Warum hatten in der attischen Demokratie nur Männer die Bürgerrechte?

3 Antworten

In der athenischen Demokratie wurden die Jungen mit 18 Jahren mündig und bekamen politische Rechte (vgl. Aristoteles, Athenaion politeia 42, 1 – 2). Das passive Wahlrecht (Wählbarkeit) für viele Ämter war an ein Mindestalter von 30 Jahren gebunden (einige erforderten ein noch höheres Alter).

Die jungen Männer, die sogenannten Epheben (ἔφηβοι [epheboi]; Singular: Ephebe/ἔφηβος [ephebos]) hatten zumindest im 4. Jahrhundert v. Chr. - nach dem Peloponnesischen Krieg (der genaue Zeitpunkt ist nicht bekannt) - in der Einrichtung der Ephebie (ἐφηβεία [ephebeia]) eine Pflicht zu einem Wehrdienst mit einer 2 Jahre langen Ausbildung zu leisten und konnten wegen Aufenthalts in Grenzbefestigungen praktisch kaum an Volksversammlungen teilnehmen. Es wird auch überlegt, ob sie erst danach, mit 20 Jahren, in den Gemeinden in die Liste der zur Teilnahme an der Volksversammlung berechtigten Bürger geschrieben wurden, doch ein formales Mindestalter von 20 Jahren ist nicht belegt (vgl. zu der Frage z. B. Jochen Bleicken, Die athenische Demokratie. 2., völlig überarbeitete und wesentlich erweiterte Auflage. Paderborn ; München ; Wien ; Zürich : Schöningh, 1994, S. 161 - 162; Jan Timmer, Altersgrenzen politischer Partizipation in antiken Gesellschaften. Berlin : Verlag Antike, 2008 (Studien zur Alten Geschichte ; Band 8), S. 26 - 29).

Die Frauen waren Bürgerinnen und hatten Rechte, aber keine politischen Rechte, sie besaßen also keine Vollbürgerschaft. Frauen waren in der antiken Polis allgemein von politischer Teilhabe ausgeschlossen.

Zeitlich hatten Frauen noch sehr viel länger (einschließlich der frühen Neuzeit) kein Wahlrecht. In Deutschland bekamen sie es 1918.

Der athenische Kömödiendichter Aristophanes, Ekklesiazousai (Ἐκκλησιάζουσαι (Frauen in der Volksversammlung/Die Weibervolksversammlung; lateinischer Titel: Ecclesiazusae), gibt eine fiktive Darstellung, wie Frauen an die Herrschaft kommen, aber dies ist eine Komödie (wohl 392 v. Chr. uraufgeführt) und der Autor hat keine Absicht, eine Beteiligung der Frauen an der Volksversammlung real ernsthaft in Betracht zu ziehen.

Es handelt sich um einen Mangel an Gleichberechtigung und Emanzipation und dies ist eine gesellschaftliche Sache.

Männer hatten im antiken Athen die Gewalt/Vollmacht (κυριεῖα [kyrieia] und damit das Bestimmungsrecht über die Haushaltsangehörigen. Frauen blieben rechtlich immer einem κύριος [kyrios; Herr, Gebieter] unterstellt (z. B. ihren Vater oder ältesten Bruder bzw. nach ihrer Heirat ihrem Ehemann).

Es gab Geschlechterrollen mit einer Aufgabenteilung. Es gab Vorstellungen von auf der Natur/dem Wesen der Frau beruhenden geschlechtsspezifischen Unterschieden, wobei diese eine patriarchalische Gesellschaftstruktur widerspiegeln.

Die Verneinung geschlechtsspezifischer Unterschiede bei Platon, Politeia 552 e – 557 b war eine Ausnahme. Die gängige Auffassung ist die, mit der Aristoteles übereinstimmt (zu Sichtweisen antiker Philosophen vgl. Sabine Föllinger, Differenz und Gleichheit : das Geschlechterverhältnis in der Sicht griechischer Philosophen des 4. bis 1. Jahrhunderts v. Chr. Stuttgart : Steiner, 1996 (Hermes : Einzelschriften ; Heft 74). ISBN 3-515-07011-7).

Eine Begründung ist eine Ansicht über die Beschaffenheit seelischer Vermögen bei den Geschlechtern. Aristoteles, Politik 1, 12 – 13 behauptet, Frauen fehle eine ausreichend feste Kraft der planenden Überlegung und Entscheidung. Die Frau ist seiner Meinung nach in dieser Hinsicht dem Mann unterlegen. Die von Natur bestehende Herrschaft des Mannes sei auch für die Frau nützlich (Aristoteles, Politik 1, 5).

Aristoteles, Politik 1, 5 1254 b 13 :

πάλιν ἐν ἀνθρώπῳ καὶ τοῖς ἄλλοις ζῴοις ὡσαύτως · τὰ μὲν γὰρ ἥμερα τῶν ἀγρίων βελτίω τὴν φύσιν, τούτοις δὲ πᾶσι βέλτιον ἄρχεσθαι ὑπ᾽ ἀνθρώπου · τυγχάνει γὰρ σωτηρίας · οὕτως ἔτι δὲ τὸ ἄρρεν πρὸς τὸ θῆλυ φύσει τὸ μὲν κρεῖττον τὸ δὲ χεῖρον, καὶ τὸ μὲν ἄρχον τὸ δ᾽ ἀρχόμενον.

