Dürfen Eltern dem 13jährigen Sohn zu Hause erlauben, eine Zigarette zu rauchen?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Theoretisch dürften Eltern ihren Kindern zu Hause alles erlauben, was in der Öffentlichkeit verboten ist.

Zigaretten zu rauchen, Alkohol zu trinken, die ganze Nacht aufbleiben um Fernsehen zu schauen....

Aber: zu Recht sind manche Dinge vom Gesetz aus verboten, weil sie Kinder und Jugendliche schädigen.

Z.B.: Rauchen und Alkohol trinken ist gesundheitsgefährdend.

Filme über 18 Jahre anzuschauen kann auch gesundheitsgefährdend sein, da die Kinder und Jugendlichen diese Filme noch nicht verarbeiten können, bzw. verstehen. Sie haben dafür die geistige und psychische  Reife noch nicht erreicht. Sie können deshalb psychische Schäden davon tragen.

Wenn also das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen gefährdet ist (Kindeswohlgefährdung) schreitet das Jugendamt ein und bringt das Kind aus diesem Milieu weg, sofern das Jugendamt davon Kenntnis genommen hat.

Im Klartext krass ausgedrückt: das Jugendamt kommt und holt das Kind von den Eltern weg und steckt es in eine Pflegefamilie oder in ein Heim, damit seine Gesundheit nicht mehr beeinträchtigt wird und es in besseren Verhältnissen aufwachsen kann.

LeonKrupp 
Fragesteller
 14.11.2017, 19:44

Vielen Dank!

Volkerfant  15.11.2017, 11:36
@LeonKrupp

Danke für den Stern.

Ist zwar nicht grade logisch, aber das ist tatsächlich erlaubt.

Biste selber Raucher? Wann haste angefangen?

LeonKrupp 
Fragesteller
 23.10.2017, 20:23

Hab vor 3 wochen das 1. mal ne kippe geraucht, hab nicht angefangen mit rauchen oder so nur so paar mal probiert u. fang damit auch nicht richtig an siehe profil

Zuhause ist das erlaubt.

Hallo! Absolut grenzwertig, wäre mal ein Grund für einen Musterprozess.

Immerhin könnte das Jugendamt einschreiten weil das Wohl des Kindes gefährdet ist

Alles Gute.

Jein. Da müsste man erst mal wissen, dass es die Eltern erlauben. Und dann könnte man das Jugendamt informieren. Wegen Kindeswohlgefährdung. Und das würde dann natürlich auch einschreiten. Aber eine "Strafe" in Form von Gefängnis oder Geldstrafe gibt es  nicht.