Dürfen Schüler in der Schule Waren verkaufen?


01.10.2020, 15:59

Nennung von Gesetzen zur Untermauerung wären super.

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Halte ich für nicht erlaubt.

• Genehmigung des Schulträgers fehlt?

• Gewerbeschein (Kleingewerbe) fehlt?

• Gesundheitsnachweis (fraglich) fehlt ggf?

• Steuerthematik


AniMusic123  01.10.2020, 16:02

Kleingewerbe ist nur notwendig mit Gewinnabsicht, also er müsste es in Zukunft öfters machen bzw öfters wollen.

Die Genehmigung des Händlers fehlt auch. Für den Großhandel sind die ja nochmal extra anders verpackt

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HimbeerZitron  01.10.2020, 16:04
@AniMusic123

Die Gewinnabsicht habe ich unterstellt.

Händlergenehmigung: hab ich vergessen, sicher valider Punkt.

Muss dennoch unterschieden werden, ob einmalig oder regelmäßig finde ich persönlich.

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retpircs 
Fragesteller
 01.10.2020, 20:16
@HimbeerZitron

Er macht das regelmäßig, mittlerweile mit Rufen, um seine Waren auch wirklich loszuwerden...

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retpircs 
Fragesteller
 01.10.2020, 20:43
@HimbeerZitron

Ja echt krass, wie dreist sich der Schüler aufführt. Ein Unrechtsbewusstsein hat er leider gar nicht. Die Kollegen teilweise auch nicht, nehmen ihn in Schutz, dass er geschäftstüchtig wäre...

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HimbeerZitron  01.10.2020, 21:57
@retpircs

Naja. Übertreiben würde ich es nicht. Ein Gespräch müsste doch reichen. Man muss doch nicht gleich scharf schiessen. Vllt bin ich auch naiv.

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retpircs 
Fragesteller
 02.10.2020, 08:18
@HimbeerZitron

Naja, was heißt scharf schießen. Ich habe ihm gesagt, dass ich für eine Illegale Handlung halte und er das unterlassen soll.

Den Impuls der Kollegen ihn in Schutz zu nehmen, kann ich nicht akzeptieren. Vor allem ist es mal wieder einer der "wohl situiertesten" Schüler. Jetzt sind es die Snickers und wenn er 17 ist Waffen und Drogen?

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HimbeerZitron  02.10.2020, 08:58
@retpircs

...nicht Dein Ernst, oder? Und Du bist Pädagoge? Unterrichtest Kinder und Jugendliche? Und lässt dann sowas raus? Kann ich fast nicht glauben.

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retpircs 
Fragesteller
 02.10.2020, 09:03
@HimbeerZitron

Was meinst du? Den Vorwurf, dass er später mit Drogen oder Waffen dealt? Bin zu lange in diesem Beruf um es für abwegig zu halten.

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Wenn er das einmalig macht, dann sehe ich da kein Problem drin. Ich habe auch mal einem meiner Klassenkameraden ein Sandwich von Subway abgekauft, weil die gefühlt 20 von den Dingern gekauft hatten und ich unheimlich Lust darauf hatte.

Wenn er das häufiger macht ist das zu unterbinden.


retpircs 
Fragesteller
 01.10.2020, 16:00

Es ist eher eine "Geschäftsidee".

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BeviBaby  01.10.2020, 16:09
@retpircs

Keine Gute.

Du müsstest ein Gewerbe anmelden wenn du owas mit wiederholungsabsicht machst und dafür bist du vermutlich noch zu jung. Selbst wenn nicht kann die Schule untersagen, dass du in ihren Räumlichkeiten ohne Genehmigung Dinge verkaufst.

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retpircs 
Fragesteller
 01.10.2020, 19:55
@BeviBaby

OK, darfst gern zugeben, wenn du es nicht weißt.

Zu Jung😆. Lies die Frage nochmal.

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BeviBaby  01.10.2020, 20:03
@retpircs

Die Schule kann dir verbieten auf ihrem Gelände irgendeinen Müll zu verkaufen. Verkaufen darfst du ohnehin nicht ohne entsprechende Genehmigungen.

Und nochwas... ich lasse mich von dir kleinem Wicht nicht auf diese Art und Weise anreden. Weder kennst du mein Alter (was so schwer nicht ist), noch weißt du welche Erfahrungen und Kenntnisse ich habe.

Zumindest habe ich genug, um zu wissen, dass diese 'Geschäftsidee' idiotisch ist.

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retpircs 
Fragesteller
 01.10.2020, 20:14
@BeviBaby

Du bist also nicht in der Lage sinnerfassend zu lesen.

Stattdessen regst du dich auf. Hier als Zitat, vielleicht merkst du was:

der heute bei uns aufkam und für Diskussionen im Kollegium gesorgt hat. Ein Schüler

Soll ich es dir auch noch unterstreichen und bunt blinken lassen?

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ich denke, das ist in jedem Bundesland unterschiedlich. Also welches Bundesland?


AniMusic123  01.10.2020, 16:04

Nein, HGB gilt in ganz Deutschland.

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Thomas19841984  01.10.2020, 16:05
@AniMusic123

in diesem Fall gelten wohl eher die Schulgesetze der Länder oder die Schulordnung - solange die Persönlichkeitsrechte der Schüler nicht verletzt werden

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AniMusic123  01.10.2020, 16:08
@retpircs

Nein, da geht es um den gewerblichen Verkauf, was durchaus wirken kann, wenn er sowas in Zukunft machen will.

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AniMusic123  01.10.2020, 21:19
@retpircs

Ja, aber da wird er wahrscheinlich noch mehr Genehmigungen benötigen.außerdem muss man dafür Ü18 sein

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retpircs 
Fragesteller
 02.10.2020, 08:14
@AniMusic123

Also geht es nicht, dass ein Schüler seinen mit Snickers befüllten Spint aufmacht und diese von dort aus verkauft.

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retpircs 
Fragesteller
 01.10.2020, 16:04

Bremen, Hamburg und Niedersachen ;). Mich interessiert es dann schon grundsätzlich und in diesen Gebieten halte ich mich auf.

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Bei uns ist das nicht erlaubt. Da gibt´s schon mal einen Verweis von der Direktorin und die Eltern werden verständigt darüber.

Solange es nur "Kleinigkeiten" sind und nichts illegales wie Drogen, Waffen oder sowas, dann sehe ich kein Problem darin. Wenn der Käufer auch einverstanden ist und er nicht dazu gezwungen wird warum nicht?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung