Hallo , von wem willst du dir das bestätigen lassen ???hat der Amonymus auch gesagt wo du arbeitest ?? Wobei das ja alles Blödsinn ist ,denn mal davon abgesehen , das sie Kontoauszüge NUR der letzten 3 Monate fordern und nicht kopieren dürfen sind SIE in der Beweispflicht .gehe zum Sachgebietsleiter und beschwere dich.

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du wirst dann mit Sicherheit noch mehr Post bekommen . TIPP : bitte keine UE unterschreiben die der R.a. mitgeschickt hat sondern suche dir im NET eine MODIFIZIERTE UE. und fülle diese aus . dann abwarten

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Unbeantworteter Widerspruch an Behörde, kann ich eine Untätigkeitsklage starten?

Der Hitnergrund: Ich bekam von einem Amt einen Bescheid mit einer Frist. Fristgemäß legte ich einen Widerspruch ein (per Einschreiben, also Empfangsdatum kann ich nachweisen). Der Widerspruch erreichte aber nicht das richtige Büro. Das Amt sah dann die Frist als abgelaufen an und sendete einen zweiten Bescheid mit einem endgültigen Verwaltungsakt. Diesen konnte ich durch einen Widerspruch auf den zweiten Bescheid abwenden, indem ich nachweisen konnte den ersten Widerspruch fristgerecht eingeschickt zu haben.

Nun ist es so, dass dieses Amt auf meinen ersten Widerspruch bislang nicht eingegangen ist oder reagiert hat. Aufgrund des zweiten Widerspruchs konnte ich nur den Fristablauf abwehren und mich dann den Regularien des Amtes beugen.

Im ersten Widerspruch kündigte ich an, die Anforderungen des Amtes nicht erfüllen zu können. Dass ich mich damals beugte und es dennoch versuchte war nur die Reaktion aus der Not heraus keine Alternative zu sehen. Das Problem hat sich nur verschleppt, ich stehe wieder im Disput mit diesem Amt. Seit dem ersten Widerspruch sind inzwischen 5 Monate vergangen.

Kann ich jetzt eine Untätigkeitsklage einreichen, oder kann die Reaktion auf den zweoten Widerspruch irgendwie auch als Antwort auf den ersten mitgewertet werden? Die Antwort auf den zweiten Widerspruch geht weder inhaltlich oder sonst wie auf den ersten ein, es wurde nur der Fristaufschub aufgrund des ersten, verbummelten Widerspruchs genehmigt.

Ich habe den Fall möglichst allgemein beschrieben, da es mir hier nur um die rechtlichen Abläufe in Widerspruchsverfahren geht

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hallo , kurz und knapp darf es nicht länger als 3 Monate dauern bis man einen Bescheid auf einen Antrag bekomm und wenn man dagegen Widerspruch - wie getan einlegt ist dazu eine Bearbeitungszeit BIS ZU 6 Monaten hinzunehmen. Schau bitte ins Verwaltungsverfahrensgesetz

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hallo , eindeutig NEIN warum auch ??? dann kann ich ja in die kneioe gehen mir die rechnung für ein bierfass ( 50 L, ) zeigen lassen und rechne aus w3as dann ein glas kostet und mehr bezahle ich nicht ???? was ist denn das fürn blödsinn.

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hallo , alles richtig denn der verbrauch gehört mit in die BK abrechnung wie auch der verbrauch eines Fahrstuhls ( wenn vorhanden ) auch wenn der verwalter den Rasen mit den st6rom mähen würde sind das BK und umlegbar.anders bei baustrom bei umbauten.

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spiet keine rolle von wann bis wann das geld gezahlt wurde. es ist über der freigrenze und daher pfändbar.ich gehe mal davon aus das du damit rechnen mußtest , das eine pfändung ins haus kommt. wenn ja ???? warum hast du denn wenn du es weißt kein P konto gemacht ?????? nun hast du leider pech.

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einfach nicht zahlen und warten bis die klagen und die erfolgschancen stehen gut für dich..es muss ein button vorhanden sein wo drauf hingewiesen wird das wenn man darauf klick osten entstehen.

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hallo , wenn du noch schüler bist darfst du nur in den ferien und auch nur eine bestimmte zeit ( tage ) also nicht die ganzen ferien arbeiten . alles andere ist nicht erlaubt.

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an die bank ????? glaubst du das du bekommst was da versprochen wird ????generell kannst du mit deiner kohle machen was du willst , aber diese bank hat schon einige ruiniert .

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Hallo,bitte NUR eine modifiezierte unterlassungserklärung unterschreiben.nix anderes und dann warten.auch würde ich nicht zahlen.

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ja das muss der insasse der jva machen , dir einen b schein besorgen

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ja , jockl vom Prinzip richtig , aber das kann nicht dir bahn sondern nur der Staat oder ein Gericht wenn du klagst.

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HILFE! Kündigungsschutzklage, Ausbildung, Schwangerschaft

Hallo Zusammen

Ich bin/war in der Ausbildung zur Altenpflegerin. Meine Probezeit ging bis zum 01.02.14 Ende Januar hat mich meine Chefin fristlos gekündigt. Als Grund hat sie angegeben dass ich mich im Krankheitsfall falsch verhalten habe.

