Dürfen die neuen Eltern des Adoptivkindes ihm einen neuen Namen geben?
Weil der alte Name z.B. nicht so schön ist oder müssen sie nun damit leben?
4 Antworten
beziehst du dich auf eine Inlands- oder Auslandsadoption?
In Deutschland werden in der Regel nur Säuglinge adoptiert. Bei Auslandsadoptionen sind die Kinder oft älter, so ab 2-3 Jahre etwa.
Wie es bei Inlandsadoption ist weiß ich nicht genau.
Beim Ausland dagegen ... bei Auslandskindern kann es durchaus sein, daß der Name sehr ungewöhnlich ist. Es gibt beispielsweise Länder, in denen "Müller" als Vorname genutzt wird.
Allerdings ist sehr schwer, den Vornamen des Kindes bei einer Auslandsadoption zu ändern. Das ist ein großer behördlicher Aufwand. Darum wird generell empfohlen, dem Kind einen zweiten Vornamen zu geben, und den dann als Rufname benutzen. Das sollte man aber auch so früh wie möglich im Adoptionsverfahren machen.
Ich kenne eine Familie, die 2 Kinder aus dem Ausland adoptiert haben. Das Mädchen hatte einen Namen, der auch in Deutschland "üblich" war (sie hieß Mary), während der Sohn einen ungewöhnlichen Namen hatte (ich weiß aber nicht mehr genau, wie der war). Da bekam der Junge einen zweiten Vornamen.
Grundsätzlich sollte man den alten Vornamen aber auch noch behalten, damit das Kind noch einen Bezug zu seinen Wurzeln hat.
Was auch noch empfohlen wurde: wenn es möglich ist, wäre es eine gute Idee, wenn man den alten Nachnamen (wenn bekannt) als weiteren Vornamen. Also als Beispiel: wenn das Kind vor der Adoption mit Nachnamen "Joseph" hieß, dann könnte man den gut als weiteren Vornamen übernehmen, also als Joseph bzw. Josepha.
ich würde es Respektlos finden denn schlieslich haben nicht die Pflege Eltern das Kind auf die Welt gesetzt und ein Namen gegeben sondern die Richtigen Eltern
ja aber die "richtigen" eltern haben es auch ins heim gegeben.
habe ich verwechselt trotzdem würde ich es nicht gut finden den Namen zu wechseln das Kind soll erstmal Erwachsen werden und selber Entscheiden
Liebe(r) alexamusterfrau,
bei einer möglichen Namensänderung kann es ohnehin nur um den Vornamen gehen, denn durch die Adoption erhält das Kind automatisch den Nachnamen der Adoptiveltern.
wird hier denn grade nicht von dem vornamen geschriben ?
(4) Das Familiengericht kann auf Antrag des Annehmenden mit Einwilligung des Kindes mit dem Ausspruch der Annahme
2. dem neuen Familiennamen des Kindes den bisherigen Familiennamen
voranstellen oder anfügen, wenn dies aus schwerwiegenden Gründen zum
Wohl des Kindes erforderlich ist.
§ 1746 Abs. 1 Satz 2, 3, Abs. 3 erster Halbsatz ist entsprechend anzuwenden.
---
es geht also nur "bei" der Asoption und nur zum Wohle des Kindes
Liebe(r) Kriegstaube,
ich habe meinem Kind nach der Adoption keinen neuen Namen gegeben.
Freundliche Grüße
Delveng
2017-05-22, Montag, 22:50
Liebe(r) alexamusterfrau,
verwechselst Du da nicht etwas?
Im Fragetext ist von Adoptiveltern die Rede und nicht von Pflegeltern.