Dürfen meine Eltern mir Sexspielzeug wegnehmen?

13 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Selbstverständlich darf er das Eigentum eines anderen Menschen nicht vernichten.

Wäre ich dein Partner, würde ich sehr vehement darauf bestehen, dass mir mein Eigentum wieder ausgehändigt wird. Und da ich in dieser Hinsicht nunmal gerne etwas auf Konfrontationskurs gehe, würde ich dabei fleißig erzählen, wie viel Spaß ich mit seiner Tochter haben werde, wenn sie 18 ist und vor den Gefängniswärtern flüchtet, die ihre Eltern offenbar sein wollen.

Er argumentiert damit, dass er mein Erziehungsberechtiger ist und er das bestimmt was ich mache oder nicht.

Einmal darf er damit nicht deine normale Entwicklung stören. Sexualität gehört zur normalen Entwicklung dazu.

Und außerdem, frage ihn doch mal, ob es sein Wunsch ist, dass du ihn als gemeinen Menschen, der alles verbietet, wahrnimmst und froh bist mit 18 endlich weg zu kommen. Normale Menschen streben ein gutes Verhältnis mit ihren Eltern an.

haivle0490 
Fragesteller
 15.10.2020, 14:20

Unser Verhältnis ist seit Jahren zerstört. Auf meine Geburtstagskarte haben sie geschrieben, dass sie mich lieben und mich immer unterstützen werden....aber ich denke sie meinten es gar nicht so. Das macht mich sehr traurig. Aber danke für deine ausführliche Antwort! ^^

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RedPanther  15.10.2020, 15:14
@haivle0490

Dann wäre meine Reaktion, die Zeit bis zum 18. Geburtstag dafür zu nutzen, alles vorzubereiten dass ich dann auch tatsächlich ausziehen kann.

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haivle0490 
Fragesteller
 15.10.2020, 15:24
@RedPanther

Ich weiß. Ich plane seit langem mit 18 auszuziehen. Danke für deine Antwort! ^^

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Eltern haben tatsächlich das Recht gewisse Menschenrechte der Kinder im Zuge von Erziehungsmaßnahmen zu beschränken. Zum Beispiel das Recht auf Freiheit in Form von Hausarrest und ja, auch das Recht auf Besitz in Form von Beschlagnahmung von Eigentum.

Aber: Sie dürfen diese Besitztümer nicht zerstören, besonders nicht, wenn es nicht dein Eigentum ist. Wenn dein Freund beweisen kann, dass er sie gekauft hat, zum Beispiel durch Rechnungen, ist dein Vater verpflichtet die Gegenstände zurück zu geben oder zu ersetzen. Er darf sie dir wegnehmen, aber nicht deinem Freund, das wäre Diebstahl und Sachbeschädigung wenn er sie zerstören würde.

Dafür benötigt es aber Beweise, ohne diese sieht es schlecht für dich und deinen Freund aus, denn wenn Behauptung gegen Behauptung steht, sagt das Gesetz "Unschuldig bis zum Beweis des Gegenteils". Es muss also die Schuld deines Vaters nachgewiesen werden um ihn dazu bringen zu können die Sachen zu ersetzen oder herzugeben.

haivle0490 
Fragesteller
 15.10.2020, 13:56

Danke! Wirklich! 👍🏼👍🏼

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KomischerTyp940  15.10.2020, 19:45

Der § 1631 Abs. 2 des BGB regelt, dass Kinder ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung haben. Unter Strafe stehen körperliche Züchtigung wie Schläge aber auch psychische Bestrafungen. Hausarrest als Strafe bewegt sich in der rechtlichen Grauzone, er kann unter Umständen strafbar sein. Dies ist dann gegeben, wenn der Hausarrest entwürdigend ist. Was genau darunter zu verstehen ist, regelt das Gesetz nicht. Im Sinne der Freiheitsberaubung ist das Wegsperren von Kindern strafbar: Wird das Kind eingeschlossen, auch nur über einen kurzen Zeitraum hinweg, dann ist das gesetzeswidrig.

