Dürfen lehrer mich für außerschulische Aktivitäten bestrafen?

4 Antworten

Ja klar können da noch Strafen folgen, insbesondere je nachdem wie du was formuliert hast kann das schnell noch ne Straftat werden und dann ist die Schule dein geringstes Problem.

Quelle : Es gibt kein Verbot das deinen Eltern zu stecken, wenn man davon als Lehrkraft mitbekommen hat und es war im SCHULRAHMEN.

Zweimal rausgeworfen kannst du nicht werden. Deine Eltern können aber natürlich noch kontaktiert werden und die Schülerin je nach Konstellation Anzeige erstatten

Ich dachte dann das wär witzig in die Gruppe zu machen.

Du/ihr wisst ganz genau das so etwas Konsquenzen haben könnte und macht es immer wieder, dann lebe auch mal damit und lerne daraus !

ErenAydin358 
Fragesteller
 16.02.2024, 23:26

kes hab nicht nach deiner Meinung gefragt hab nach einem juristischen Fakt gefragt

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schoschi06  16.02.2024, 23:31
@ErenAydin358

Den bekommst du dann schriftlich von der Schule und den Behörden bei einer Anzeige!

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Nur wenn es unmittelbar mit dem Schulbesuch zu tun hat und/oder den Schulbetrieb direkt stört.

Da es sich da um eine Mitschülerin handelt, kann die Schule dich dafür ahnden.

ErenAydin358 
Fragesteller
 16.02.2024, 23:24

ist ja keine direkte Mitschülerin hab seit dem klassenwechsel nie mehr als ein Hallo oder nicken ausgetauscht also hab ich mit ihr garnichts zutun

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Ich würde mich in der Gruppe und bei dem Mädchen erst mal entschuldigen. Teue ist immer gut.

ErenAydin358 
Fragesteller
 16.02.2024, 23:25

Brd das ist mir egal soll heulen gehen wenn sie will hab einfach kein Bock auf schulprobleme die dann nachhause kommen

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