Der Polizei Helfen?
Hallo,
ich habe mir gerade die Frage gestellt ob man der Polizei in Notsituationen Helfen kann.
Zum Beispiel:
Ein Polizist hält alleine ein Auto an, wird dann von dem Fahrer angegriffen und ich sehe das, wenn das passiert dürfte ich dann Aussteigen und dem Polizisten helfen indem ich zb die Person mit körperlicher Gewalt ungefährlich mache (zb einen Schlag auf den kopf, In den Schwitzkasten oder ähnliches) oder kann ich dann selber auch Probleme bekommen?
vielen Dank für Antworten.
8 Antworten
Ein Einschreiten in so einer Situation ist zwar grundsätzlich möglich… sollte man aber als unbeteiligter Zivilist erst dann in Erwägung ziehen, wenn die eingesetzten Kollegen offensichtlich Hilfe benötigen. Und erst Recht sollten das dann keine Schläge, Tritte oder sonstige Angriffe sein, die eher auf eine Verletzung als auf eine Fixierung abzielen.
Zum Einen riskierst du dadurch nur, selbst ein Strafverfahren wegen Körperverletzung am Hals zu haben (Besonders, wenn die Situation aus Sicht der Polizei unter Kontrolle war, was viele Bürger gar nicht so schnell beurteilen können - die denken, so eine Rangelei müsste hollywood-mäßig innerhalb von 5 Sekunden geregelt sein) und zum Anderen begibst du dich nicht nur aufgrund des eigentlichen Gegners sondern alleine aufgrund dessen, dass die Polizisten dich nicht kennen und nicht wissen, mit welcher Absicht du dich einmischst, selbst in Gefahr. Wir gehen grundsätzlich davon aus, dass Unbeteiligte erstmal gegen uns sind. Wenn du da dann mitrangelst und plötzlich weitere Kollegen zur Unterstützung eintreffen, kannst du erstmal davon ausgehen, das alles, was keine Uniform anhat und an der körperlichen Auseinandersetzung beteiligt zu sein scheint, umgekloppt wird.
Ich würde mir das also gut überlegen. Wenn man sich einmischt, am Besten nur nach Absprache. Also z. B. fragen: Braucht ihr Hilfe? Und dann Gewalt am Besten auch nur durch Fixieren oder Hilfe bei der Fesselung ausüben.
Gruß, B.
Du könntest wegen Körperverletzung angezeigt werden, ja, wenn der Polizist es aber im Griff hat solltest du dich nicht einmischen und es ist ziemlich unwahrscheinlich das der Polizist hilfe braucht.
Laut des Sachverhalts, den der Autor genannt hat, könnte er sich auf Notwehr nach § 32 Abs. 2 StGB berufen. Also dürfte er dem Polizisten helfen.
Das ist klar, aber zum Beispiel wenn eine Polizistin von einem 2m Hochleistungssportler angegriffen wird ist es auch eher unwahrscheinlich das sie sich alleine helfen kann.
Nennt sich Nothilfe und ist erlaubt.
Du darfst im Rahmen der Nothilfe helfen, ja.
Auch wie beschrieben mit Gewalt wenn es anders nicht möglich ist?
Nein das darfst du nicht und vorallem kennst du die situation nicht
Man kann für jede Notwehrhandlung für Körperverletzung angezeigt werden - ändert nichts daran, dass es im Rahmen der Notwehr straffrei ist.