Disco behält Handy?

9 Antworten

Die Auskunft, dass sie das nicht dürfen stimmt zwar, aber wenn du zustimmst ist das natürlich was anderes.

Jetzt die Frage, warum du zustimmen solltest? Ganz einfach, die Alternative ist, dass die Polizei gerufen wird, weil du nicht zahlst.

Von dem her dürfen die das zwar nicht ohne deine Zustimmung, aber dir bleibt fast nichts anderes übrig, als zu zu stimmen. 

Hallo helpster1896,

die Angestellten der Diskothek dürfen Dich:

  •  nicht festhalten
  • nicht auffordern, dass Du Deinen Ausweis hinterlegst
  • nicht auffordern, dass Du andere Gegenstände, wie z.B. Dein Handy hinterlegst.

Wenn Du den Betrag von 40,00 Euro nicht sofort begleichen kannst, dürfen sie Dich auffordern, dass Du Dich ausweist, damit sie Deine Personalien aufnehmen können. Desweiteren dürfen sie Dir eine angemessene Frist setzen, in der Du das Geld zu zahlen hast. Sinnvollerweise sollte man Dir eine Bankverbindung und den Verwendungszweck mitteilen, damit Du nicht unnötig die 60 km zur Disko fahren musst, nur um den fälligen Betrag zu bezahlen.

Zahlst Du die 40,00 Euro dann nicht innerhalb der vorgegebenen Frist, können weitere rechtliche Schritte wie beispielsweise ein gerichtliches Mahnverfahren gegen Dich eingeleitet werden.

Lassen sie Dich nicht gehen, ohne dass Du ein Pfand da lässt, erfüllen die Mitarbeiter die zwei folgenden Straftatbestände:

  1. § 239 StGB - Freiheitsberaubung https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__239.html)
  2. § 240 StGB - Nötigung (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__240.html)

Wenn Du Dein Handy aber mehr oder weniger Freiwillig dagelassen hast, haben sich die Mitarbeiter der Disco nicht strafbar gemacht.

Schöne Grüße
TheGrow

Wenn du nein sagst, dürften die es dir auf gar keinen Fall wegnehmen. Sonst sind wir ganz schnell im Bereich Nötigung und Erpressung. Der Discobetreiber soll sich also überlegen, was er macht. Es kann für ihn böse ins Auge gehen.

Auch den Personalausweis als Pfand ist nicht mehr erlaubt aufgrund §1 PAuswG.

Sofern der Betreiber sich nicht mit eine Kopie des Ausweises begnügt, kann er ja die Polizei zur Feststellung der Personalien rufen, aber er darf nicht Selbstjustiz üben und deine Wertgegenstände einbehalten.

Ob eine Überprüfung durch die Polizei angenehmer für dich ist, musst du selbst entscheiden.

Sie dürfen dich fragen, ein Recht darauf hat die Disco nicht. Im Gegenzug hat der Betreiber aber natürlich ein Recht auf sofortige Bezahlung. Ihr müsst euch also irgendwie einigen