Dürfen Lehrer eig privat Nachhilfe geben?
Dürfen sie einem schüler Nachhilfe geben oder einer Person die nicht in die gleiche Schule geht?
4 Antworten
Das wäre - vorausgestzt, der Lehrer hat auch einen Job - eine Nebentätigkeit. Der muss der Dienstherr zustimmen. Ausnahme: er macht das ehrenamtlich.
Das ist kein Problem. Abgesehen vom (leicht zu klärenden) Problem der Nebentätigkeit und der Tatsache, dass kaum ein Vollzeitlehrer Zeit dazu haben dürfte, darf er nur keinem Schüler Nachhilfe geben, den er ansonsten unterrichtet.
Es geht aber in der Frage, wie ich es verstanden habe, um die Rechtslage – und nicht darum, was man vernünftig und wünschenswert findet. Auch dann, wenn manche das einfach machen und sich nicht um die Vorschrift scheren.
Aus Gründen der Gleichbehandlung würde ich es auch nicht machen. Ich tu ansonsten allen Quatsch für meine Schüler – aber wenn nicht alle zu den gleichen Informationen Zugang haben, mache ich mich damit zu leicht angreifbar.
Die Frage war ja, ob ein Lehrer einem Nachhilfe erteilen kann, der Schüler aber nicht in die Schule geht, in der der Lehrer unterrichtet.
Ein Lehrer macht sich doch nicht angreifbar, wenn der Schüler in eine andere Schule geht. Der Lehrer sieht den Schüler dann nur im Nachhilfeunterricht.
Ich sähe da kein Problem einem Schüler Nachhilfe zu geben, den ich als Lehrer nicht unterrichte.
Problem könnte eher sein, wenn sich Lehrer und Schüler täglich in der Schule sehen und der Lehrer diesem Schüler Nachhilfe gibt. Das sollte vermieden werden.
Gibt der Lehrer ehrenamtlich, also kostenlos Nachhilfe ist das kein Problem. Verlangt der Lehrer aber Geld dafür, so muss der Dienstherr zustimmen.
Doch welcher Lehrer geht zu seinem Dienstherrn und fragt nach Erlaubnis, wenn er einem Schüler für 20.--€ die Stunde Nachhilfe gibt ?
Ich habe ja nichts anderes geschrieben. Nur zu deinem Satz "...die geben mehreren Schülern Nachhilfe, auch Schülern die sie an der Schule unterrichten" habe ich eben widersprochen, dass das nicht rechtlich in Ordnung ist.
Und: Natürlich geht ein Lehrer zum Dienstherren, wenn er eine Nebentätigkeit betreibt. Nachhilfe gehört dazu, das ist zumindest anzeigepflichtig, vllt sogar genehmigungspflichtig.
Ich glaube schon:) Das ist ja privat!
Ja, warum denn nicht?
Auch wenn der Schüler auf die Gleiche Schule geht u den Lehrer auch im Unterricht hat?
Da habe ich andere Erfahrungen. Kenne Lehrer die geben mehreren Schülern Nachhilfe, auch Schülern die sie an der Schule unterrichten.
Ist doch wichtig, dass dem Schüler geholfen wird, damit er weiterkommt. Das sollte Priorität haben und nicht, ob der Lehrer das nun darf oder nicht.