Das Fenster geht nicht richtig zu. Muss ich die Kosten übernehmen oder einfach Hausmeister ….
….bescheid sagen?
Hallo allerseits!
Wie der Titel schon verrät habe ich ein Problem mit mein Fenster .. Dieses geht nicht richtig zu … es ist irgendwie auf kipp wenn ich es normal öffne. Geht auch nicht ganz zu. Ich habe als die Sonne schien ein Handtuch dazwischen gelegt … damit es dunkel im Zimmer ist und nicht so heiß… Als ich das Handtuch wegmachte und das Fenster schließen wollte ging das nicht mehr. Ich denke, vielleicht weil es "ausgetrocknet" ist - also durch das Handtuch ist das Öl da weg ..oder so …
Jetzt überlege ich den Hausmeister zu kontaktieren … habe aber Sorge dass ich die Kosten dafür tragen werde müssen… Deshalb dachte ich frag hier viellicht weiß es jemand..
Ich habe auch eine Haftpflichtversicherung ..falls das wichtig ist.
Danke euch!
7 Antworten
Ich denke nicht, dass du da irgendwas kaputt gemacht hast oder die Kosten tragen musst....wende dich einfach an den Hausmeister, der schaut dann danach. Durch das Handtuch kann eigentlich nichts kaputt gegangen sein....
Vielleicht hat sich der Rahmen durch die Wärme verzogen o.Ä.
Frag den Hausmeister - in der Regel weiß der, was zu tun ist.
Versuche einmal selbst, den Fensterflügel in der Stellung "Auf" (meist waagerechter Griff) in den Rahmen zu drücken und dann durch Stellung "Kipp" (Hebel senkrecht) zu kippen, wieder zu schliessen und durch Stellung "Auf" ordentlich zu öffnen: Meist hängt sich die Mechanik (Foto) dann wieder richtig ein.
Etwas Fett auf dem Mechanismus (Foto) macht es leichtgängiger.
Gelingt das nicht, bitte den Hausmeister um Hilfestellung und biete eine Flasche Schluck als Entschädigung seiner Mühe an :-)
Gelingt es euch beiden nicht und muss ein Handwerker kommen, fallen die Instandsetzungskosten durch unsachgemäße Handhabung oder Beschädigungen am Mietgegenstand dir zu. Davon wäre auszugehen, wenn durch das Einklemmen des Handtuchs etwas beschädigt wurde.
Unabhängig von eigenem Verschulden auch dann, wenn eine sog. Bagatellschadens- oder Klenreparaturklausel wirksam vereinbart wäre und der Konstenaufwand darunter läge.
G imager761

Vielen Dank, ich habe Ihren Kommentar zufällig gefunden und es hat super geholfen. Viel Aufwand erspart danke !!
Muss ich die Kosten übernehmen
Wenn es eine wirksame Kleinreparaturklausel in Deinem Mietvertrag gibt, schon möglich.
Aber auch sonst. Nämlich dann wenn Du den Schaden, z. B. durch falsche Bedienung, verursacht hast.
Wie auch immer, informieren mußt Du den VM bzw. Hausmeister auf jeden Fall.
Her ist vermutlich die verwendete Bändertechnik im Fensterrahmen verrutscht oder blockiert, die bei Drek/Kippflügeln die entprechende Umstellung übernimmt. Wenn es dumm läuft, muss das Fenster raus und eingeschickt werden respektive eine Fachfirma die Technik wieder gangbar machen (oder tauschen). Das solltest Du unbedingt sofort melden (bzw. hättest Du bereits tun sollen). Ansonsten wird man Dir ggfs. einen Verstoß gegen Sorgfaltspflichten vorwerfen, wenn es aufgrund offenstehenden / nocht funktionalen Fensters zu Wasser- oder Wetterschäden kommt.
Wow..sehr ausführlich! vielen Dank.
Hab den Hausmeister angerufen … er wird ne Firma beantragen .. Kosten sagte er muss ich keine übernehmen :)