Der Text ist eine deutsche Übersetzung von Marcus Aurelius, Ta eis heauton (Τὰ εἰς ἑαυτόν; Selbstbetrachtungen; lateinischer Titel: Ad se ipsum) 2, 1.

Die dort gegebene Begründung der Verwandschaft aller Menschen miteinander ist: Der Mensch ist der Vernunft/des Geistes und der göttlichen Zuteilung teilhaftig bzw. anders formuliert Teilhaber der Vernunft/des Geistes und der göttlichen Gabe (νοῦ καὶ θείας ἀπομοίρας μέτοχος).

Die Menschen sind von Natur aus zur Zusammenarbeit bestimmt. Gegeneinander zu handeln ist also gegen die Natur.

Marcus Aurelius vertritt die Überzeugung, in den einzelnen Menschen wäre ein Anteil am Göttlichen bzw. – damit gleichzusetzen - der Vernunft/des Geistes (griechisch: νοῦς [nous]).

Diese Gedanken ergeben sich aus der stoischen Philosophie.

Nach Auffasssung der stoischer Philosophie gibt es ein zugleich geistiges und materielles/stoffliches Prinzip, dargestellt als ein feinstoffliches Feuer, als ein warmer Hauch (griechisch: πνεῦμα [pneuma]; lateinisch: spiritus) und als die Weltvernunft/der Logos (griechisch: λόγος [logos], daneben z. B auch νοῦς [Geist/Vernunft]; lateinisch: ratio). Die Weltvernunft/der Logos durchwirkt alles, mit unterschiedlicher Konzentration (Reinheit und Stärke). Die Weltvernunft/der Logos ist ein aktives Prinzip, das die Materie als passives Prinzip durchdringt, prägt, formt/gestaltet (wobei beide Prinzipien als Körper verstanden werden) und so die ganze Welt/Wirklichkeit zu einer organischen Einheit verbindet, den Kosmos. Die Weltvernunft kann als eine Art von Träger von Information/geistigem Gehalt gedeutet werden. Unter dem Gesichtspunkt einer Entwicklung von einem Bewegungsursprung her tritt sie als Physis/Natur (griechisch: φύσις; lateinisch: natura) auf.

Nach Auffassung der stoischer Philosophie gibt es Götter/Gottheiten bzw. Gott und sie leiten das Weltgeschehen. Die Weltvernunft/der Logos lenkt den ganzen Kosmos, bestimmt also das Weltgeschehen, das wohlgeordnet ist. Die Weltvernunft/der Logos bringt gemäß einer festen Gesetzmäßigkeit die Entwicklung des Kosmos zustande. Alles hat seinen Platz in der universalen Ordnung. Die Seele (griechisch: ψυχή [psyche]; lateinisch: animus) wird als Teil einer göttlichen, den Kosmos lenkenden und ihn erfüllenden Allvernunft verstanden.

In jedem Wesen ist keimhafte Vernunft anwesend.

Eine Grundbestrebung in der Welt ist nach der stoischen Philosophie die Oikeiosis (griechisch: οἰκείωσις; „Einhausung“; „Aneignung“; „Zueignung“; lateinisch gibt es keine völlige sprachliche Entsprechung, Cicero übersetzt mit commendatio und conciliatio, Seneca verwendet neben commendatio die Begriffe amor sui und conservatio sui). Jedem Lebewesen geht es um den ihm eigentümlichen Bestand seines eigenen Seins (Selbsterhaltung). Dafür Nützliches/Förderliches/Zuträgliches wird angestrebt, Schädliches/Abträgliches gemieden. Ausgehend von der Selbstzugewandtheit bezieht sich die Zuwendung nicht nur auf das eigene Selbst, sondern auch auf die anderen, verbindet schließlich die ganze Menschheit. Teilhabe an der Vernunft stiftenden Gemeinschaft gibt ein verbindendes Gesetz des Handelns vor.

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In dem Satz ist vincendo (vom Verb vincere) ein Gerundium. Das Gerundium in der lateinischen Sprache ist wie ein deklinierter Infinitiv und damit ein Verbalsubstantiv.

Subjekt: Miles

Prädikat: parat

gloriam ist Akkusativobjekt, sibi Dativobjekt. hostes (Akkusativ Plural) ist hier Akkusativobjekt des Gerundiums.

Übersetzungsmöglichkeiten:

„Der/Ein Soldat erwirbt/verschafft sich durch Besiegen der Feinde Ruhm.“

„Der/Ein Soldat erwirbt/verschafft sich dadurch Ruhm, dass er die Feinde besiegt.“

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„Dort halten sie sich verborgen und empfangen freudig frevelhafte Speisen.“

Prädikate sind latent und accipiunt (3. Person Plural Indikativ Präsens Aktiv).

In den Prädikaten steckt das Subjekt („sie“).

Ibi ist adverbiale Bestimmung des Ortes.

laeti (Nominativ Plural Maskulinum) ist ein Adjektiv und bezieht sich prädikativ auf das Subjekt.

cibos nefarios ist Objekt, cibos Substantiv, das Adjektiv nefarios darauf bezogenes Attribut (Akkusativ Plural Maskulinum).

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Das Werk „Germania“ von Tacitus ist eine ethnographische Schrift.

Michael von Albrecht, Geschichte der römischen Literatur : von Andronicus bis Boethius; mit Berücksichtigung ihrer Bedeutung für die Neuzeit. Band 1. 3., verbesserte und erweiterte Auflage. Berlin ; Boston : De Gruyter, 2012, S. 935:

„Inhalt und Aufbau ordnen die Germania der Tradition ethnographischer Schriften zu.“

Das Werk hat geographische und historische Bestandteile.

Es handelt sich dagegen weder um Memoiren (Erinnerung an das eigene Leben) noch um eine Biographie (Lebensbeschreibung).

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Auf gesamtstaatlicher Ebene/Bundesebene gehören in der Schweiz zur Judikative außer dem Bundesgericht auch noch das Bundesstrafgericht, das Bundesverwaltungsgericht und das Bundespatentgericht.

3. b.

In der athenischen Demokratie spielte ein Gedanke der Gewaltenteilung keine große Rolle in der politischen Diskussion. Einen feststehenden Ausdruck als Begriff gab es dafür gar nicht.

Es gab verschiedene Institutionen, an die staatliche Aufgaben/Zuständigkeiten verteilt waren. Es gab gegenseitige Zusammenarbeit und Kontrolle. Tätigkeiten der Beratung, der Entscheidung (durch Abstimmung), des Vollziehens/Ausführens und des Richtens konnten unterschieden werden.

Die Institutionen lassen sich nicht so klar einer einzigen Staatsgewalt (Exekutive, Legislative und Judikative) zuordnen.

Archonten: vor allem Exekutive; zum Teil auch Judikative

Areopag: hauptsächlich Judikative; zumindest zeitweise auch ein wenig Exxekutive (Verwaltungs-/Regierungsaufgaben)

Rat der 500: vor allem Exekutive; daneben vorbereitende Mitwirkung bei der Legislative und ein wenig Judikative

Der Rat der 500 übernahm eine Vorberatung zur Volksversammlung, bereitete Anträge und die Tagesordnung vor, versammelte durch Einberufung die Volksversammlung, übte Kontrolle und Beaufsichtigung aus, nahm Anklagen gegen Beamte entgegen, konnte gegen sie Ordnungsstrafen verhängen und sie verhaften, empfing Gesandtschaften und öffentliche Gäste, nahm Eingaben der Bürger entgegen und wirkte an der Verwaltung mit. Jeweils 1/10 des Jahres bildeten 50 ausgeloste Männer aus einer Phyle eine Prytanie, den geschäftsführenden Ausschuss des Rates der 500, der das zentrale Regierungsorgan für die Staatsgeschäfte war.

Volksversammlung: Legislative

Volksgericht: Judikative

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Nach dem Standpunkt von Immanuel Kant gibt es in seiner Pflichtethik keinen Konflikt zwischen zugleich bestehenden und einander ausschließenden Pflichten. Daher legt er auch keine Anleitung zu einer Abwägung widerstreitender Pflichten mit Aussagen über eine Gewichtung vor.

In dem Beispiel gebietet der kategorische Imperativ Ehrlichkeit. Eine Lüge darf unter keinen Umständen geschehen. Eine Falschaussage ist moralisch schlecht.

Gar nichts zu sagen kann in anderen Situationen vielleicht denkbar sein, wenn durch Drogenhandel Handlungen stattfinden, die Menschen schädigen, ist es aber nicht in Ordnung, ihre Fortsetzung zu begünstigen (zu den Pflichten gegenüber anderen gehört nach Auffassung von Kant eine allgemeine praktische Menschenliebe [Wohlwollen, aus dem Wohltun folgt]).

Loyalität in dem Sinn, bei einer Beziehung irgendeiner Art alles mitzumachen, zu unterstützen und zu schützen, ist kein berechtigter Grundsatz. Ethisch hat dies keineswegs unbeschränkte Geltung.

Der kategorische Imperativ gilt nach Kants Auffassung objektiv, unbedingt/notwendig und allgemeinverbindlich. Er gebietet ein Prinzip als Bestandteil einer allgemeinen Gesetzgebung der Vernunft. Der kategorische Imperativ hat einen formalen Maßstab der Gesetzesförmigkeit (moralisches/sittliches Gesetz). Ein Grundsatz wird daraufhin geprüft, ob er widerspruchsfrei als Bestandteil einer allgemeinen Gesetzgebung der Vernunft gedacht und gewollt werden kann.

Pflicht ist bei Immanuel Kant die Notwendigkeit einer Handlung aus Achtung vor dem moralischen Gesetz.

Pflicht tritt als inneres Gebot auf, gut zu handeln.

Rechtspflichten gebieten eine Handlung (eine äußere Gesetzgebung ist möglich). Pflichten, die allein Tugendpflichten sind (sie können keiner äußeren Gesetzgebung unterworfen werden, weil sie auf einen Zweck ausgerichtet sind, aber einen Zweck als Ziel verfolgen, der durch keine äußerliche Gesetzgebung bewirkt werden kann) gebieten eine Maxime (dem Vernunftinteresse entnommener subjektiver Grundsatz) der Handlung, nicht genau die Handlung selbst.

Der Zweck der Handlung ist in beiden Fällen zugleich Pflicht, aber bei Pflichten, die allein Tugendpflichten sind (z. B. Wohltätigkeit als Hilfe in der Not), gibt es (anders als z. B. in der Pflicht zur Ehrlichkeit) einen Spielraum in der Anwendung der Maxime. Bei der Beachtung und Befolgung der Maxime ist nicht genau bestimmt, wie (auf welche Weise) und wieviel (in welchem Ausmaß) der Zweck bewirkt wird.

Kant nimmt an, eine Pflichtenkollision (Zusammenstoß/Zusammenprall einander widerstreitender Pflichten) könne nicht auftreten. Möglich sei unterhalb der Ebene der Pflicht ein Widerstreit zwischen Gründen der Verbindlichkeit.

