Disney Urheberrecht

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Ne Freundin von mir ist Mediendesignerin, und die muss teilweise dafür bezahlen wenn sie Schriften für etwas benutzt. Es gibt aber auch kostenlose Schriften, die jeder benutzen darf. Die Disney-Schrift habe ich auch schon in mehreren Variationen downgeloadet.

Der Schriftzug "Walt Disney", der übrigens nicht ganz genau die Unterschrift von Walt war sondern etwas abgewandelt wurde, umfasst auch nicht alle Buchstaben, ist also kein vollständiger Font (also kein ganzer Schriftsatz). Möglicherweise hat Disney auch nur "Disney" oder "Walt Disney" als Ganzes in der Schrift geschützt, aber keine anderen Wörter. Und wenn jemand andere Buchstaben dazu erfindet, dann ist das ja wieder die Urheberschaft desjenigen. Und selsbt wenn einige Buchstaben geschützt wären, wenn jemand die Buchstaben auch nur ein bisschen abwandelt ist es auch schon wieder ein anderer Font.

Hier gibts eine, bei dem dabei steht wer diese Schrift entworfen hat, da ist allerdings das D nicht so geschwungen wie in Originalen Schriftzug: http://www.1001freefonts.com/disney-fonts.php

Wenn es da also eine Kleinigkeit in dem Font gibt die anders ist kann das schon wieder ne andere Schrift sein, und derjenige der sie benutzt hat kann das möglicherweise völlig legal getan haben, wenn es entweder ein frei verfügbarere Font war oder er dafür bezahlt hat..

Du kannst bei Google mal nach Bildern von "Malt Whiskey" suchen, da gibt es T-Shirts auf denen das im Walt Disney Schriftzug geschrieben ist, und ich wüsste nicht dass Disney dagegen vorgegangen ist.

Dass ein Schriftschnitt als eines der "4. Werke der bildenden Künste" laut Urheberrechtsgesetz § 2 geschützt ist, halte ich für unwahrscheinlich. Bei einer konkreten Handschrift könnte das anders sein, je nach Schöpfungshöhe.

Ein Schriftschnitt kann aber geschützt sein als Geschmackmuster durch Eintragung beim DPMA.de.

Und ein Text in einer bestimmten Schrift kann geschützt sein als Marke, hier als Wort-Bild-Marke - ebenfalls durch Eintragung, u. a. beim DPMA.de;. Siehe Markengesetz § 4.

Dann greift auch § 14: Ein ähnliches Zeichen kann untersagt werden, wenn es zu Verwechslungen führen kann mit dem Original - oder wenn man dadurch "die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der bekannten Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt." http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/index.html

Der Marken-Inhaber könnte also versuchen, eine solche Nutzung seiner geschützten Marke zu untersagen (per Abmahnung, Unterlassungsklage oder Einstweilige Verfügung) und Schadensersatz zu erlangen.

Gruß aus Berlin, Gerd

Bestimmt hat das Disney getan.