Der Polizei Helfen?

8 Antworten

Ein Einschreiten in so einer Situation ist zwar grundsätzlich möglich… sollte man aber als unbeteiligter Zivilist erst dann in Erwägung ziehen, wenn die eingesetzten Kollegen offensichtlich Hilfe benötigen. Und erst Recht sollten das dann keine Schläge, Tritte oder sonstige Angriffe sein, die eher auf eine Verletzung als auf eine Fixierung abzielen.

Zum Einen riskierst du dadurch nur, selbst ein Strafverfahren wegen Körperverletzung am Hals zu haben (Besonders, wenn die Situation aus Sicht der Polizei unter Kontrolle war, was viele Bürger gar nicht so schnell beurteilen können - die denken, so eine Rangelei müsste hollywood-mäßig innerhalb von 5 Sekunden geregelt sein) und zum Anderen begibst du dich nicht nur aufgrund des eigentlichen Gegners sondern alleine aufgrund dessen, dass die Polizisten dich nicht kennen und nicht wissen, mit welcher Absicht du dich einmischst, selbst in Gefahr. Wir gehen grundsätzlich davon aus, dass Unbeteiligte erstmal gegen uns sind. Wenn du da dann mitrangelst und plötzlich weitere Kollegen zur Unterstützung eintreffen, kannst du erstmal davon ausgehen, das alles, was keine Uniform anhat und an der körperlichen Auseinandersetzung beteiligt zu sein scheint, umgekloppt wird.

Ich würde mir das also gut überlegen. Wenn man sich einmischt, am Besten nur nach Absprache. Also z. B. fragen: Braucht ihr Hilfe? Und dann Gewalt am Besten auch nur durch Fixieren oder Hilfe bei der Fesselung ausüben.

Gruß, B.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2016 bei der Polizei NRW.

Du könntest wegen Körperverletzung angezeigt werden, ja, wenn der Polizist es aber im Griff hat solltest du dich nicht einmischen und es ist ziemlich unwahrscheinlich das der Polizist hilfe braucht.


D3RB0YD3RG  18.04.2025, 22:07

Laut des Sachverhalts, den der Autor genannt hat, könnte er sich auf Notwehr nach § 32 Abs. 2 StGB berufen. Also dürfte er dem Polizisten helfen.

SirLucifer97  18.04.2025, 16:58

Man kann für jede Notwehrhandlung für Körperverletzung angezeigt werden - ändert nichts daran, dass es im Rahmen der Notwehr straffrei ist.

cloutedp 
Beitragsersteller
 18.04.2025, 16:57

Das ist klar, aber zum Beispiel wenn eine Polizistin von einem 2m Hochleistungssportler angegriffen wird ist es auch eher unwahrscheinlich das sie sich alleine helfen kann.

Oi2005  18.04.2025, 16:58
@cloutedp

Polizisten machen Kampfsport und haben eine Waffe für den Notfall, glaube mir, mit deren kampftechniken bekommen die einen 2 m Koloss schnell runter.

cloutedp 
Beitragsersteller
 18.04.2025, 17:00
@Oi2005

Natürlich, ich meinte aber wirklich schon eine Situation wo jetzt zb eine Polizistin alleine nichtmehr zurecht kommt, kann ja trotzdem passieren

Oi2005  18.04.2025, 17:02
@cloutedp

Ja das kann passieren, dann solltest du auf jeden Fall helfen, würde dann auch keine rechtlichen Konsequenzen haben.

cloutedp 
Beitragsersteller
 18.04.2025, 17:02
@Oi2005

Danke, genau auf das wollte ich hinaus.

Nennt sich Nothilfe und ist erlaubt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Gesunder Menschenverstand und/oder kann Gesetze lesen

Du darfst im Rahmen der Nothilfe helfen, ja.


cloutedp 
Beitragsersteller
 18.04.2025, 16:56

Auch wie beschrieben mit Gewalt wenn es anders nicht möglich ist?

nosaj  18.04.2025, 17:00
@cloutedp

Ja, wenn es nicht anders möglich ist, ist es ja innerhalb der Nothilfe...

Nein das darfst du nicht und vorallem kennst du die situation nicht