Dürfen mir meine Eltern was abnehmen das ich selber bezahlt habe aber der Kaufvertrag über sie geht?
Guten Abend,
Ich bin mit meinen Eltern in eine Diskussion geraten und dort ging es darum was sie mir wegnehmen dürfen. Dürften sie mir ein Gegenstand im Wert von 3000 Euro abnehmen obwohl ich es selber bezahlt habe. Der Kaufvertrag läuft ja über sie aber ich habe es schließlich bezahlt
geht es um ein technisches Gerät?
und warum wollen sie es dir wegnehmen?
Es geht um eine 125er also ei. Moped/Motorrad
Warum läuft der Vertrag über sie? Haben sie ihn unterschrieben?
Weil ich noch nicht 18 bin und somit nicht Geschäftsfähig bin
8 Antworten
Die Zuordnung des Eigentumsrechts entscheidet sich grundsätzlich nicht danach, wer den Kaufpreis bezahlt hat, sondern vielmehr danach zwischen welchen Personen die Eigentumsübertragung stattgefunden hat ( § 929 BGB: Einigung und Übergabe ff.) Bei Bargeschäften des täglichen Lebens, unter denen auch der vorliegende Kaufvertrag fallen würde ist es so, dass es für den vertragschließenden Verkäufer grundsätzlich ohne Bedeutung ist, mit wem er den Kaufvertrag abschließt und an wen er den Gegenstand übereignet (Kaufvertragsabschluss und Eigentumsübertragung sind nämlich zwei voneinander abzugrenzende Rechtsgeschäfte). Soweit Person A in der Rechnung als Käufer steht, ist verkürzt gesagt Person A auch als Eigentümer anzusehen.
Derjenige, der im Kaufvertrag steht, ist rein rechtlich gesehen der Eigentümer. Wer die Ware bezahlt hat, spielt für die Eigentumsverhältnisse keine Rolle. Wenn dein Name also nirgends im Kaufvertrag steht, und es auch keinen Schenkungsvertrag zwischen deinen Eltern und dir gibt, gehört das Fahrzeug ihnen (also konkret der Mutter oder dem Vater, je nachdem wer im Kaufvertrag steht) und sie können damit machen was sie wollen - es dir zur Benützung geben, selber benützen, dem Nachbarn leihen, verkaufen, verschenken oder zerstören.
Der eigentlich korrekte Weg wäre bei einem Fahrzeugkauf durch einen Minderjährigen (sofern er das Fahrzeug auch selbst bezahlt), dass der Minderjährige im Kaufvertrag steht, und die Zustimmung der Eltern zum Kaufvertrag zusätzlich ergänzt und unterschrieben wird. Dann gibts rechtlich keine Probleme. Oder alternativ gleichzeitig mit dem Kaufvertrag einen Schenkungsvertrag zwischen den Eltern und dem Minderjährigen aufsetzen.
Aber:
Auch, wenn der Kaufvertrag auf dich laufen würde, du also der rechtmäßige Eigentümer wärst, dürften deine Eltern dir das Fahrzeug als Erziehungsmaßnahme vorübergehend wegnehmen bzw. die Benützung an gewisse Bedingungen knüpfen, so lange du noch nicht volljährig bist. Sie dürften es dann allerdings nicht selber benützen, veräußern, beschädigen oder dergleichen.
dürfen : ja, aber es wäre totat ungeschickt, denn sie hätten sich vorher überlegen müssen , ob sie dir den Gegenstand überlassen.
Sie haben ihre Meinung geändert.
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Du hättest sicherlich ein Nachweisproblem, wenn im Kaufvertrag deine Eltern stehen. Vielleicht gibt es aber eine Überweisungs- oder Zahlungsbuchung in deinem Konto, woraus die Mittelherkunft ersichtlich ist. Bei Barzahlung könnte es schlecht aussehen.
Relevant ist, wer im Kaufvertrag steht (+ wenn du Minderjährig sein solltest, dann dürfen sie dir alles als erzieherische Maßnahme wegnehmen)