„Ebenso wiederum verhält es sich beim Menschen und den anderen Lebewesen: Das Gezähmte/Veredelte/Kultivierte ist besser als das Wilde, für alle diese aber ist es besser, vom Menschen beherrscht zu werden. Denn dies erreicht Wohlergehen/Erhaltung/Rettung. Ebenso ist das Verhältnis des Männlichen zum Weiblichen von Natur so, daß das eine besser/tüchtiger, das andere geringer/schwächer/schlechter ist, und das eine herrscht/regiert und das andere beherrscht/regiert wird."

Aristoteles, Politik. Übersetzt und mit einer Einleitung sowie Anmerkungen herausgegeben von Eckart Schütrumpf. Hamburg : Meiner, 2012 (Philosophische Bibliothek ; Band 616), S. S. 11:  

„In gleicher Weise trifft dies dann auch auf den Menschen und die übrigen Lebewesen zu: Die zahmen Tiere sind in ihrer Natur besser als die wilden, und für sie alle ist es vorteilhafter, vom Menschen beherrscht zu werden, denn auf diese Weise wird ihr Überleben gesichert. Ferner ist im Verhältnis (der Geschlechter) das Männliche von Natur aus das Besser und das Weibliche das Geringerwertige, und das eine herrscht, das andere wird beherrscht.“

Albrecht  11.09.2015, 07:22

Aristoteles, Politik 1, 13 , 1260 a 13 – 15:

ὁ μὲν γὰρ δοῦλος ὅλως οὐκ ἔχει τὸ βουλευτικόν, τὸ δὲ θῆλυ ἔχει μέν, ἀλλ᾽ ἄκυρον, ὁ δὲ παῖς ἔχει μέν, ἀλλ᾽ ἀτελές.

„Der Sklave hat die Fähigkeit zum Überlegen überhaupt nicht, das weibliche Geschlecht hat sie zwar, aber kraftlos/ohne feste Entschiedenheit, der Knabe hat sie zwar, aber unvollendet.“

Aristoteles, Politik. Übersetzt und mit einer Einleitung sowie Anmerkungen herausgegeben von Eckart Schütrumpf. Hamburg : Meiner, 2012 (Philosophische Bibliothek ; Band 616), S. 30:  

„Der Sklave besitzt die Fähigkeit zu praktischer Vernunft überhaupt nicht, die Frau besitzt sie zwar, aber nicht voll wirksam, auch das Kind besitzt sie, jedoch noch nicht voll entwickelt.“

Militärdienst leisteten Männer, nicht Frauen.

Jochen Bleicken, Die athenische Demokratie. 2., völlig überarbeitete und wesentlich erweiterte Auflage. Paderborn ; München ; Wien ; Zürich : Schöningh, 1994, S. 394:  

„Das politische Recht war an die Waffenfähigkeit, also an den Mann gebunden, jede Stadt war ein in sich geschlossener Rechtskreis, in den ein Fremder nicht einfach eintreten konnte, und das Institut der Sklaverei, das seine Quelle in der Kriegsgefangenschaft hatte, ist die Konsequenz einer Stufe des Völkerrechts, in der alle Staaten scharf voneinander abgeschottet sind und im Krieg alles, was dem Feind in die Hände fällt, Kriegsbeute ist und zu seiner Verfügung steht".

zur Stellung der Frau auch:

Angela Pabst, Die athenische Demokratie. Originalausgabe. 2., aktualisierte Auflage. München : Beck, 2010 (Beck'sche Reihe : C.-H.-Beck-Wissen ; 2308), S. 93 – 98

S. 97: „Daß der Mann die Familie nach außen repräsentierte, konnte leicht auf die Politik erweitert werden; daß er ihr Oberhaupt sei, dürfte kaum ein Demokrat bezweifelt haben, was sich Gegner der Idee gerne zunutze machten: »Führ' doch in Deinem Haus Demokratie ein!« war ein beliebter Spruch, um das System als absurd darzustellen (z. B. Plutarch, Moralia 189e/228c-d), die Unmöglichkeit, darauf zu antworten, freilich der Tribut, den das Festhalten am Patriarchat verlangte.“

Angela Pabst, Die Hälfte der Polis : zur frauenspezifischen Dimension der klassischen Demokratie und Oligarchie. In: Robert Rollinger ; Christoph Ulf (Hg.), Frauen und Geschlechter. Unter Mitarbeit von Kordula Schnegg. Band 1: Bilder, Rollen, Realitäten in den Texten antiker Autoren der römischen Kaiserzeit. Wien ; Köln ; Weimar : Böhlau, 2006, S. 169 - 186

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Also ich bin mir nicht sicher ob das stimmt aber ich glaube das Frauen damals einfach keine Rechte hatten da Männer einfach zu sagen hatten wo es lang geht das war früher einfach so das der Mann das sagen hatte weil er das Geld Heim brachte

Hoffe ich konnte dir helfen

Frag doch mal die Schweizer, warum Frauen dort erst seit 1990 nach Christus (kein Tippfehler) wählen dürfen.....

Frauenrechte sind erst sehr sehr spät in den Fokus der Politik/ Demokratie geraten......