Weil Kant eine Pflichtenkollision für ausgeschlossen hält (was anfechtbar ist; unter anderem kann argumentiert werden, sein formales Prinzip sei zwar eine notwendige Bedingung, aber keine hinreichende Bedingung), gibt es in seiner Ethik in diesem Fall keine Abwägung verschiedener Pflichten.

Immanuel Kant, Metaphysik der Sitten (1797). Erster Teil. Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre. Einleitung in die Metaphysik der Sitten. IV. Vorbegriffe zur Metaphysik der Sitten (philosophia practica universalis). AA VI, 224:

„Ein Widerstreit der Pflichten (collisio officiorum. s. obligationum) würde das Verhältnis derselben sein, durch welches eine derselben die andere (ganz oder zum Teil) aufhöbe. – Da aber Pflicht und Verbindlichkeit überhaupt Begriffe sind, welche die objektive praktische Notwendigkeit gewisser Handlungen ausdrücken und zwei einander entgegengesetzte Regeln nicht zugleich notwendig sein können, sondern, wenn nach einer derselben zu handeln es Pflicht ist, so ist nach der entgegengesetzten zu handeln nicht allein keine Pflicht, sondern sogar pflichtwidrig: so ist eine Kollision von Pflichten und Verbindlichkeiten gar nicht denkbar (obligationes non colliduntur). Es können aber gar wohl zwei Gründe der Verbindlichkeit (rationes obligandi), deren einer aber, oder der andere, zur Verpflichtung nicht zureichend ist (rationes obligandi non obligantes), in einem Subjekt und der Regel, die es sich vorschreibt, verbunden sein, da dann der eine nicht Pflicht ist. – Wenn zwei solcher Gründe einander widerstreiten, so sagt die praktische Philosophie nicht: daß die stärkere Verbindlichkeit die Oberhand behalte (fortior obligatio vincit), sondern der stärkere Verpflichtungsgrund behält den Platz (fortior obligandi ratio vincit).“

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Freiheit und Gleichheit sind zwei Grundwerte.

Freiheit und Gleichheit stehen einerseits zueinander in Spannung, andererseits bedingen sie einander, weil sie sich stützen, fördern und verstärken.

In einem verwickelten Wechselverhältnis können sie in einen Gegensatz zueinander treten oder sich ergänzen. Sie stehen beide in einem Zusammenhang mit der Menschenwürde, die für alle Menschen gleichermaßen gilt.

Freiheit und Gleichheit sind keineswegs unvereinbar, allerdings auch nicht gleichlaufend.

Ohne gleiche Freiheit für alle ist die allgemeine Freiheit gering. Weitgehende Gleichmacherei, Herstellung einer ganz gleichförmigen und gleichgeschalteten Gesellschaft, würde zu starkem Abbau von Freiheit, zu Unterdrückung und Diktatur führen. Freiheit ohne Gleichheit behindert die Freiheit aller, die nicht über viel Macht, Reichtum, Privilegien oder andere Ressourcen verfügen. Ein Mangel an rechtlicher Gleichheit (Gleichheit vor dem Gesetz) würde für zu Unfreiheit für viele, Bevormundung und Machtmissbrauch führen.

 

 

Freiheit enthält Selbstbestimmung, Autonomie, Unabhängigkeit, die Möglichkeit einer Selbstentfaltung und der Wahl einer individuellen Gestaltung des Lebens. Eine bloße uneingeschränkte Offenhaltung aller Möglichkeiten könnte allerdings auch Willkür und Beliebigkeit sein. Daher ist Freiheit auch nicht der oberste Wert, sondern nur ein hoher. Bei einem richtig verstandenen Freiheitsbegriff vollziehen sich das Treffen einer eigenen Wahl und ihre Verwirklichung nicht ohne freiwillige Bindung. Dabei verwenden Menschen die Vernunft und zielen (mehr oder weniger treffsicher) auf etwas Gutes (entsprechend ihrer eigenen Erkenntnis). Der Weg zur Wahrheitsfindung wird offen gehalten und geschützt.

Gleichheit hat immer einen Bezugspunkt. Sachen oder Personen haben gleiche Eigenschaften/Merkmale in Bezug auf einen bestimmten Gesichtspunkt, unter dem sie übereinstimmen (unter anderen dagegen möglicherweise nicht). Gleichheit kann insgesamt in einem geringeren oder größeren Grade bestehen bzw. hergestellt werden. Im Zusammenhang mit Freiheit ist wohl vor allem rechtliche, politische, soziale und wirtschaftliche Gleichheit gemeint.

Die einzelnen Menschen sind natürlich nicht völlig gleich und ein solcher Angleichungsversuch wäre auch nicht erstrebenswert. Eine grundsätzliche Gleichheit ist dagegen vorhanden (z. B. allgemeine menschliche Bedürfnisse, Vernunftbegabung, Wesen als Person mit Willen, Interessen und Empfindungen). Insofern können Menschen als Gleiche behandelt werden (was etwas anderes ist als sie ganz gleichzumachen oder sie in Verteilungsfragen genau gleichzustellen). Gleichheit ist eine unentbehrliche Grundlage von Gerechtigkeit, allerdings als das proportional Gleiche (es gibt auch Differenz, Gleiches wird gleich behandelt, Ungleiches ungleich).

Die Französische Revolution mit den Schlagworten liberté, égalité, fraternité (Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit – wäre folgerichtig zu Geschwisterlichkeit zu erweitern und wird moderner als Solidarität bezeichnet- ) zeigt sowohl, wie mehr Gleichheit zu mehr Freiheit führt (z. B. gleiche Freiheitsrechte für alle, auch bisher Ausgeschlossene und Benachteiligte) , als auch, wie Reglementierung und Kontrolle aufgrund von Gleichheitsvorstellungen Freiheit vermindern. Die Einführung des Kommunismus hat in geschichtlichen Fällen wie der Russischen Revolution keine Gesellschaft mit sehr großer Freiheit herbeigeführt (wobei die praktische Politik oft von der eigentlichen Idee stark abwich und auch Gleichheit in vielen Hinsichten nicht verwirklicht war).

Ohne Chancengleichheit ist allgemeine Freiheit undenkbar. Alle Menschen sollten seine eigene Persönlichkeit entwickeln und die Fähigkeiten und Begabungen, die sie besitzen, ungehindert entfalten können.

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In der Oper Il dissoluto punito ossia il Don Giovanni (Der bestrafte Wüstling oder Don Giovanni), Musik von Wolfgang Amadeus Mozart, Libretto von Lorenzo Da Ponte, kommt nicht eindeutig eine Vergewaltigung sehr vieler Frauen vor. Klarer ist ein übergriffiges Verhalten. Was Don Giovanni im Hausinneren mit Donna Anna gemacht hat, wird nicht genau offengelegt. Von Zerlina kommen Hilferufe, als sie in seinem Schloss mit ihm in einem Zimmer ist. Offenbar hat er sie bedrängt. Wie weit der Einsatz von Gewalt dabei ging, ist nicht deutlich.

Typischer für Don Giovanni sind Verführungsversuche. Die gelungenen weiblichen Eroberungen betragen nach einem umfangreichen Katalog, aus dem Leporello Informationen nennt und kommentiert (»Registerarie«) mehr als tausend (Italien: 640; Deutschland: 230; Frankreich: 100; Persien: 90; Spanien: 1003).

Don Giovanni ist zu einer festen Bindung und dauerhaften Beziehung nicht bereit. Er trennt sich von Mädchen und Frauen bald. Sie bleiben eine Nummer in einer Liste. Don Giovanni verwendet Täuschungen und falsche Versprechungen. Bei Donna Elvira hat er offenbar die Erwartung einer Ehe geweckt, ist also ein Heiratsschwindler, allerdings nicht mit dem Zweck finanziellen Gewinns, sondern des »Herumkriegens«.

Don Giovanni ist anscheinend erotoman und sexsüchtig.

Unter den Äußerungen von Don Giovanni und Leporello gibt es sarkastisehe und zynische Bemerkungen. Über die Tötung des Komturs, Donna Annas Vater, im Kampf sagt Don Giovanni, dieser habe dies (seinen Schaden [italienisch: suo danno]) gewollt. Zu Donna Elvira sagt Leporello im Zusammenhang mit dem Hinweis auf den Eroberungskatalog, sie solle sich trösten, sie sei weder die erste gewesen noch werde sie die letzte sein, und, sie wisse, was er (Don Giovanni) mit den Mädchen und Frauen tut.

Don Giovanni erklärt gegenüber anderen Donna Elvira, als sie gegen ihn Vorwürfe richtet, für verrückt/wahnsinnig (italienisch: pazza). Ein Opfer, das sich beschwert, wird als hysterisch bzw. psychisch krank hingestellt und so versucht, Vorwürfe als unglaubwürdig und nicht ernstzunehmen erscheinen zu lassen.

Bei Donna Elvira tritt mehrfach Bereitschaft auf, Don Giovanni zu schonen und ihm zu verzeihen, wenn er sich ihr zuwendet und sie seine Ehefrau werden wird. Ein Opfer hofft, den Täter/schlechten Kerl bessern zu können.

Don Giovanni setzt sich skrupellos über Moral hinweg. Er verhält sich selbstsüchtig. Sein eigenes Vergnügen hat für ihn Vorrang (darin gibt es Ähnlichkeiten zu einer »Spaßgesellschaft«).

Bei dem Fest auf Don Giovannis Schloss gibt es Hochrufe auf die Freiheit (Es lebe die Freiheit!“; italienisch: Viva la libertà!). Don Giovanni selbst denkt, wenn er sie anstimmt, dabei vermutlich vor allem in Richtung Libertinage (moralische Freizügigkeit, Zügellosigkeit).

Er nutzt seine gesellschaftliche Machtstellung (als Adliger) und seinen Reichtum aus.

Don Giovanni droht dem Bauer Masetto, Zerlinas Bräutigam, mit Gewalt. Er zeigt auf seinen Degen und sagt, wenn dieser sich nicht sofort entferne, werde er dies bereuen (in der Gegenwart wäre die Waffe eher eine andere). Später befriedigt er, als Masetto gegen ihn vorgehen will, auf listige Weise als Leporello verkleidet, der angeblich die Seite gewechelt hat, seinen Ärger über Masetto, indem er diesen verprügelt (Brutalität).

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Eine vollständige genaue Wiedergabe des lateinischen Textes ist sehr schwierig, weil keine Satzzeichen verwendet sind, die Inschrift zum Teil nicht vollständige Sätze enthält und Abkürzungen vorkommen.

Anscheinend handelt es sich um eine Inschrift auf einer Mamortafel in der Hauskapelle des Schlosses Glücksburg.

Bezeugt wird eine 1717 abgeschlossene Baumaßnahme von Herzog Philipp Ernst von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg (1673 – 1729).

