dürfen Polizisten Obdachlose von privaten Grund vertreiben?

5 Antworten

Grundsätzlich ist es deine Privatsache, wenn du jemanden auf deinem Grundstück oder in den daraufstehenden Gebäuden übernachten lässt. Sollte dieses Übernachten aber eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen, dann dürfen die Polizeibeamten den Übernachtungsgästen einen Platzverweis (im Rahmen der verwaltungsrechtlichen Vorschriften) erteilen. Was letztlich zu dem Platzverweis gef0hrt hat, weisst du nicht.

Ich sehe deine Gastfreundschaft eher kritisch. Als ich mein erstes Haus gebaut habe, gab es dort ab und an "Übernachtungsgäste". Ich durfte am Morgen dann deren vollgeschissene Ecken saubermachen, die Reste des Feuers beseitigen und der Knaller war ein schwerer, fast tödlich verlaufener Unfall eines "Gastes". Da wurde plötzlich gegen mich wegen fahrl. KV ermittelt. Ich wäre damals froh gewesen, hätte die Polizei dort öfters mal nachgeschaut.

Bedenke daher, dass du mit deinem - schriftlichen - Einverständnis evtl. auch für durch die Gäste verursachte Folgen haften müsstest.

dummerharry 
Fragesteller
 07.02.2018, 14:33

meine "Gäste" haben immer alles ordentlich hinterlassen...

BVBDortmund  08.02.2018, 05:34

Du hättest den Zugang zum Gebäude versperren müssen und vielleicht sohgar einen Zaun aufstellen müssen. Inclusive BETRETEN VERBOTEN Schild.

furbo  08.02.2018, 07:12
@BVBDortmund

Du hättest...?

Was bringt dich auf die Idee, dass ich keine Schilder und keinen Zaun aufgestellt habe?

Die Beamten haben nichts Unrechtes getan. Sie könnten davon ausgehen, dass sie eine Gefahr abgewehrt haben und dieses grundsätzlich auf das stillschweigende Einverständnis des Eigentümers trifft.

dummerharry 
Fragesteller
 07.02.2018, 14:39

aber um aktiev zu werden mussten sie meine Wiese betreten dies hätte ich untersagt währe ich vor Ort gewesen ........

BVBDortmund  08.02.2018, 05:37

Heißt dann bestimmt Geschäftsführung ohne Auftrag, nur dumm dass man keine Gefahr benennen kann.

Still  08.02.2018, 07:53
@BVBDortmund

Allein schon dass die beiden nicht bekannt sind, reicht als "Gefahr" nach dem POLG aus. Nach deiner Logik bräuchte die Polizei die Erlaubnis des Eigentümers, wenn Einbrecher sich auf ein Grundstück begeben.

In 95 % der Fälle kann man davon ausgehen, dass Eigentümer was dagegen haben. Aller Wahrscheinlichkeit hinterlassen mache Leute Müll und Unordnung oder verursachen Schäden oder aber es ist den Leuten einfach nicht Wohl dabei, dass fremde Leute auf ihrem Besitz was anstellen, was sie nicht wissen.

Also handelt die Polizei nach aller Wahrscheinlichkeit. Im Amtsdeutsch heißt das dann: "......mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlickheit ist davon auszugehen, dass der durchschnittlich gebildete Mitteleuropäer.........."

Tatsächlich könnte sie den Eigentümer wecken und fragen, aber den lassen sie schlafen, man muss nicht wegen jedem Unsinn aufwachen.

Und ja, das dürfen sie, dazu sind sie sogar da, genau das zu machen, im aller wahrscheinlichsten Sinne der Mehrheit zu agieren, es sei denn, es ist etwas gesetzlich vorgeschrieben, dann gehts ausschließlich nach den Buchstaben des Gesetzes.

Wenn Du gegen diese Art und Weise was hast, ich rate an, hänge ein großes Schild in Deiner Feldscheune auf, OBDACHLOSE DÜRFEN ÜBERNACHTEN-..... Der Eigentümer.

