mehr . Also kannst doch Treppe laufen. Und ja, sie dürfen das verbieten.
Nicht durch die Maskenpflicht hast du dir das angewöhnt, sondern dein Übergewicht macht dir das Treppensteigen schwer.
Es ist allerdings schon besser , wenn du die Treppe zu Fuß gehst. Das ist ein gutes Training,auch wenn es dir am Anfang schwer fällt. Aber dazu hast du ja gar keine Lust.
Benutze den trotzdem