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apophis  15.10.2020, 20:06

Naja, diese Rechte der Eltern, die Du beschreibst, sind auch nicht uneingeschränkt.
Sie unterliegen immernoch der Erziehungspflicht, die da besagt, dass die Eltern ihr Kind würdevoll und zu einer selbstständigen Person erziehen sollen.

Auch bei der sexuellen Entfaltung haben die Eltern ab dem 14. Lebensjahr des Kindes nicht mehr viel mitzureden.

Auch das Eigentum des Kindes dürfen die Eltern nicht einfach so wegnehmen, weil es ihnen nicht passt.
Besonders wenn es um die (sexuelle) Entfaltung der Persönlichkeit und den Taschengeldparagrafen geht und das Eigentum keinerlei Beeinträchtigungen auf die Entwicklung des Kindes hat.

Egal, ob die Spielzeuge nun dem Freund der der FS gehören,
dem Verhalten der Eltern würde kein Gericht rechtgeben.

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Diebstahl ist und bleibt Diebstahl. So was passiert in den besten Familien und ist und bleibt trotzdem eine Straftat. Ich würde auf Rückgabe der entwendeten Sachen bestehen!

dass das verboten seie sowas zu machen und dass ich eine H*re im "Anfangsstadium" bin
  1. Es ist nicht verboten, sich selbst zu befriedigen.
  2. Es ist nicht sicher, dass Du eine Professionelle im Anfangsstadium bist. Deswegen sollte er so etwas nicht sagen. Ich selbst denke das übrigens nicht.

Sprich mit Deiner Mutter darüber. Sie hat mehr Verständnis für Mumu & Co.

haivle0490 
Fragesteller
 15.10.2020, 13:52

Meine Mutter ist genauso wie er. Das bringt nichts.

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snalg  15.10.2020, 13:54
@haivle0490

Dann zieh Dein Ding durch. Du bist 16 und sexuell weitestgehend mündig. Ich gehe nicht weiter auf die Details ein, sonst werde ich noch ganz geil hier! 😂

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Tut mir leid, dass ich ein wenig schmunzeln musste... aber Nein. Eigentlich darf er das Zeug nicht wegwerfen.

Ich meine klar, es ist mehr oder weniger sein Haushalt, daher hast du dort nach seinen Regeln zu leben, was jedoch nicht heißt, dass er dir dein Eigentum wegnehmen bzw. es war ja eigentlich nicht mal deines sondern das deines Freundes, wegnehmen darf und schon gar nicht wegschmeißen dürfen.

Rede da mal mit ihm. Ansonsten wende dich, wenn es dir das wirklich wert ist, an die Polizei oder das Jugendamt. Denn sowas wie Eigentum, sollte man einer fast erwachsenen jungen Frau schon zusichern dürfen... wir sind schließlich nicht mehr im Mittelalter... Es gehört schließlich auch zur sexuellen Selbstfindung, die hier durch deinen Vater unterdrückt wird. Zudem dringt er damit weiter in deine Privatsphäre ein als nötig.

haivle0490 
Fragesteller
 15.10.2020, 13:55

Nach ihm darf ich keine Privatsphäre haben, bis ich 18 bin ^^ danke für die Antwort!

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BloodyKarin  15.10.2020, 14:00
@haivle0490

Oh doch und wie du ein recht auf Privatsphäre hast....bei sowas platzt mir gleich die Hutschnur ><

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RobertMeyer87  15.10.2020, 14:05
@haivle0490

Dann sag deinem Vater mal, dass er sich doch bitte mal Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, Art. 10 und 13 des Grundgesetzes sowie Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes durchlesen soll :D

Denn da steht sowas drin wie: "Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit", "Recht auf Achtung der Privatsphäre" oder "Recht auf Selbstbestimmung und Selbstbewahrung"

Während du das tust, kannst du ihn darum bitten, dir die Gegenstände zu erstatten und ihm gleich noch Grüße von mir ausrichten :D

Dem Jugendamt wird das gefallen, wenn du denen das erzählst xD

(Nur wenn es hart auf hart kommt... hab das bei meinen Eltern auch mal durchziehen müssen ^^)

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