Wenn das ein ordentliches Schild ist, dass die Herrschaften, die da gerade eventuell nächtigen, nicht schnell selbst hergestellt haben könnten, gehts Pozelantentum davon aus, alles klar, lass die dort, uns egal.

dummerharry 
Fragesteller
 07.02.2018, 14:36

ich habe nichts gegen die "Übernachter" die waren schon mehrmals da und haben alles ordentlch hinterlassen....

feinerle  07.02.2018, 17:18
@dummerharry

Ha also, dann häng das Schild auf, groß, lesbar, und damit gut.

Wenn das immer die Selben sein sollten, könntest Du denen vielleicht ein kleines Schreiben mitgeben.

Liebe Polizei.

Die Person XY, geb. am. aa.bb.cccc darf in meinem Schuppen übernachten.

Bei Rückfragen wählen Sie bitte nulleinsirgendwasundnochmehrzahlen.

Vielen herzlichen Dank

Name

Die Polzisten haben im Interesse des Besitzers gehandelt. Zumindest denken sie das. Sie sind davon ausgegangen, dass der Besitzer etwas dagegen hat. Denn (so traurig es auch ist) sind die meisten Privatgrundstückbesitzer nicht damit einverstanden.

Rechtlich gesehen, kann der Besitzer auf seinem Privatgrundstück schlafen lassen, wen er möchte. Haben Obdachlose die Erlaubnis des Besitzers, so kann die Polizei sie auch nicht des Grundstücks verweisen.

Marie9205  06.02.2018, 23:05

Ist es also für dich in Ordnung, einfach ein handschriftliches Schriftstück verfassen.

Darin enthalten: Personenanzahl mit Namen. Sehr wichtig ist noch deine Unterschrift und eine Nummer, falls die Polizei Rückfragen hat.

Marie9205  06.02.2018, 23:06
@Marie9205

Dieses natürlich den Obdachlosen geben.

dummerharry 
Fragesteller
 06.02.2018, 23:41
@Marie9205

ich kenne die Leute doch nicht .... da könnte jeder unterschlüpfen mich stört das nicht

Marie9205  06.02.2018, 23:50
@dummerharry

Dann einfach ein laminiertes Schild hinhängen, dass du einverstanden bist, wenn dort übernachtet wird.

dummerharry 
Fragesteller
 06.02.2018, 23:13

das betreten meines Grundstück durch die Poliizisten stört mich mehr, als wenn Obdachlose in der Scheune übernachten (wäre übrigens nicht das erste mal)

Marie9205  06.02.2018, 23:19
@dummerharry

Dann auf jeden Fall dieses Schriftstück aufsetzen und vielleicht einen Vermerk dazu: „Das Betreten meines Grundstücks ist lediglich den oben genannten Personen erlaubt. Ich schätze ihren Dienst, er wird hier allerdings nicht gebraucht. Bitte an ihre Kollegen weitergeben. Vielen Dank.“

Marie9205  06.02.2018, 23:22
@dummerharry

In diesem Fall liegt leider das Recht auf der Seite der Polizisten. Denn hausieren auf Privatgrundstücken ohne Erlaubnis des Besitzers, ist in Deutschland tatsächlich verboten. Also: Einverständnis schreiben, vielleicht sogar ein laminiertes Papier mit dieser Erlaubnis am Eingang anbringen. Betreten die Polizisten dann dein Grundstück, ist es nicht rechtens

furbo  07.02.2018, 06:11
@Marie9205

Die Polizeibeamten betreten das Grundstück nicht aus Lust und Laune, sondern im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung. Da kann der Berechtigte 10 Schilder aufstellen, sie haben keine "Stoppwirkung". Allerdings müsste sich der Berechtigte bei erlaubtem Übernachten ("laminiertes Schild") evtl. Schäden zurechnen lassen. Sollte z.B. die Scheune nicht verkehrssicher sein und es käme jemand zu Schaden...

ich glaube wenns nich abgesperrt war dann ja

BVBDortmund  08.02.2018, 05:39

Wenn es nicht abgesperrt ist, darf jedermann das Grundstück betreten.