Dürfen Flüchtlinge auch bei eingetragener Partnerschaft in Deutschland bleiben?
Ein sehr sehr guter Freund von mir kommt aus Indien und ist ein Wirtschaftsflüchtling nun wurde aber sein asyl Antrag abgelehnt und da seine Freundin erst 17 ist kann er nicht Heiraten da ihre Eltern etwas dagegen haben. Meine Frage ist also könnte ich oder ein anderer (männlicher) Freund eine eingetragene Partnerschaft schließen und dürfte er dann in Deutschlan bleiben?
6 Antworten
Wie kann dein sehr guter Freund an eine eingetragene Partnerschaft offensichtlich mit einem Mann denken, wenn er eine Freundin hat, die er heiraten will (nur nicht kann).
Liebt er diese Freundin oder nicht?
Wenn sein Asylantrag abgelehnt ist, dann wird er ohnehin bald ausreisen müssen.
Eine Partnerschaft eintragen zu lassen, nur damit eine Person in Deutschland bleiben kann ist eine Scheinpartnerschaft und das ist strafbar.
Er ist nach wie vor minderjährig, ohne Einwilligung der Eltern kann da auch keine Partnerschaft eingetragen werden!! Davon abgesehen denkst du doch nicht wirklich dass das mit so einer Schein-partnerschaft durchgehen würde? Hälst du die Behörden für total dumm?
Er ist nichr Minderjährig er ist 18 und seine Freunde hier auch also das mit der Partnerschaft würde funktionieren die Frage war ob er dadurch hierbleiben kann?
Schlicht und einfach: Nein
Weil er aus wirtschaftlichen Intentionen nach Deutschland kam. Und in Indien herrscht kein Krieg. Er hat keinerlei Asylanspruch! Die Rechtslage ist eindeutig!
Asylantrag wurde abgelehnt weil Wirtschaftsflüchtling keinen Grund darstellt.
Er kann ganz normal migrieren, wie jeder andere auch, warum willst du denn jetzt in die Illegalität?
Das hört sich ja schon an wie USA und Mexico.
Legale Einwanderer ja, alle anderen abschieben!
Danke aber woher weist du das?