deutsche staatsbürgerschaft türkei erbe

5 Antworten

Dieser Unfug mit dem angeblichen Erbverlust wird immer wieder behauptet (gerade bei türkisch stämmigen). Bisher konnte noch niemand den Nachweis einer solchen gesetzlichen Regelung führen, in den letzten 13 Jahren nicht. In sofern bin ich sicher das das nicht stimmt.

Frag einfach beim türkischen Innenministerium nach

Keine Sorge, auch Auslaender koennen in der Tuerkei erben. Eine Einschraenkung gibt es lediglich bei Grundstuecken. Zwar koennen Auslaender auch Grundstuecke erben, muessen diese aber dann an einen Tuerken verkaufen.

Da du aber gebuertiger Tuerke bist, spielt das alles keine Rolle. Selbst wenn du als gebuertiger Tuerke deine tuerkische Staatsangehoerigkeit abgegeben hast (hier um die deutsche zu erhalten), wirst du als Grundstueckserbe in der Tuerkei weiterhin wie ein Tuerke behandelt. Als gebuertiger Tuerke darfst du also ein Grundstueck erben und dieses auch behalten selbst wenn du deine tuerkische Staatsangehoerigkeit bereits abgegeben hast.

Da musst du tuerkisches Konsulat fragen. Gesetzliche Bestimmungen in der Tuerkei koenhen sich aendern. Fuer Auslaender sowieso. Was du nach tuerkischem und internationalem Recht bist,sobald du die tuerkische Staatsbuergerschaft abgelegt hast.

Erbrecht ist und bleibt Erbrecht. Auch mit einer anderen Staatsangehörigkeit.

Ist das türkische Erbrecht nicht etwas anders als das deutsche? Vielleicht solltest du ein türkisches Forum suchen.