IN

GLORIAM

DEI TRIUNIUS

MEMORIA

SERENISSIMI PRINCIPIS

DOMINI

PHILIPPI ERNESTI

P. P.

PIETATIS ET IUSTITIAE

PROTECTORIS

AEDIS HUIUS SACRAE

RESTAURATORIS

CUM HOMINES SILENT

TESTIS EST

LAPIS

AB ANNI

DN̅I MDCCXVII

CALENDIS MAJI

P: C: JOH: DAETRI. FLENSB: PRAEPOS: ET PAST: AUL:

Mit Auflösung von Großbuchstaben und versuchsweise von Abkürzungen sowie ein paar Satzzeichen:

in gloriam Dei triunius memoria serenissimi principis domini Philippi Ernsti, pater patriae, pietatis et iustitiae protectoris, aedis huius sacrae restauratoris. cum homines silent, testis est lapis ab anni Domini MDCCXVII Calendas Maji.

P. C. [Initialen von Namen; oder p. c. = petivit copiam?] Johannes Daetri, Flensburgensis praepositus et pastor aulicus.

„Zum Ruhm/zur Ehre des dreieinigen Gottes Andenken/Erinnerung an den durchlauchtigsten Fürsten Herrn Philipp Ernst, Vater des Vaterlandes, Beschützer der Frömmigkeit und Gerechtigkeit, Restaurator/Wiederhersteller dieses heiligen Hauses. Wenn die Menschen schweigen, ist Zeuge der Stein vom Jahr des Herrn 1717 an den Kalenden des Mai [= 1. Mai].

P. C. [Initialen von Namen; oder: eine Abschrift hat erbeten] Johannes Daetri(us), Propst zu Flensburg und Hofpastor.“

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In dem Satz ist restituerunt nicht eindeutig ein gnomisches Perfekt. Ein solcher Deutungsversuch ist möglich, weil der Satz sehr allgemein ist. Aber das Leisten von Widerstand kann auch einfach als zeitlich dem Sieg vorangehend gedacht werden. Klarer wäre als ein gnomisches Perfekt, wenn das Prädikat des Hauptsatzes auch im Perfekt steht, also discesserunt.

Einen gnomischen Aorist gibt es in der altgriechischen Sprache, aber nicht in der lateinischen Sprache.

Der Aorist ist im Altgriechischen ein Tempus der Vergangenheit und zeigt ein punktuelles Ereignis an, den Beginn (ingressiv) oder den Abschluss (effektiv) eines Geschehens. Daneben gibt es den gnomischen Aorist, der bei sprichwörtlichen Redewendungen oder allgemeingültigen Sätzen verwendet wird.

Das altgriechische Substantiv γνώμη bedeutet unter anderem „Ausspruch“, „Sinnspruch“. Davon ist das Fremdwort „gnomisch“ abgeleitet.

Eine lateinische Entsprechung zu γνώμη in dieser Bedeutung ist sententia

Eine Sentenz ist ein (kurz und treffend formulierter) Ausspruch, Denkspruch, Sinnspruch.

Es gibt im Lateinischen ein gnomisches Perfekt.

Ein Beispiel ist Lucius Annaeus Seneca, Epistulae morales ad Lucilium 76, 10: Quid est in homine proprium? ratio: haec recta et consummata felicitatem hominis implevit.

„Was ist beim Menschen das Eigentümliche/Spezifische? Die Vernunft: Wenn sie richtig und zur höchsten Vollendung gebracht ist/völlig ausgebildet ist, erfüllt sie das Glück des Menschen."

Das Perfekt implevit ist allgemeingültig gedacht, nicht auf eine bestimmte Zeit beschränkt, sondern zeitlos gültig.

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Ein festes römisches Militärlager in der Nähe von Londinium ist anscheinend bisher weder durch Texte noch durch archäologische Funde nachgewiesen.

Es könnte schon im 1. Jahrhundert n. Chr. ein festes römisches Militärlager oder Kastell ín Londinium gegeben haben.

In Büchern wird ein römisches Kastell aus dem 2. Jahrhundert n. Chr. angegeben. Zum Teil wird dieses nach einer englischen Bezeichnung eines Stadttores im Nordwesten Cripplegate fort genannt.

Für einen bestimmten damaligen Namen außer Londinium fehlt anscheinend ein Beleg.

Sprachlich geht Castra Londinense nicht. castra ist Nominativ Neutrum Plural, ein kongruentes Adjektiv dazu hieße Londinensia, ein Nominativ Neutrum Singular mit einem Adjektiv wäre Castellum Londinense.

Anne Johnson Römische Kastelle des 1. und 2. Jahrhunderts n. Chr. in Britannien und in den germanischen Provinzen des Römerreiches. Übersetzt von Gabriele Schulte-Holtey. Bearbeitet von Dietwulf Baatz. Mainz am Rhein : von Zabern, 1987 (Kulturgeschichte der antiken Welt ; Band 37), S. 292:

„Vollständig neue Kastelle wurden unter Trajan in London und Gelligaer (Südwales) errichtet.“

https://www.mola.org.uk/blog/roman-fort-built-response-boudica%E2%80%99s-revolt-discovered

„We have published new research today in 'An early Roman fort and urban development on Londinium's eastern hill' exploring a previously unknown early Roman fort. The imposing fort was built in AD63 as a direct response to the sacking of London by the native tribal Queen of the Iceni, Boudica. The revolt razed the early Roman town to the ground in AD60/61 but until now little was understood about the Roman’s response to this devastating uprising.“

https://en.wikipedia.org/wiki/London_Wall#Roman_London_Wall

„It has origins as an initial mound wall and ditch from c. AD 100[4] and a fort, now called Cripplegate fort after the city gate (Cripplegate) that was subsequently built on its northern wall later on, built in 120–150[5]

The fort was later incorporated into a city wide defence in the late 2nd or early 3rd century AD, though the reason for such a large and expensive public works is unknown.[6] The fort's north and west walls were thickened and doubled in height to form part of the new city wall. The incorporation of the fort's walls gave the walled area its distinctive shape in the north-west part of the city.“

https://www.cityoflondon.gov.uk/things-to-do/architecture/historic-architecture/roman-fort-of-londinium

„The Roman Fort of Londinium (City of London, England) was built north-west of the main population settlement around AD110-120.

It covered 12 acres and was square in size, 200m along each length. The fort was built at around the same time as Hadrian’s Wall, was three times the size and could house up to 1000 soldiers.“

https://www.historyhit.com/locations/london-roman-fort/

„London Roman Fort was a 2nd century fort used to house soldiers living in Londinium, Roman Britain’s most important city and modern-day London’s forbearer.“

„London Roman Fort was built in around 110 AD, not long after the Roman invasion of Britain and at a similar time to the forts along Hadrian’s Wall. It was intended to house the soldiers of Roman Britain’s most important town of the time, Londinium, and likely housed around 1,000 troops within its walls.

Covering around 12 acres in its heyday, London Roman Fort would have been a square complex similar in architecture to the Hadrian’s Wall forts like Housesteads and Birdoswald, yet around three times the size. Despite this, the fort never held a permanent regiment and instead housed the Governor of Britain’s ceremonial guard which often rotated.“

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Warum erfindet Tacitus Grausamkeiten?

Einleitung

In seinen Annalen, welche wohl einige Jahre vor seinem Tod ihm Jahr 120 entstanden sind, behandelt der römische Geschichtsschreiber und Senator P. Cornelius Tacitus die Regierungszeiten der römischen Kaiser, wahrscheinlich bis zum Suizid des Nero. Obwohl Tacitus in enger Verbindung mit dem Kaiserhaus stand [Sonnabend: Antike Biographie, 2002, S. 173f. und Hertzberger: Geschichte, 1880, S. 351.] polemisiert er teils aufs Heftigste gegen den Prinzipat und die Kaiser. Für Augustus behauptet er etwa, dieser hätte sich bei seinem Griff nach der Macht zweifelhaften Methoden bedient.

Hauptteil der Frage

Als Beispiele führt der Autor die massive Bestechung des Volkes durch Getreidespenden und die Umgarnung der Soldaten mit materiellen Zugeständnissen an, ubi militem donis, populum annona, cunctos dulcedine otii pellexit (Tac. ann. 1,2,1). Nur damit sei es ihm möglich gewesen, alle Macht im Staate dauerhaft auf sich zu vereinen. Interessant ist an dieser Behauptung, dass sie nicht wahr ist [Willrich: Augustus bei Tacitus, S. 62.]. Besonders interessant ist jedoch, dass Tacitus den Kritikern, die er beim Totengericht sprechen lässt, die Behauptung in den Mund legt, Octavian sei hinter der Ermordung des Hirtius und Pabsa gestanden (Tac. ann. 1,10,2). Beide starben jedoch an Verletzungen, welche sie in der Schlacht von Mutina (43 v.Chr.) erlitten hatten. Tacitus fährt fort mit der Behauptung, Octavian hätte seine Schwester lediglich als Köder für Marc Anton verwendet, um einen Vorwand für dessen Tötung zu kreieren, sed Lepidum specie amicitiae deceptos; post Antonium, Tarentino Brundisinoque foedere et nuptiis sororis inlectum, subdolae adfinitatis poenas morte exsolvisse (Tac. ann. 1,10,3). Dabei ignoriert er, dass die Ehe ein strategisches Bündnis zwischen den beiden Triumvirn zementieren sollte und es Mark Anton selbst war, der die Ehe mit der ihm angetrauten Ehefrau Octavia auf Wunsch seiner Mätresse und Königin von Ägypten, Kleopatra, hatte auflösen lassen [Willrich, Augustus bei Tacitus, 1927, S. 60f. und Eck, Augustus, 2014, S. 34.]. Reale, von Octavian/Augustus begangene Grausamkeiten lassen sich in der Schilderung kaum finden, was mich zu der Frage bringt, weswegen Tacitus Bluttaten erlügt/erfindet, anstelle realer Grausamkeiten, etwa die eher beiläufig erwähnte Proskription von 43 v.Chr. in besonderem Maße hervorzuheben [Zur Proskription vgl. Fuhrmann: Proscriptio, RE XXIII,2, 1959, 2440—2444.].

Quelle

Tacitus: Annalen/Annales. Lateinisch-deutsch, Sammlung Tusculum, 6. Aufl. hrsg. v. Erich Heller Mannheim 2010.

Literatur

Eck, Werner: Augustus und seine Zeit, 6. Auf., München 2014.

Fuhrmann, Manfred: Proscriptio. In: RE XXIII,2, Stuttgart 1959, 2440—2444. 

Hertzberger, Friedrich: Geschichte des römischen Kaiserreichs, Berlin 1880.

Sonnabend, Holger: Geschichte der antiken Biographie. Von Isokrates bis zur Historia Augusta, Stuttgart; Weimar 2002.

Willrich, Hugo: Augustus bei Tacitus. In: Hermes, 62. Bd., H. 1 (1927), S. 54—78.

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Nützlich ist, Aussagen an den Quellen zu überprüfen.

Standpunkt zum Prinzipat

Der Geschichtsschreiber Tacitus hat seine Werke zur Zeit der Kaiser Nerva, Trajan und Hadrian geschrieben. Er hat seine Ämterlaufbahn in der Zeit der flavischen Kaiser begonnen, ist 97 n. Chr. Suffektkonsul und 112/113 n. Chr. als Prokonsul Statthalter der Provinz Asia gewesen.

