Dürfen Lehrer die ganze Klasse bestrafen?

Pausenraum  24.10.2023, 19:46

Welches Bundesland und welche Schulform?

User1794965 
Fragesteller
 24.10.2023, 19:47

Hauptschule, Salzburg

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

So, jetzt weiß ich mehr über das österreichische Schulsystem 😎 Darf ich vorstellen: Auszug aus dem österreichischen Schulgesetz🙂:

Mitwirkung der Schule an der Erziehung § 47.Paragraph 47,
  1. (1)
  2. Absatz eins
  3. Im Rahmen der Mitwirkung der Schule an der Erziehung der Schüler (§ 2 des Schulorganisationsgesetzes) hat der Lehrer in seiner Unterrichts- und Erziehungsarbeit die der Erziehungssituation angemessenen persönlichkeits- und gemeinschaftsbildenden Erziehungsmittel anzuwenden, die insbesondere Anerkennung, Aufforderung oder Zurechtweisung sein können. Diese Maßnahmen können auch vom Klassenvorstand und vom Schulleiter (Abteilungsvorstand), in besonderen Fällen auch von der zuständigen Schulbehörde ausgesprochen werden. Der erste Satz gilt auch für Erzieher und Freizeitpädagogen im Betreuungsteil an ganztägigen Schulformen.
  4. Im Rahmen der Mitwirkung der Schule an der Erziehung der Schüler (Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes) hat der Lehrer in seiner Unterrichts- und Erziehungsarbeit die der Erziehungssituation angemessenen persönlichkeits- und gemeinschaftsbildenden Erziehungsmittel anzuwenden, die insbesondere Anerkennung, Aufforderung oder Zurechtweisung sein können. Diese Maßnahmen können auch vom Klassenvorstand und vom Schulleiter (Abteilungsvorstand), in besonderen Fällen auch von der zuständigen Schulbehörde ausgesprochen werden. Der erste Satz gilt auch für Erzieher und Freizeitpädagogen im Betreuungsteil an ganztägigen Schulformen.
  5. (2)
  6. Absatz 2
  7. Wenn es aus erzieherischen Gründen oder zur Aufrechterhaltung der Ordnung notwendig erscheint, kann der Schulleiter einen Schüler in eine Parallelklasse, bei lehrgangsmäßigen Berufsschulen auch in einen anderen Lehrgang versetzen. Wenn mit einer solchen Maßnahme nicht das Auslangen gefunden werden kann, kann die Schulkonferenz (bei Schulen, die in Fachabteilungen gegliedert sind, die Abteilungskonferenz) die Stellung eines Antrages auf Ausschluß des Schülers (§ 49 Abs. 2) androhen.
  8. Wenn es aus erzieherischen Gründen oder zur Aufrechterhaltung der Ordnung notwendig erscheint, kann der Schulleiter einen Schüler in eine Parallelklasse, bei lehrgangsmäßigen Berufsschulen auch in einen anderen Lehrgang versetzen. Wenn mit einer solchen Maßnahme nicht das Auslangen gefunden werden kann, kann die Schulkonferenz (bei Schulen, die in Fachabteilungen gegliedert sind, die Abteilungskonferenz) die Stellung eines Antrages auf Ausschluß des Schülers (Paragraph 49, Absatz 2,) androhen.
  9. (3)
  10. Absatz 3
  11. Körperliche Züchtigung, beleidigende Äußerungen und Kollektivstrafen sind verboten.
  12. (4)
  13. Absatz 4
  14. Im Rahmen der Mitwirkung an der Erziehung kann das Verhalten des Schülers außerhalb der Schule berücksichtigt werden; hiebei dürfen nur Maßnahmen gemäß Abs. 1 und § 48 gesetzt werden. Eine Bestrafung für ein Verhalten, das Anlaß zu Maßnahmen der Erziehungsberechtigten, der Kinder- und Jugendhilfe, sonstiger Verwaltungsbehörden oder der Gerichte ist, ist unzulässig.

(Hervorhebung von mir)

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009600

Hallo,

nein generell dürfen Lehrer nicht die ganze Klasse bestrafen, wenn ein einzelner was Falsches gemacht hat.

Eine Strafe muss auch einen Sinn haben, und nicht sowas wie schreibe xy 100-mal auf.

Wenn Ihr was dagegen machen wollt, redet mit Eurem Klassenlehrer*in, Schulleiter*in oder Schulsozialarbeiter*in.

Diese Aussage gilt in den meisten deutschen Bundesländern.

mfg elias

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin in der Schülervertretung tätig.