Direkt Bürgergeld nach Kündigung?

4 Antworten

Die landläufige Behauptung, nur mit Bürgergeld hätte man mehr als mit Arbeit, ist nicht korrekt; wer arbeitet hat immer mehr Geld zur Verfügung: es kann ein ergänzender Anspruch auf bsp. Bürgergeld oder Wohngeld bestehen.

Zu kündigen, um dann Bürgergeld zu erhalten, ist aus finanzieller Sicht regelmäßig keine gute Idee.

Eine Eigenkündigung kann beim Bürgergeld zu einer Leistungsninderung führen, die als erste Pflichtverletzung lediglich 10% (~60€) des Regelbedarfs für einen (1) Monat beträgt. Würde es sich allerdings um sozialwidriges Verhalten handeln, müsste im Nachhinein jedoch die gesamte Leistung erstattet werden.

Beim vorrangigen Arbeitslosengeld führt eine unbegründete Eigenkündigung im Standardfall zu einer Sperrzeit von zwölf Wochen.

Zwischen meinen 2.8 und Bürgergeld, wo ich keine 600 Euro pro Monat in Transport investieren muss und Miete ect übernommen wird, ist kaum Unterschied

Für die Beantragung von Bürgergeld bedarf es keiner Kündigung. Man kann auch Bürgergeld beziehen, wenn man arbeitet. Anderlautende Behauptungen sind Lügen oder schlichte Inkompetenz. Das Arbeitseinkommen wird aber natürlich zum Großteil auf das Bürgergeld angerechnet.

Von Einkommen bleiben Anrechnungsfrei:

Die ersten 100€ oder die tatsächlichen Werbungskosten.

Von 100 bis 520€ 20% also maximal 84€,

von 520 bis 100€ 30% also maximal 144€

von 1000 bis 1200€ 10 % also maximal 20€

Macht 248€ plus Werbungskosten oder pauschal 100€.

Woher ich das weiß:Recherche

Du bekommst, wenn du selbst kündigst ne Sperre von 3 Monaten. Sonst hätte ich auch schon längst gekündigt. Von dem hohen Bürgergeld kann man gut leben.

Arbeitslosengeld hat Vorrang vor Bürgergeld, und Eigenkündigungen ohne wichtigen Grund werden in beiden Fällen sanktioniert.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.