Tacitus ist Senator gewesen und achtet in seiner Darstellung stark darauf, ob ein Kaiser sich gegenüber dem Senat respektvoll verhält und die Senatoren trotz seines Machtübergewichts milde und maßvoll behandelt und nicht unterdrückt und verfolgt.

Auch wenn Tacitus die Republik stark mit Freiheit verbindet, urteilt er tadelnd über die Zeit der späten Republik. Er verbindet sie beispielsweise mit Zügellosigkeit, Zwietracht, Aufruhr und sittlicher Verderbnis (Tacitus, Dialogus de oratoribus 40, 2 – 4 [Maternus-Rede]; Tacitus, Annales 3, 27, 1 – 3, 28, 1).

Ein Zeit jüngster Vergangenheit beurteilt er als Extrem der Knechtschaft (Tacitus, Agricola 2, 3), offenbar mit Bezug auf Kaiser Domitian.

Über die Zeit der Kaiser Nerva und Trajan äußert sich Tacitus ziemlich lobend (Tacitus, Agricola 3: Vereinigung von Prinzipat und Freiheit [der Meinungsäußerung], Vermehrung des Glücks, Sicherheit; Tacitus, Historiae 1, 4: reichhaltigerer und sichererer Stoff, für das hohe Alter aufgehoben, weil ein seltenes Glück der Zeiten erlaubt, zu denken, was man will, und zu sagen, was man denkt).

Tacitus will für seine Gegenwart nicht die Monarchie durch eine Republik ersetzen. In seiner Darstellung zeigt er allerdings deutlich die Kehrseite der Monarchie. Tacitus kann erkennen, wie innerer Frieden, Sicherheit und Wohlstand in der Gegenwart eher in einem Prinzipat möglich sind. Er betont aber scharf die Schattenseiten (z. B. dominatio, Verlust an Freiheit, Wegfall von Gleichberechtigung, Zunahme von Schmeichelei, für Kaiser Möglichkeit zur Grausamkeit)

Er bemerkt, wie durch die Errichtung des Prinzipats durch Augustus langandauernde Bürgerkriege mit großer Zwietracht beendet worden (Tacitus, Historiae 1, 1, 1; Tacitus, Annales 1, 1, 1). Nach seinem Urteil hat sich damit beispielsweise in der Geschichtsschreibung aber auch allmählich Schmeichele breitgemacht (Tacitus, Annales 1, 1, 3).

Tacitus hat in seinen Geschichtswerken eine Darstellung der Kaiser vor Nerva, Trajan und Hadrian gegeben. Diese (die Julisch-Claudische Dynastie, die kurzzeitigen Kaiser Galba, Otho und Vitellius und die Flavische Dynastie) gehören nicht zum Kaiserhaus von Nerva, Trajan und Hadrian, weil weder durch Abstammung noch durch Adoption eine Verbindung bestand.

Errichtung der Herrschaft des Augustus

Tacitus, Annales 1, 2, 1 behauptet nicht, Augustus habe allein schon durch massive Bestechung des Volkes durch Getreidespenden und die Umgarnung der Soldaten mit materiellen Zugeständnissen geschafft, alle Macht im Staate dauerhaft auf sich zu vereinen. Tacitus, Annales 1, 2, 1 – 2 nennt eine Reihe von Umständen (kein republikanisches Herr nach dem Tod von Marcus Iunius Brutus und Gaius Cassius Longinus, Überwältigung von Sextus Pompeius, Ausschaltung des Marcus Aemilius Lepidus, Selbsttötung des Marcus Antonius und damit kein anderer caesarianischer Anführer übrig, Anlocken der Soldaten durch Gaben, des Volkes durch Getreideversorgung, der Gesamtheit durch die Süßigkeit des Friedens, Verschiebung der Aufgaben des Senates, der Magistrate und der Gesetze auf sich selbst, Tod der mutigsten Männer in Schlachten oder durch Proskription, bei den übrigen Angehörigen der Nobilität, da sie, je mehr zur Dienstbarkeit bereit, desto mehr durch Vermögensmittel und Ehrungen erhoben und aufgrund der neuen Verhältnisse gefördert wurden, Bevorzugung des Sicheren und Gegenwärtigen gegenüber dem Alten und Gefährlichen, keine Ablehnung des Zustand durch die Provinzen, weil ihnen die republikanische Herrschaft durch Senat und Volk von Rom wegen der wettstreitenden Kämpfe der Mächtigen, der Habgier der Magistrate verdächtig war, bei schwacher Hilfe der Gesetze, die durch Gewalt, Ämterjagd und Bestechung gestört waren) dabei eine Rolle gespielt haben.

Hugo Willrich, Augustus bei Tacitus. In: Hermes : Zeitschrift für klassische Philologie 62 (1927), S. 62 beurteilt seine Aussagen als bittere Ungerechtigkeit. Er meint, die Errichtung des Prinzipats sei eine rettende Tat gewesen. Tacitus lasse nicht voll erkennen, was für ein Segen das Friedensregiment des Kaiser für die Welt gewesen sei. Obwohl Tacitus oft mit schneidender Verachtung und tiefem Grimm von der Urteilslosigkeit der Masse und der Verkommenheit der Senatsaristokratie gesprochenen habe, könne er sich nicht entschließen, die Folgerungen daraus zu ziehen und die Schöpfung des Augustus als notwendig und darum auch als berechtigt anzuerkennen.

Die Darstellung bei Tacitus, die sich in Form eines Abrisses auf einen längeren Zeitraum mindestens bis 23 v. Chr., als Augustus volle Amtsgewalt eines Volkstribunen (lateinisch: tribunicia potestas) erhielt, ist im Ausdruck durch sein Urteil gefärbt und nicht ganz genau und vollständig.

Unwahrheit von Tatsachenbehauptungen in diesem Abschnitt wird in dem Aufsatz aber nicht wirklich gezeigt.

Die Bemerkung, die Schilderung der Unruhen bei den römischen Legionen in Pannonien und Germanien bei Tacitus zeige deutlich genug, wie wenig Augustus seinen Soldaten verwöhnt habe, bezieht sich erstens auf eine spätere Zeit (14 n. Chr., nach dem Tod des Augustus) und entkräftet zweitens nicht das Stattfinden von Schenkungen an die Soldaten. Augustus selbst nennt Res Gestae Divi Augusti 15 viele Schenkungen an das Volk oder die Soldaten, darunter 12 Getreidespenden (lateinisch: frumentationes) in seinem elften Konsulat (23 v. Chr.) aus seinem Privatvermögen (vgl. auch Sueton, Divus Augsutus 41, 2 [Getreide mehrfach zu geringem Preis oder kostenlos verteilt9]; Cassius Dio 54, 1) und im Zusammenhang mit seinem Triumphzug in seinem fünften Konsulat (29 v. Chr.) pro Mann 1000 Sesterzen aus der Kriegsbeute an die Ansiedler unter seinen Soldaten (vgl. auch Cassius Dio 51, 17, 7).

Gesetze zur Verteilung anfangs verbilligten, später kostenlosen Getreides an Bürger der Stadt Rom hat es schon der späten römischen Republik gegeben. Gaius Iulius Caesar hat 46 v. Chr. nach einer Volkszählung die Anzahl der Empfänger von 320000 auf 150000 zurückgeführt (Sueton, Divus Iulius 41, 3; vgl. Plutarch, Caesar 55; Appian(os), Emphylia [griechisch: Ἐμφύλια; Bürgerkriege; lateinischer Titel: Bella civilia] 2, 102 [425] [Einwohnerzahl auf die Hälfte gesunken]; Cassius Dio 43, 21, 4 [Halbierung]). Augustus hat in seinem dreizehnten Konsulat (2 v. Chr.) die inzwischen wieder angestiegene Anzahl von 320000 auf 200000 zurückgeführt (Res Gestae Divi Augusti 15; Cassius Dio 55, 10; vgl. auch Sueton, Divus Augustus [undeutliche Bemerkung über eine mäßigende Einschränkung]).

Tacitus behauptet nicht, Augustus habe die Einrichtung einer solchen Getreideversorgung eingeführt. Er bezieht sich auf sie bei den Umständen, die dazu beitrugen, Gruppen der Bevölkerung zu gewinnen und bei ihnen Akzeptanz für seine Herrschaft zu bekommen.

Totengericht’

Tacitus, Annales 1, 9 - 10 wird als ‘Totengericht’ bezeichnet. Tacitus gibt zu Gerede über den verstorbenen Augustus nach einem Hinweis auf unerhebliche oberflächliche Äußerungen der Menge als Aussagten der Verständigen lobende und verteidigende Meinungen über Augustus wieder (Tacitus, Annales 1, 9, 3 - 5), dann Tadel und Vorwürfe (Tacitus, Annales 1, 10, 1 - 8). Die schlechten Meinungen über Augustus erhalten mehr Umfang.

Die Aussagen von verschiedener Seiten sind keine Behauptungen, die Tacitus in eigenem Namen aufstellt.

Tod von Hirtius und Pansa

Aulus Hirtius und Gaius Vibius Pansa Caetronianus starben 43 v. Chr. bei den Kämpfen um Mutina infolge von Verletzungen.

Richtig ist die Aussage (Tacitus, Annales 1, 10, 2), Octavian habe sich ihrer Heere bemächtigt.

Es wird offengelassen, ob die Gegner Hirtius und Pansa getötet haben oder Pansa in seine Wunde geträufeltes Gift und Hirtius die eigenen Soldaten und als Anstifter Octavian beseitigt haben.

Marcus Iunius Brutus bittet Cicero um Fürsprache für Pansas Arzt Glyco, den Manlius Toraquatus, Quaestor bei Pansa, als Mörder Pansas verdächtigte und unter Bewachung nehmen ließ, weil er dies für nicht glaubhaft hält (Marcus Tullius Cicero, Epistale ad Brutum 1, 6, 2). Sueton, Divus Augustus 11 erzählt, als Hirtius in der Schlacht und Pansa wenig später aufgrund seiner Verletzung umgekommen ist, habe sich das Gerücht verbreitet, beide seien auf Betreiben Octavians getötet worden, damit er nach Flucht des Antonius und Wegfall der Konsuln sich allein der Heer bemächtigte. Pansas Tod sei so verdächtig gewesen, dass sein Arzt Glyco unter Bewachung genommen wurde, als hätte er Gift in die Wunde gegeben. Aquilius Niger habe hinzugefügt, Hirtius sei von Octavian selbst im Kampfgetümmel getötet worden. Cassius Dio erzählt, weil Hirtius bei der Einnahme des Lagers des Hirtius und Pansa nicht viel später aufgrund seiner Wunden umkam, habe sich Octavian als Nachfolger im Kommando die Beschuldigung ihres Todes zugezogen.

Tacitus behauptet nichts im eigenen Namen. Das Gerücht hat er nicht selbst erfunden.

Hugo Willrich, Augustus bei Tacitus. In: Hermes : Zeitschrift für klassische Philologie 62 (1927), S. 61 meint, Tacitus hätte die böswillige Erfindung von der heimtückischen Ermordung des Pansa und Hirtius nicht weitergeben dürfen, denn es sei leicht für ihn gewesen, ihre völlige Haltlosigkeit nachzuweisen.

