Das Einwohnermeldeamt, kann es Informationen oder meine Adresse rausrücken an dritte?

12 Antworten

Daß Daten nicht weitergegeben werde sollen mußt Du schriftlich mitteilen. "Jedem" es zu sagen nützt da nichts.

Du kannst nicht anoym wohnen, wenn Du irgendwo angemeldest bist, mindestens die Einwohnermeldeämtter, Polizeibehörden und a. kennen Deinen Wohnsitz.

wenn du im ewa eine auskunftsperre eingerichtet hast bekommt niemand-nicht einmal ein ra.-auskunft nur die polizei hat zugriff.alles andere ist unsinn.das gilt schon beim antrag des ersten perso egal wie alt man ist.

Jeder (!) kann beim Einwohnermeldeamt gegen eine kleine Gebühr die Adresse so gut wie von jedem anderen Mitbürger bekommen.

Es gibt zwar die Möglichkeit, die Weitergabe der Adresse sperren zu lassen, doch solche Anträge werden von der Behörde nur in sehr seltenen Ausnahmefällen bewilligt. Beispiel: Der Innenminister eines Bundeslandes ist quasi von berufswegen ständig bedroht. Seine Adresse wird man beim Einwohnermeldeamt nicht bekommen.

Wer aber nur nicht möchte, dass seine Eltern die Adresse nicht erfahren (ohne dass sein Leben dadurch in Gefahr wäre), wird beim Einwohnermeldeamt mit seinem Wunsch nach einer Sperre abblitzen.

Hallo, bist Du schon 18?

Kostet nur so 5-7 EUR Ansonsten dürfen Behörden oder Polizei das erfragen. Mit Begründung. Man kann aber auch eine fadenscheinige Begründung vorlegen, z.B: wichtige Post, ERbschaft...

Es kommt darauf an, wie alt Du bist.