Was bedeutet "Der Antrag auf Anerkennung als Asylberectigte/r wurde unanfechtbar abgelehnt?

7 Antworten

Am Dezember habe ich deisen Brief bekommen 1. Die Flüchtlingseigenschaft wird zuerkannt. 2. Der Antrag auf Asylanerkennung wird abgelehnt. (übrigens hat der Ausländeramt mir jetzt einen neuen Ausweis für drei Jahre gegeben.

Aber vorgestern habe zwei Briefe bekommen. Jeder Brief hat 3 Punkte. 1ster Brief: 1. der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wurde abgelehnt 2. Die Entscheidung beruht auf dem Bescheid vom 20.12.2017 3. Die Teil- Bestandskraft /Teil Rechtskraft trat ein am 21.12.2017.

Zweiter Brief: 1. Der Antrag auf Anerkennung als Asylberectigte/r wurde unanfechtbar abgelehnt 2. Die Entscheidung beruht auf dem Bescheid vom 20.12.2017 3. Die Teil Restancdskraft Teil Rechtskraft trat ein am 26.12. 2017

sumi79  09.02.2018, 07:48

Hast du mehrere Anträge gestellt?

Meine Vermutung ist, dass der Asylantrag abgelehnt wurde, aber eine Aufenthaltserlaubnis ausgestellt wurde. Das sind zwei verschiedene Dinge. Diese Aufenthaltsgenehmigung gilt auf jeden Fall für 3 Jahre und kann dann verlängert werden. Kann aber auch sein, dass du in 3 Jahren zurück in dein Heimatland musst.

Newborn 
Fragesteller
 08.02.2018, 19:44

Danke für die Antwort. Ich habe ganze Geschichte auf diesem Post unter Soprahins Kommentar geschrieben. Sie können mal gucken.

Newborn 
Fragesteller
 08.02.2018, 19:53

1. Die Flüchtlingseigenschaft wird zuerkannt. 2. Der Antrag auf Asylanerkennung wird abgelehnt. (übrigens hat der Ausländeramt mir jetzt einen neuen Ausweis für drei Jahre gegeben). Aber vorgestern habe zwei Briefe bekommen. Jeder Brief hat 3 Punkte. 1ster Brief: 1. der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wurde abgelehnt 2. Die Entscheidung beruht auf dem Bescheid vom 20.12.2017 3. Die Teil- Bestandskraft /Teil Rechtskraft trat ein am 21.12.2017. Zweiter Brief: 1. Der Antrag auf Anerkennung als Asylberectigte/r wurde unanfechtbar abgelehnt 2. Die Entscheidung beruht auf dem Bescheid vom 20.12.2017 3. Die Teil Restancdskraft Teil Rechtskraft trat ein am 26.12. 2017

Der Brief sagt aus, dass Dein Asylantrag abgelehnt wird.

Du kannst das Schreiben nicht anfechten. Heißt, Du musst das akzeptieren.

Das Geld für den Anwalt ist rausgeschmissenes Geld. Er wird nichts machen können.

Newborn 
Fragesteller
 08.02.2018, 21:45

Entschuldigung, Ich muss aber fragen. Sind Sie Anwalt? Sind Sie sicher dass dieser Brief so meint?. Morgen fahre ich zu meinem Anwalt um zu reden und zu exact zu wissen. Danke für die Antwort

avalon500  08.02.2018, 22:23
@Newborn

Newborn: Warum fragst du, wenn du ohnehin einen Termin beim Anwalt hast um hier User blöd anzumachen!

Der Antrag wurde abgelehnt, daran ist für dich nichts Positives.

Newborn 
Fragesteller
 08.02.2018, 19:54

1. Die Flüchtlingseigenschaft wird zuerkannt. 2. Der Antrag auf Asylanerkennung wird abgelehnt. (übrigens hat der Ausländeramt mir jetzt einen neuen Ausweis für drei Jahre gegeben). Aber vorgestern habe zwei Briefe bekommen. Jeder Brief hat 3 Punkte. 1ster Brief: 1. der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wurde abgelehnt 2. Die Entscheidung beruht auf dem Bescheid vom 20.12.2017 3. Die Teil- Bestandskraft /Teil Rechtskraft trat ein am 21.12.2017. Zweiter Brief: 1. Der Antrag auf Anerkennung als Asylberectigte/r wurde unanfechtbar abgelehnt 2. Die Entscheidung beruht auf dem Bescheid vom 20.12.2017 3. Die Teil Restancdskraft Teil Rechtskraft trat ein am 26.12. 2017

Der Antag auf Anerkennung als Asylberechtigter wurde abgelehnt . Und dagegen kannst du nichts machen .

Newborn 
Fragesteller
 08.02.2018, 19:56

Am Dezember habe ich deisen Brief bekommen1. Die Flüchtlingseigenschaft wird zuerkannt. 2. Der Antrag auf Asylanerkennung wird abgelehnt. (übrigens hat der Ausländeramt mir jetzt einen neuen Ausweis für drei Jahre gegeben). Aber vorgestern habe zwei Briefe bekommen. Jeder Brief hat 3 Punkte. 1ster Brief: 1. der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wurde abgelehnt 2. Die Entscheidung beruht auf dem Bescheid vom 20.12.2017 3. Die Teil- Bestandskraft /Teil Rechtskraft trat ein am 21.12.2017. Zweiter Brief: 1. Der Antrag auf Anerkennung als Asylberectigte/r wurde unanfechtbar abgelehnt 2. Die Entscheidung beruht auf dem Bescheid vom 20.12.2017 3. Die Teil Restancdskraft Teil Rechtskraft trat ein am 26.12. 2017