Tacitus bringt bei der schlechten Meinung über Augustus das Gerücht als eine Möglichkeit, womit diese Seite Augustus so ein Verhalten zutraut.

Tacitus, Annales 1, 10, 2 erwähnt kurz auch die Proskriptionen (proscriptionem civium).

Heirat von Marcus Antonius und Octavia

Diese Ehe ist Teil eines Zweckbündnisses gewesen. Eine Deutung als hinterlistiger Köder abzulehnen, ist nachvollziehbar. Tacitus behauptet diese Deutung allerdings nicht im eigenen Namen.

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Die Protokolle (Stenografische Berichte) über die Verhandlungen des Norddeutschen Bundes, des Zollparlaments und des Reichstags von 1867 bis 1942 sind digitalisiert worden.

https://www.reichstagsprotokolle.de/index.html

https://www.reichstagsprotokolle.de/rtbiiiauf.html

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Es ist in der Philosophie nicht nur ein einziger Standpunkt vertreten worden.

Es gibt zu ethischen Theorien gegensätzliche Überzeugungen, die mehr oder weniger weitgehend Kritik an ihnen enthalten.

Grundsätzlich erscheint es nachvollziehbar, Angemehmes wie Lust, Freude, Vergnügen, Genuss als erstrebenswertes Gut zu beurteilen. Das Gegenteil, Leid und Schmerz, ist offenkundig kein wirklich erstrebenswertes Gut.  

In einer weiten Bedeutung bezeichnet Hedonismus (von griechisch ἡδονή [hedone] = Lust, Freude, Vergnügen, Genuss) eine Auffassung, Lust sei höchtes Ziel des Handelns und Lust (bzw. Freude, Vergnügen, Genuss, Angenehmes oder Ähnliches; die genaue sprachliche Bezeichnung ist nicht entscheidend) der einzige grundlegende Wert.

Eine engere Bedeutung hat Hedonismus, wenn die Bezeichnung abwertend für eine platte und grobe Spielart verwendet wird, die ausschließlich egoistisch orientiert und ganz auf materielle Genüsse ausgerichtet ist. Dann ist ein Handeln nach dem Lustprinzip gemeint, wobei vor allem einfach allen sinnlichen Begierden nachgegangen wird.

In der Ethik gibt es nicht eine einzige einheitliche Theorie des Hedonismus, sondern eine Vielfalt an hedonistischen Richtunge, die einen Kern gemeinsam haben.

Es kann der platten und groben Spielart Eigensüchtigkeit vorgeworfen werden.

Bedenken können z. B. sein, ob das angenehm Erscheinende oder die persönliche Lustbilanz geeignet sind, tatsächlich Glück zu erreichen und andere möglichst nicht zu schädigen bzw. schlecht zu behandeln, ob Hedonismus eine Selbstvervollkommnung bzw. eine möglichst vielfältige und harmonische Entfaltung von Anlagen gewährleistet und ob ausreichend berücksichtigt ist, dass das Lustvolle bzw. die Handlung aufgrund einer Begierde nach Lust auch etwas scheinbar gutes, aber nicht wirklich Gutes sein können

Es wird eingewendet, die Lebenseinstellung sei oberflächlich, bringe oft nicht eine Verwirklichung von echtem Glück und sei zu beschränkt, um ein individuelles Leben und eine Gemeinschaft insgesamt zu tragen.

Kritisiert wird vor allem die Gleichsetzung des Lustvollen mit dem Guten.

Was kurzfristig lustvoll erscheint, kann langfristig überwiegend unangenehm und nicht gut sein.

Mit der Lust als Maßstab hat die Ethik eine subjektive, nicht objektive Grundlage.

Hedonismus ist stark an die Sinneswahrnehmung gebunden, die Beuretilung dadurch täuschungsanfällig. Das Lustvolle ist ein anscheinendes Gut, das ein wirkliches Gut oder nur ein täuschendes Scheingut sein kann

Der Mensch hat eine Vielfalt an Fähigkeiten, die in ihm angelegt sind. Eine Beschränkung auf ein Leben der sinnlichen Lust ist primitiv und vernachlässigt die Entfaltung wertvoller Fähihkeiten, z. B. der Vernunft. So wird das Potential zu einem vollen Glück nicht ausgeschöpft. Dies ist beispielsweise ein Standpunkt von Aristoteles, Nikomachische Ethik: Lust (ἡδονή) ist ein Glücksbestandteil. Das Gute und die Lust gehören zu dem, was um seiner selbst willen liebenswert ist. Die Lust ist aber nach Auffassung vonAristoteles nicht das höchste Gut. Nicht jede Form der Lust ist an sich wählenswert. Nicht jede Lust gilt Aristoteles als ein Gut

Es kann bei hedonistischer Grundlage Schwierigkeiten beim Umgang mit anderem und dem Leben in einer Gemeinschaft geben. Der „klassische“ Utilitarismus (z. B. von Jeremy Bentham und John Stuart Mill vertreten) vertritt neben Nützlichkeitsprinzip und einem hedonistischen Grundsatz auch einen universalistischen Grundsatz, nach dem Lust und Schmerz aller Betroffenen gleichberechtigt zählen, also ein bedeutender Anteil Altruismus enthalten ist. .

Die Frage der Gerechtigkeit bereitet allerdings Schwierigkeiten. Bei der Verteilung des Gesamtnutzens auf Individuen ist eine offensichtlich faire Verteilung nicht gewährleistet. Beim Utilitarismus können individuelle Rechte, wenn Betroffene in der Minderheit sind, auf der Strecke bleiben. Denn wie die durch eine Handlung ausgelöste Menge an Freude/Lust und Leid/Schmerz/Unlust auf alle von einer Handlung betroffenen Individuen verteilt werden, ist für den Gesamtnutzen oft in beträchtlichem Umfang unerheblich. Was den gesellschaftlichen Nutzen in einem Kalkül schlichter Nützlichkeit maximiert, ist nicht unbedingt sittlich und etwas, das intuitiv lobenswert erscheint (Unterdrückung und Verstöße gegen Menschenrechte werden nicht absolut ausgeschlossen). Der bloße Maßstab des Gesamtnutzens enthält noch keine Sicherung, Ungerechtigkeiten stets zu vermeiden.

Nach Aufassung von Immanel Kant ist Glück und damit auch ein Hedonismus als Grundlage einer Ethik ungeeignet.

Das höchste Gut besteht nach Kants Auffassung in der Übereinstimmung von Glückseligkeit und Glückswürdigkeit.

 Kant versteht Glück(seligkeit) als ein empfundenes Wohlbefinden, als besonders hohe subjektive Zufriedenheit (kein objektives Wohlergehen). Glück stellt zwar nach seiner Auffassung ein Ziel dar, aber nach seiner Überzeugung ist Glück als Grundlage der Ethik ungeeignet. Sein Glück zu fördern, geschehe schon ganz natürlich aus Selbstliebe. Beim Erreichen des Glücks gelten Gebote der Klugheit. Diese stellen nur hypothetische Imperative dar. Die Bestimmungsgründe beim Prinzip der Selbstliebe wären nur subjektiv gültig und empirisch (einer zufälligen Erfahrung zu entnehmen), nicht objektiv und notwendig. Bestimmungsgründe sind Wünsche, Begierden, Neigungen und Ähnliches (Streben nach Annehmlichkeit, Gefühle der Lust, erwartetes Vergnügen).

Gründe, warum für Kant Glück nicht das oberste Gut sein kann:

  • Kants Begriff des Glücks/der Glückseligkeit als subjektive Zufriedenheit/Befriedigung von Wünschen und Neigungen 
  • Kants Begriff des an sich Guten als etwas allein formal/der Form nach Bestimmten (nämlich von der Form moralischer Gesetzlichkeit, die praktische Vernunft aufstellt und einsieht)

Kant trennt damit das an sich Gute und die Glückseligkeit. An die Stelle des Strebens nach einem inhaltlichen Ziel, das zu Glück beiträgt, tritt die Erfüllung der Pflicht.

Glück/Glückseligkeit erfüllt unter diesen Voraussetzungen die Anforderungen an ein oberstes Gut nicht:

  • kein uneingeschränktes Gutsein (Wünsche/Neigungen/Begierden, die zu etwas führen, das schlecht/unangenehm/schädlich ist)
  • keine Allgemeingültigkeit, sondern Vielfältigkeit und Veränderlichkeit mit aus der zufälligen Erfahrung stammenden Motiven/Bestimmungsgründen
  • keine Ojektivität
  • kein unbedingtes Gebot (von Zwecken bedingt und nur aus Klugheit gebotem, wenn diese Zwecke verfolgt werden; die Zwecke sind nicht Prinzipien eines Vernunftwesens, sondern werden vom Menschen als bloßes Naturwesen verfolgt
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A)   Exil

Marcus Tullius Cicero ist vom März 58 bis August 57 v. Chr. im Exil (Verbannung) gewesen.

Am 20. März 58 v. Chr. hat die Volksversammlung ein vom Volkstribunen Publius Clodius Pulcher beantragtes Gesetz beschlossen, wonach der Ächtung verfiel, wer einen römischen Bürger ohne Gerichtsurteil habe töten lassen. Cicero ist ist freiwillig schon in der Nacht vor der Abstimmung aus Rom geflohen.

Clodius brachte dann noch weitere Beschüssse durch, Cicero namentlich zu ächten, sein Vermögen zu beschlagnahmen und ihm einen Aufenthalt von mindestens 400 Meilen von Italien entfernt anzuordnen.

Publius Clodius Pulcher hatte zwei Gründe, Marcus Tullius Cicero ins Exil zu treiben, einen politischen und einen persönlichen Grund:

1) Rechtsverstoß Ciceros durch Übergehung des Provokationsrechts bei der Hinrichtung gefangengenommener Anhänger Catilinas in Rom am 5. Dezember 63 v. Chr; das Recht zur Anrufung des Volkes (provocatio ad populum) bei Strafen durch Magistrate gegen Leib und Leben galt als Bestandteil der Freiheit römischer Bürger und die Betonung des Provokationsrechts gehörte zur sogenanten popularen Politik, der sich Clodius zugewendet hatte

2) persönliche Feindschaft zwischen Clodius und Cicero, anscheinend entstanden durch eine Zeugenaussage Ciceros im Zusammenhang mit dem sogenannten Bona Dea –Skandal 62 v. Chr., Clodius am fraglichen Tag in Ciceros Haus in Rom gesehen zu haben, was einem Alibi widersprach, das Clodius vorgelegt hatte

Übergehung des Provokationsrechts

Publius Clodius Pulcher beantragte als Volkstribun 58 v. Chr. ein Gesetz (Lex Clodia de capite civis romani), wonach der Ächtung verfiel, wer einen römischen Bürger ohne Gerichtsurteil habe töten lassen. Cicero verließ schon in der Nacht vor der Abstimmung Rom. Das Gesetz wurde von einer Volksversammlung beschlossen.

Cicero hat als Konsul bei der Hinrichtung das Provokationsrecht (bei einer Bedrohung mit dem Tod hatte ein römischer Bürger das Recht zur Anrufung des Volkes [provocatio ad populum]) übergangen. Cicero war dafür rechtlich verantwortlich. Er handelte nach einem Mehrheitsbeschluß des Senates. Der Senat übernahm damit eine politische Mitverantwortung, aber rechtlich blieb Cicero verantwortlich, der aufgrund seiner Amtsgewalt als Konsul die Hinrichtung befahl. Der Senat war kein Gericht.

Bei der Beratung am 5. Dezember 63 v. Chr. im Senat über die Bestrafung festgenommenen Anhänger Catilinas hat Cicero als Konsul Bericht erstattet. Er neigte wohl dazu, eine Todesstrafe zu beschließen, hielt sich aber mit einer eindeutigen Festlegung erst einmal zurück. Die (in der Abfolge einer Rangordnung) um ihrer Meinung befragten Senatoren befürworteten zunächst eine Todesstrafe. Dann hat sich Gaius Iulius Caesar als designierter Praetor gegen eine Todesstrafe ausgesprochen. Er schlug lebenslange Haft in verschiedenen Landstädten (municipia) Italiens, Einziehung des Vermögens (Konfiskation) und ein Verbot der Wiederaufnahme des Verfahrens vor Senat oder Volksversammlung vor. Caesars Argumentation erzielte Eindruck. Der designierte Konsul Decimus Iunius Silanus, der sich zuerst für die äußerste Strafe ausgesprochen hatte, wobei an Hinrichtung zu denken war, erklärte anscheinend in einer Umdeutung, nur eine Gefängnisstrafe gemeint zu haben. Nur der ehemalige Konsul Quintus Lutatius Catulus hielt scharf an einem Standpunkt gegen Caesar fest. Erst Marcus Porcius Cato, designierter Volkstribun, brachte mit einer energischen Rede eine Mehrheit der Senatoren wieder dafür, eine Todesstrafe zu befürworten.

Caesar war offenbar die Beachtung des Provokationsrechts (Recht zur Anrufung des Volkes - provocatio ad populum - bei Bedrohung mit dem Tod) wichtig. Gaius Sempronius Gracchus hatte als Volkstribun 123 v. Chr. zur Provokation ein Gesetz (Lex Sempronia) beantragt, das vom Volk beschlossen worden war. Caesar trat für ein populares Prinzip ein. Er wollte verhindern, einen Präzedenzfall für ein Außerachtlassen des Provokationsrechts zu schaffen.

Cicero hat seine Stellungnahme in der Senatssitzung am 5 Dezember 63 v. Chr. in einer überarbeiteten Fassung später als vierte Rede gegen Catilina veröffentlicht.

Cicero hat als Konsul noch am 5. Dezember 63 v. Chr. die Hinrichtung angeordnet, die im Tullianum, einem unterirdischem Raum des römischen Staatsgefängnisses (carcer) stattfand. Hingerichtet wurden:

  • Publius Cornelius Lentulus Sura, Angehöriger der Nobilität, 71 v. Chr. Konsul, 70 v. Chr. aus dem Senat ausgeschlossen, 63 v. Chr. Praetor und damit wieder Senator
  • Gaius Cornelius Cethegus, Angehöriger der Nobilität, Senator
  • Publius Gabinius Capito, römischer Ritter (eques)
  • Lucius Statilius, römischer Ritter (eques)
  • Marcus Caeparius

Cicero hat zwar bewusst für die Tötung die politische Rückendeckung durch den Senat gesucht, doch behielt er die rechtliche Verantwortung.

Die Tötung verstieß verfahrensrechtlich strenggenommen gegen geltendes Recht, das eine Hinrichtung römischer Bürger ohne Gerichtsurteil verbot. Cicero hat das Provokationsrecht übergangen.

Notstand und eine durch den Senat ausgesprochen Bevollmächtigung der Magistraten mit den Konsuln an der Spitze, Schaden vom Staat abzuwehren (sogenanntes senatus consultum ultimum; kurz: SCU), boten keine rechtlich einwandfreie Grundlage für Cicero, weil die betreffenden Verschwörer nicht vor ihrer Festnahme zu Staatsfeinden erklärt worden waren und sie auch nicht bewaffnet und im offenen Aufstand ergriffen worden waren. Der Senat war aber kein Gericht. Das Vorgehen war rechtlich anfechtbar.

persönliche Feindschaft

Publius Clodius Pulcher stand zur Zeit der catilinarischen Verschwörung auf Seiten Ciceros. Er war ein Patrizier und sein ursprünglicher Familienname (nomen gentile) bis 59 v. Chr. Claudius (er hieß also bis dahin Publius Claudius Pulcher). Ende des Jahres 62 v. Chr. drang er als Frau mit einer Laute (ein Musikinstrument) verkleidet in ein Fest der Bona Dea (»gute Göttin«) ein, das vornehme Frauen feierten und bei dem die Teilnahme von Männern verboten war. Das Fest wurde in diesem Jahr in Caesars Haus gefeiert. Nach einem Gerücht hatte Clodius ein Liebesverhältnis mit Caesars damaliger Ehefrau Pompeia (Caesar ließ sich danach von ihr scheiden, ohne die Aussage ausdrücklich zu bestätigen, er gab an, Caesars Ehefrau müsse schon über einen solchen Verdacht erhaben sein). Eine Dienerin erkannte ihn aufgrund seiner Stimme, mit der er ihr antwortete, als Mann. Caesars Mutter Aurelia brach die Feier ab, suchte den Mann und fand ihn in der Kammer einer Dienerin. Die Frauen trieben ihn aus dem Haus.

Aufgrund dieses Vorfalls (»Bona Dea –Skandal«) gab es im Jahr 61 v. Chr. einen Prozeß gegen Publius Clodius Pulcher wegen Religionsfrevels (das Ergebnis war ein Freispruch mit knapper Mehrheit, wohl mit Hilfe großer Bestechungsgelder). Publius Clodius Pulcher behauptete, sich an dem betreffenden Tag in Interamna aufgehalten zu haben (140 km von Rom entfernt). Cicero machte eine Zeugenaussage, Clodius sei an dem betreffenden Tag in Ciceros Haus in Rom zur Begrüßung erschienen. Cicero widersprach also seinem Alibi, was Clodius übelnahm.

Gaius Iulius Caesar, Gnaius Pompeius und Marcus Licinius Crassus hatten Versuche unternommen, Cicero auf ihre Seite zu ziehen. Ihren Angeboten, Mitglied in einer Landverteilungskommission zu werden oder eine Stelle als Gesandter (Legat) zu übernehmen, verweigerte Cicero sich aber.

Caesar ermöglichte als Pontifex Maximus Publius Clodius Pulcher 59 v. Chr., durch eine Adoption zum Plebejer zu werden (Publius Clodius Pulcher wurde Adoptivsohn eines Plebejers).

Cicero unternahm in Reden Seitenhiebe Reden gegen die Politik der drei mächtigen Männer. Er lehnte offenkundig eine Zusammenarbeit ab und stand damit ihren Interessen entgegen. Sie ließen seinem Feind Clodius freie Bahn. Caesar äußerte, er halte die Verurteilung eines römischen Bürgers ohne Gerichtsurteil für nicht gut. Pompeius, auf den Cicero als befreundet Hoffnung gesetzt hatte, hielt ein anfängliches Hilfeversprechen nicht ein und wollte Cicero nicht empfangen. Die Konsuln Lucius Calpurnius Piso Caesoninus und Aulus Gabinius unternahmen nichts, um Cicero vor dem Exil zu bewahren.

Cicero reiste in der Nacht vor der Abstimmung über das Gesetz aus Rom ab. Die Mehrheit seiner Freunde hatte ihm dazu geraten, in der Meinung, dies werde nur eine sehr kurze Zeit nötig sein. Taktisch erwies sich Ciceros Verhalten als fehlerhaft, da er schon vor einem möglichen Prozeß die Rolle eines Angeklagten übernahm und ihm dies als Schuldbekenntnis ausgelegt werden konnte.

B)   Behandlung nach dem Tod

Marcus Tulllius Cicero, der durch Proskription geächtet worden war, ist am 7. Dezember 43 v. Chr. in der Nähe von Formiae auf der Flucht von einem seiner Verfolger, dem Centurio Herennius und dem Militärtribun Gaius Popilius Laenas, auf Befehl des Marcus Antonius getötet worden, Herennius hat ihm den Kopf und beide Hände bzw. die rechte Hand abgehauen, diese wurden nach Rom gebracht, Antonius, so heißt es, habe gegen den toten Cicero bittere Anschuldigungen geäußert, die Körperteile mit triumphierender Freude angeschaut und gelacht, auf seinen Befehl wurden sie dann auf der Rostra (Rednertribüne) angebracht und zur Schau gestellt (Plutarch, Cicero 48- 49; Plutarch, Antonius 20; Seneca, Suasoriae 6, 17 – 25; Licius, Periochae 120, 5).

Es ist auch erzählt worden, Fulvia, Ehefrau des Marcus Antonius, habe die Körperteile verstümmelt, auf sie gespuckt, grobe Witze über den toten Cicero geäußert, seinen Mund geöffnet, seine Zunge herausgezogen und mit Haarnadeln durchbohrt (Dio Cassius 47, 8, 3 – 4).

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1) Formalia

Die Karikatur ist am 2. April 1890 in der englischsprachigen, wöchentlich in den USA erscheinenden Satirezeitschrift „Puck“ auf der Titelseite (nicht aufgedruckte Seitenzahl 82) veröffentlicht worden (New York; Vol. XXVII.—No. 682).

Die Karikatur ist farbig, der Karikaturist ist Joseph Keppler (https://de.wikipedia.org/wiki/Joseph_Keppler), unten links steht seine Signatur „J. Keppler“. Joseph Keppler und Adolph Schwarzmann waren damals Herausgeber der Satirezeitschrift „Puck“ (https://de.wikipedia.org/wiki/Puck_(Magazin), links oberhalb der Karikatur sind „Keppler & Schwarzmann“ als „publishers“ angegeben.

Die Zeitschrift „Puck“ darf nicht mit der in London erscheinenden englischsprachigen Satirezeitschrift „Punch“ verwechselt werden, in der am 23. März 1890 in der auf den 29. März datierten Ausgabe zu dem gleichen Thema die Karikatur Dropping the Pilot (gängige deutsche Wiedergabe „Der Lotse geht von Bord“) von John Tenniel veröffentlicht worden ist.

2) Beschreibung

zu ergänzen ist:

Die Bildunterschrift ist „BISMARCK'S EXIT“. „Bismarck's exit“ bedeutet „Bismarcks Abgang“/„Bismarcks Abgang“,

Bismarck steht links (für Betrachtende) im Vordergrund. Der auf den Thron und seinen Inhaber gerichtetet Blick ist ernst und besorgt.

Die im Hintergrund zwischen Säulen sitzende Frau hat einen stattliche, walkürenhafte Figur, trägt einen Brustpanzer und darauf abgebildet einen stilisierten Adler, einen Umhang über den Schultern, einen Armrief an nackten rechten Arm und ein Schärpenband mit der Aufschrift „GERMANIA“. Ihr Blick ist besorgt, auch der halbhoch gehaltene Arm zeigt Anspannung/Nervosität.

Rechts im Vordergrund befindet ein junger Mann mit hoch gezwirbeltem Schnurrbart. Er ist ziemlich klein und trägt eine Uniform (schwarze Stiefel, weiße Hose, dunkle Uniformjacke mit Schulterklappen, weiße Handschuhe) und eine sehr große Krone. Bei seinen Schultern fällt ein Krönungsmantel (rot und scharz-weißer Hermelinpelz) bis zum Boden herab. Der junge Mann spielt mit einer Puppe, die er mit beden Händen umfasst, als ob er sie hätscheln will. Die Puppe hat an Kopf, Armen und Benen eine Aufschrift „DYNAMITE“ („Dyamit“) und ihr Rumpf ist in rotes Tuch mit einer Aufschrift „SOCIALISM“ („Sozialismus“) gehüllt. Die Sitzfläche ist wie ein Thron (Stufenerhebung, ausgebreiter Teppich führt dort hoch, hinten Säulen und Wand), aber voller Waffen (Kanonenrohre, Kanonenkugeln, eine Lunte). Der junge Mann sitzt hingelümmelt, als ob er sich auf einer Bank räkelt, sein linker Fuß auf dem Boden, sein rechter Fuß halbhoch weit zur Seite bewegt. Hinten befinden sich viele Fechtwaffen an einer hufeisenförmigen Halterung.

3) historischer Kontext

Otto von Bismarck ist am 20. März 1890 aus einen politischen Ämter entlassen worden. Er war Ministerpräsident von Preußen seit 1862 (mit kurzer Unterbrechung von 1. Januar 1873 bis 9. November 1873, als Albrecht von Roon das Amt hatte), preußischer Außenminister seit 1862 und Reichskanzler des Deutschen Reiches seit 1871.

Mit Wilhelm II., seit 1888 König von Preußen und Deutscher Kaiser, war es bald zu Meinungsverschiedenheiten gekommen. Sie waren im Alter (Otto von Bismarck war 1890 75 Jahre alt, Wilhlem II. 31 Jahre), Charakter und und in manchen Aufassungen unähnlich. Bismarck Wilhelm II. für unstetig und unzuverlässig, Wilhelm II. hielt Bismarck für verbohrt und seinen neuen Gedanken im Weg stehend.

Kaiser Wilhelm II. wollte ein „soziales Kaisertum“  mit verbessertem Verhältnis zur Arbeiterschaft. Bismarck versuchte - auch mit taktischen Gedanken, sich für Wilhelm II. als zur Aufrechterhaltung von Stabilität als unentbehrlich zu zeigen, und in einer Lage mit zunehmender innenpolitischer Ablehnung von verschiedenen Seiten - das »Sozialistengesetz« („Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie“, zuerst vom 21. Oktober 1871, später mehrfach befristet verlängert) in einer ziemlich scharfen Fassung zu verlängern, während Kaiser Wilhelm II. dagegen war. Am 25. Januar 1890 scheiterten Verhandlungen mit dem Reichstag, das »Sozialistengesetz« weiter zu verlängern. Bismarck wurde im März zum Rücktritt aufgefodert und Kaiser Wilhelm II. entließ ihn nach einem auf den 18. März 1890 datierten Abschiedgesuch.

Die Entlassung eines langjährigen führenden Politikers wurde als Einschnitt empfunden.

4) Interpretation

einige Anregungen:

Die Redewendung „seinen Hut nehmen“ bedeutet übertragen „zurücktreten“, „seine Stellung aufgeben“, „sich verabschieden“/„seinen Abschied nehmen“.

Germania ist eine allegorische Figur, die in nationaler Personifikation für Deutschland steht.

Ein Adler ist als Reichsadler Wappentier des Deutschen Reiches gewesen.

Wilhelm II. ist auffallend klein dargestellt. Krone und Mantel sind im Grunde zu groß für ihn. Die Karikatur stellt ihn als jung und unreif dar, wie ein spielendes Kind.

Es wird eine Sorge betont, Wilhelm fehle (noch) das Format zu einem sichter leitenden, verantwortungsbewussten und weitsichtigen Staatsmann. Es wird eine Gefahr eines Unglücks mit Waffengewalt, einer politischen Explosion gezeigt. Einerseits kann dabei an ein Erstarken eines Sozialismus gedacht werden, andererseits an Aufrüstung und militaristische Großmachtpolitik.

Sowohl innnenpolitisch als auch außenpolitisch werden Sorgen und Ängste angedeutet.

Auf der folgenden Seite (S. 82) steht ein Gedicht, das eine anerkennende Würdigung Bisnarcks und Besorgnis über einen allzu verwegenen Kaiser Wilhem II. enthält.

https://archive.org/details/sim_puck_1890-04-02_27_682/page/n1/mode/2up

 „BISMARCK'S EXIT“

Strange ending of it all! The Iron Hand

That swept up states into an Empire, held

The hammer of unchallenged power, to weld

Disunion into strength, make weakness grand,

And forge the war-sword of a Fatherland –

This mighty hand whose lightest sign compelled

The will of Europe; hand that smote and felled,

Made or unmade, as the stern spirit planned –

This hand at last is loosed, nor more shall hold

Its guiding grasp upon a nation's arm,

Or mark for her the path of peace again.

Let him go - an Emperor is come too bold

To need him, or to heed the land's alarm -

A boy who plays at making over Men!“

 5) Fazit

Mir ist nicht ganz klar, was als Inhalt dafür gedacht ist. Es könnte eine Zusammenfassung oder eine Beurteilung sein.

Anregungen zu einer Beurteilung:

Die Karikatur zeigt eindringlich eine Besorgnis nach der Entlassung Bismarcks, womit eine langjährige Ära endet.

Es wird Gefahr betont, wie im Einzelnen die Gefahr eintreten könnte, ist weniger deutlich in der Karikatur nachvollziehbar, nur eine grobe Richtung.

Den Gedanken eines „soziales Kaisertum“ als leichtfertiges Spiel mit einem gefährlichen Sozialismus zu verstehen, der wie eine Dynamitexplosion zum Ausbruch kommt, ist eine übertriebene Vorstellung, die nicht gut die Realität in Deutschland trifft, nur heraufbeschworene Ängste bei manchen Leuten.

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Es ist schwierig, eine vollständige Lsite von Charaktereigenschaften aufzustellen. Aus den Erzählungen über Athene ergeben sich jedenfalls:

  • rational, taktisch und strategisch denkend, umsichtig, klug, weise
  • hilfsbereite Begleiterin und Unterstützerin von Heroen
  • kämpferisch
  • ehrgeizig
  • empfindlich gegenüber Zurücksetzung/Niederlagen, kann dann leicht beleidigt/gekränkt sein (Ärger über Paristeil, Bestrafung von Arachne beim Wettbewerb im Weben)
  • etwas eitel (wirft das Blasinstrument Aulos weg, weil sie merkt, wie sich beim Spielen ihr Gesicht verzerrt, will gerne die Schönste sein)
  • asexuell (bleibt jungfräulich)
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Die antiken Poleis (griechisch: πόλεις; Singular: Polis; griechisch: πόλις) Theben (griechisch: Θῆβαι [Thebai]) und Korinth (griechisch: Κόρινθος [Korinthos]) hatten nur zeitweise eine demokratische Verfassung.

In Korinth waren es ungefähr 6 Jahre.

In Theben waren es bei großzüger Verwendung des Begriffes »demokratisch« rund 50 Jahre.

In einer sehr frühen Zeit hat es in Griechenland verbreitet Königsherrschaft gegeben. Für Korinth und Theben ist dies in Mythen/Sagen greifbar. In archaischer Zeit kam es zur Bildung der Polis (eine eher ungenaue deutsche Wiedergabe ist „Stadtstaat“). Damals war zuerst Aristokratie üblich.

Besonders schwierig ist bei wenig erhaltenenn Informationen die Unterscheidung zwischen gemäßigter Oligarchie und gemäßigter Demokratie.

In hellenistischer Zeit war die Verfassung einer Polis gängerweise nominell demokratisch, in der Praxis dabei aber oft eher gemäßigt oligarchisch.

Korinth

Korinth ist sehr lange aristokratisch bzw. oligarchisch gewesen. Es gab auch Tyrannen aus der Adelsfamilie der Kypseliden im 7. - 6. Jahrhundert v. Chr. und Timophanes, der sich 366 v. Chr. zum Tyrannen erhob, aber bald ermordet worden ist.

Im Korinthischen Krieg (395 - 387 v. Chr.) hat 392 v. Chr. anscheinend vor allem aus außenpolitischen Gründen (Wunsch nach Fortsetzung des Kampfes gegen Sparta) eine politische Gruppe einige ihrer Gegner ermordet, hingerichtet und verbannt, eine Demokratie eingeführt und sich (390 – 386 v. Chr.) mit Argos in einer Art Doppelstaat vereinigt (Xenophon, Hellenika 4, 4, 1 - 19; 4; Diodor(os), Bibliotheke historike [griechisch: Βιβλιοθήκη ἱστορική; Historische Bibliothek; lateinischer Titel: Bibliotheca historica] 14, 86; 14, 91, 2; 14, 92, 1). Aber die Vereinigung und die Demokratie wurden nach den Bestimmungen des Königsfriedens/Antalkidasfriedens 386 v. Chr. beseitigt, verbannte Korinther wurden in Argos und Athen aufgenommen (Xenophon, Hellenika 5, 1, 34; 5, 1, 36; Diodor(os), Bibliotheke historike [griechisch: Βιβλιοθήκη ἱστορική; Historische Bibliothek; lateinischer Titel: Bibliotheca historica] 15, 40, 3; Demosthenes, Logos [griechisch: λόγος]/Oratio/Rede 20 [Peri tes ateleias pros Leptinen (griechisch: Περὶ τῆς τελείας πρὸς Λεπτίνην; Über die Atelie (Abgabenfreiheit) gegen Leptines; lateinischer Titel: De immunitate adversus Leptinem] 52 - 54).

Theben

Die Polis Theben ist lange Zeit aristokratisch bzw. oligarchisch gewesen.

Eine nach einer Niederlage der Thebaner gegen die Athener in der Schlacht bei Oinophyta 457 v. Chr. eingeführte demokratische Verfassung ist später von den Wohlhabenden/Reichen (griechisch: εὔποροι [euporoi]) vernichtet worden (Aristoteles, Politik 5, 2, 1302 b). So ist nach dem Sieg der Boioter über die Athene in der Schlacht bei Koroneia 447 v. Chr. eine oligarchische Verfassung eingerichtet worden, die bis 382 v. Chr. bestand (Hellenika Oxyrhynchia 19, 3, 385 – 386).

382 v. Chr. besetzte ein spartanischer Feldherr mit Truppen die Kadmeia, die Burg von Theben. Radikale spartafreundliche thebanische Aristokraten/Oligarchen bekamen die Herrschaft. Davar hat es wahrscheinlich keine wirklich demokratische Verfassung gegeben, sondern eine gemäßigte Oligarchie.

Nach Sturz der radikalen spartafreundlichen thebanischen Aristokraten/Oligarchen und Vertreibung der Besatzung bekam Theben 379 v. Chr. eine als demokratisch geltende Verfassung (IG 2 VII 2407 – 2408).

Nach der Niederlage gegen Makedonien in der Schlacht bei Chaironeia 338 v. Chr. brachte König Philipp II. von Makedonien in Theben eine extreme Oligarchie an die Macht. Ein Rat der Dreihundert, gebildet aus in der Zeit davor verbannten promakedonischen Politikern, wurde neue Regierung, eine exklusive Oligarchie. Führende Politiker der Gegenseite wurden hingerichtet oder verbannt, ihr Vermögen konfisziert (eingezogen/beschlagnahmt). Nach Gerüchten über einen Tod des Königs Alexander III. von Makedonien kamen einige verbannte Thebaner kamen in Zusammenarbeit mit einigen Leuten in Theben nachts heimlich in die Stadt, töteten zwei promakedonische Oligarchen, Amyntas und Timolaos, kamen in eine einberufene Volksversammlung und riefen zu Freiheit auf, wählten Boiotarchen (führende Amtsträger im Boiotischen Bund), begannen eine Belagerung der makedonischen Besatzung in der Burg (Arrian(os), Alexandrou Anabasis [griechisch: Ἀλεξάνδρου ἀνάβασις; Alexanderzug; lateinischer Titel: De expeditione Alexandri] 1, 7, 1 – 3 und 1, 7, 10; 17, 9, 5; Diodor(os), Bibliotheke historike [griechisch: Βιβλιοθήκη ἱστορική; Historische Bibliothek; lateinischer Titel: Bibliotheca historica] 17, 8, 3; Pausanias 9, 6, 5; nach Plutarch, Demosthenes 23,1 griffen die Thebaner die Besatzung an und töteten viele, wobei Demosthenes zur Beschaffung von Waffen behilflich war; nach [Kallisthenes], Alexanderroman 1, 27, 2 töteten die Thebaner die Besatzung, wie man sagt, von Demosthenes dazu überredet; die makedonische Besatzung hat sich aber am Kampf in der Stadt Theben außerhalb der Kadmeia beteiligt nach Arrian(os), Alexandrou Anabasis [griechisch: Ἀλεξάνδρου ἀνάβασις; Alexanderzug; lateinischer Titel: De expeditione Alexandri] 1, 8, 6 und Plutarch, Alexander 11, 10) und riefen andere zur Unterstützung auf (nach Deinarchos, 1 (Logos kata Demosthenous [griechisch: Λόγος κατα Δημοσθένους; Rede gegen Demosthenes; lateinischer Titel: Oratio contra Demosthenem] 19 haben thebanische Gesandte zu Arkadiern am Isthmos von Korinth zu ihrem Aufstand erklärt, nicht mehr ertragen zu können, was bei ihnen durch die Makedonen geschah, weder die Knechtschaft aushalten noch die gegen freie Personen stattfindenden Frevel ansehen zu können). Im anschließenden Krieg 335 v. Chr. wurde Theben vernichtet.

ein Buch zum Weiterforschen:

Hans-Joachim Gehrke, Stasis : Untersuchungen zu den inneren Kriegen in den griechischen Staaten des 5. und 4. Jahrhunderts v. Chr. München : Beck, 1985 (Vestigia : Beiträge zur alten Geschichte ; Band 35). ISBN 3-406-08065-0 (zu Korinth S. 82 – 87; zu Theben und anderen boiotischen Städten S. 164 – 184).

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Es hat zeitgenössische Äußerungen mit dem Eindruck, die Revolution sei steckengeblieben, gegeben.

Die Bezeichung »steckengebliebene Revolution« für die Novemberrevolution 1918 ist dann in der Publizistik vorgekommen und später auch in der Geschichtsschreibung verwendet worden.

Alles dazu zu finden, ist kaum möglich (bei historischen Veröffentlichungen der letzten Jahrzehnte kann die Benennung sehr oft entdeckt werden).

Gustav Landauer, Briefe 1899–1919. 1. Auflage. Herausgegeben und kommentiert von Hanna Delf von Wolzogen. Göttingen : V&R unipress, 2023, S. 674 (Brief an Julie Wolfthorn vom 4. Februar 1919):

„Wir würden uns gewiß sehr gut verstehn; eigentlich sind wir nur darin auseinander, daß Du eine Ähnlichkeit mit der französischen Revolution findest. Nein, die ist durchgestoßen; bei uns ist alles stecken geblieben, und darum die Trübseligkeit und düstere Kopfhängerei.“

Es gibt einen Hinweis auf Artikel in der in München erscheinenden Neuen Zeitung (NZ).

Die Regierung Eisner 1918/19. Ministerratsprotokolle und Dokumente. Eingeleitet und bearbeitet von Franz J. Bauer unter Verwendung der Vorarbeiten von Dieter Albrecht. Düsseldorf : Droste-Verlag, 1987 (Quellen zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien, Erste Reihe: Von der konstitutionellen Monarchie zur parlamentarischen Republik ; Band 10), S. XI Anm. 8:

„Das Schlagwort von der „steckengebliebenen Revolution“ findet sich bereits in einem Artikel des Münchener Arbeitersekretärs Otto Thomas in der Neuen Zeitung Anfang März 1919, wo im Hinblick auf die Vereinbarung zwischen MSPD und USPD vom 7. 3.1919 festgestellt wird, die „zweite Revolution“ in Bayern sei „in der parlamentarischen Vertrottelung stecken geblieben“, es werde aber nicht lange dauern, „bis die Zeit der Kompromisse dieser Art überwunden“ sei; vgl. Art. „Stecken geblieben“, NZ Nr. 67 vom 12. 2. 1919.“

Der Publizist und Historiker Max Beer hatte 1919 – 1921 die Schriftleitung der Wochenschrift „Die Glocke“.

M. Beer, Gegenrevolution und Entfaltung der Revolution. Sozialistische Einigkeit. In: Die Glocke, 6. Jahrgang, 1. Band, Nr. 1, 7. April 1920, S. 4:

„Die Koalitionsregierung, die aus den Wahlen des 19. Januar 1919 hervorging, trägt alle Kennzeichen eines nicht ausgefochtenen Klassenkampfes, einer steckengebliebenen sozialen Revolution, - steckengeblieben, da die äußeren Umstände ihr außerordentlich ungünstig waren.“

Willy Hellpach, Sozialpsychologische Analyse des betriebstechnischen Tatbestands „Gruppenfabrikation“. In: Richard Lang und Willy Hellpach, Gruppenfabrikation. Berlin : Verlag von Julius Springer, 1922 (Sozialpsychologische Forschungen des Instituts für Sozialpsychologie an der Technische Hochschule Karlsruhe ; Band1), S. 36:

„Aus dem Munde der Salonumstürzler, der Revolutionsästheten haben wir die bewegliche Klage vernommen: die deutsche Revolution von 1918 sei, abgesehen von ihren formaldemokratischen Abfallprodukten (Republik, Parlamentarismus, Verhältniswahl, Volksentscheid usw.) in einer reinen Lohnangelegenheit stecken geblieben. Die Massenbewegung, welche die Revolution vorbereitet und, als sie entfacht wurde, als Trägerin übernommen hat (immerhin etwas widerwillig übernommen), eben der Sozialismus der deutschen Sozialdemokratie, war ja seit seiner marxistischen Einfärbung selber eine reine Lohnbewegung, wenn auch eine allergrößten Stils.“

Der Publizist Ernst Friedländer war von Oktober 1946 bis Juli 1950 stellvertretender Chefredakteur der Wochenzeitunbg „Die Zeit“:

Ernst Friedländer, 1848 – 1948 : Einheit und Freiheit? In : Die Zeit, 18. März 1948:

„Wir können nicht übermäßig stolz sein auf diese steckengebliebene Revolution. Aber wir haben einigen Grund, sie immer noch mehr zu lieben als so manche Tat der sogenannten ‚großen Männer' unserer Geschichte.“

Hans-Ulrich Ludewig, Arbeiterbewegung und Aufstand : eine Untersuchung zum Verhalten er Arbeiterparteien in den Aufstandsbewegungen der frühen Weimarer Republik 1920 – 1923. Husum : Matthiesen, 1978 (Historische Studien ; Heft 432), S. 169:

„Bereits in den ersten Aufrufen machten sich innerhalb der USPD gewisse Meinungsverschiedenheiten über die Ziele der der angelaufenen Aktion bemerkbar: Bezeichnete der Hagener Aktionsausschuß als Ziel des Kampfes die „Herrschaft der Hand- und Kopfarbeiter im Gegensatz zur Diktatur des Kapitals bis zum Siege des Sozialismus“, so sprach der Elberfelder Aufruf bereits entschiedener von der ,,Diktatur des Proletariats", ebenso der Essener Aufruf der KPD und USPD. Nach einer Woche kristallisierten sich dann im wesentlichen zwei Richtungen heraus, die erheblich voneinander abwichen: während die eine ihr wichtigstes Ziel in der Niederschlagung des Kapp - Putsches sah, ohne sich jedoch auf den Boden der bisherigen Regierung zu stellen, erhoffte sich die andere Richtung in diesen Kämpfen eine Ausgangsbasis für eine „zweite Revolution", für eine Fortsetzung der steckengebliebenen Novemberrevolution.“

Eberhard Kolb, 1918/19: Die steckengebliebene Revolution. In Wendepunkte deutscher Geschichte : 1848 – 1945: Herausgegeben von Carola Stern und Heinrich August Winkler. Originalausgabe. Frankfurt am Main : Fischer-Taschenbuch-Verlag, 1979 (Fischer-Taschenbücher ; 3421), S. 87 – 109

Ulrich Kluge, Die deutsche Revolution 1918, 1919 : Staat, Politik und Gesellschaft zwischen Weltkrieg und Kapp-Putsch. Erstausgabe, 1. Auflage. Frankfurt am Main : Suhrkamp, 1985 (Edition Suhrkamp ; 1262 = N.F., Band 262 : Neue historische Bibliothek), S. 11:

„In der wissenschaftlichen Beurteilung besteht im wesentlichen Übereinstimmung darin, daß die Revolution »steckengeblieben« ist, wenngleich sie die Restauration vorrepublikanischer Verhältnisse auf Dauer verhinderte.

Reinhard Rürup, Die Revolution von 1918-19 in der deutschen Geschichte : Vortrag vor dem Gesprächskreis Geschichte der Friedrich-Ebert-Stiftung in Bonn am 4. November 1993. Bonn : Historisches Forschungszentrum, 1993 (Reihe Gesprächskreis Geschichte ; Heft 5), S. 16:

„Man wird deshalb besser von einer unvollendeten, einer steckengebliebenen, einer nur teilweise erfolgreichen Revolution sprechen.“

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