Jetzt zu meiner Geschichte: Es war so, dass ich Ende Januar erfahren habe dass ich schwanger bin. (Meiner Chefin wollte ich dies Mitteilen sobald ich meinen Mutterpass in den Händen halte) Dazu kam es allerdings gar ncht. Kurz nachdem mein Frauenarzt die Schwangerschaft bestätigt hat, ging es los mit den Beschwerden. Müdigkeit, Trägheit und vor allem Übelkeit mit Erbrechen. Mir ging es richtig schlecht. Da ich zu dem Zeitpunkt Schule hatte, habe ich dort angerufen um mich krank zu melden. Mein Fehler war, dass ich mir blöderweise keine AU vom Arzt geholt habe, Dies wusste meine Chefin allerdings zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht. Der Grund warum sie mich gekündigt hat, war dass ich mich nicht zusätzlich bei meiner Chefin krankgemeldet habe.

Ich sehe ein, dass sie in den Punkten recht hat. Aber gerade in der Altenpflege jemanden DIREKT bei einem Fehlverhalten zu kündigen, finde ich etwas Fragwürdig. Voralem weil sonst alles in Ordnung war auf der Arbeit.

Ich bin nachdem ich die Kündigung erhalten habe zum Rechtsanwalt gegangen. Daraufhin hat er meiner Chefin ein Schreiben geschickt, in dem er sie über die bestehende Schwangerschaft informiert und sie Auffordert die Kündigung innerhalb einer Woche zurück zuziehen. Andernfalls werden wir auf Kündigungsschutz klagen. Darauf hat meine Chefin nicht reagiert. Jetzt hat mein Anwalt auf Wiedereinstellung geklagt. Heute bekam ich ein Schreiben vom Arbeitsgericht in dem Stand dass ich zu einem Gütetermin erscheinen muss. Mein Anwalt und meine Chefin werden auch da sein.

Mein Anwalt sagt dass wir gute Chancen haben das Verfahren zu gewinnen aber jetzt bin ich aufeinmal so ängstlich. Ich habe richtig angst vor dem Termin. Vorallem weil meine Chefin dabei ist. Kennt sich jemand mit so etwas aus? Was meint Ihr, hab ich Chancen zu gewinnen? Wie soll ich mich verhalten? Wie läuft so ein Gütetermin ab?

Ich hoffe ich habe es recht Verständlich geschrieben. Danke schon mal für Antworten LG :-)

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hallo , das erklärt dir der Anwalt wenn du ihn fragst . hier sind die antworten wenig hilfreich , weil keiner Ahnung hat so richtig.denke aber die Chancen sind gut.

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ja du mußt alles einkommen angeben und davon 2 % bzw.chronisch krank nur 1 %als Eigenleistung zahlen.

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Hallo mach dir keine Gedanken. es wird nicht angerechnet , da es ja keine Steuergelder sondern beiträge sind aus denen du Geld bekommst .sperre ?? warum ?? wenn du es nicht verschuldet hast nicht übernommen zu werden dann nicht. du kannst ja nix dafür wenn er dich nicht übernimmt.

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Was tun wenn Vermieter sich weigert Wohnung abzunehmen?

Hallo ich habe folgendes Problem:

Bei mir wurde eine Dacherneuerung vorgenommen, -ich hatte 2 Wochen im Januar keine Fenster bei Minusgraden -2Wochen Heizungsausfall im Schlafzimmer -3 mal Wassereinbruch durch die Fenster da die Fenster undicht sind. -Hausfriedenseinbruch Dachdecker ohne genehmigung in der Wohnung -Feuchte Wämde -Risse in den Tapeten von der Feuchtigkeit -Laminat geht hoch von der Feuchtigkeit

Das alles hat sich seit dem 15. Jan angespielt. Er hat sich um nichts gekümmert. Nun habe ich schreiben aufgesetzt, Frist gesetzt um die Mängel zu beseitigen.

Daraufhin ist er durch gedreht ob ich spinne ihm so ein Schreiben zu schreiben. Und meinte er gibt es seinem Anwalt. Ich habe gesagt mach das.

Am Sonntag Abend ist in der Küche das Abflusssorhr gerissen, darufhin habe ich Ihm eine Sms geschrieben und es ihm freundlich geschilder. Er schrieb mir das er meine Spielchen satt hat und bei mir wohl in letzter zeit ziemlich viel kaputt gehen würde und er will mich rechtens belangen das ich den Bautrockner nicht anhatte den ich seit letzten mittwoch in meiner Wohnung hatte. (von den Dachdeckern)

Er hat gesagt ich brauch den nicht anmachen da es eh nichts bringen würde. Außerdem ist es mein Strom wer bezahlt mir das?

So dann habe ich geschriebn das ich eh ausziehen will und das wir auch gerne einen Aufhebungsvertrag machen können. Darauf hin schrieb er. Mach das. 1.3. kann ich ausziehen. Die kaution würde ich auch bekommen.

So 1 Std. später rief er mich an. Meint wenn ich bis Freitag nicht aus der Wohnung bin reißt er mir den Ar... auf. HAt mich übelst beleidigt. Und will mir nun vorwerfen das ich an allen Schuld bin.

Gestern war ich dann mit Freunden in der Wohnung gewesen.(ich bin seit sonntag nicht mehr da gewesen da ich angst hatte) drohnugen etc.

Und er will keinen Aufhebungsvertrag mehr unterschreiben.

Er wäre schon beim Anwalt gewesen. Er will keinen Schlüssel annehmen und auch kein Übergabeprotokoll machen?

WAS soll ich tun??

Wie sieht es mit der SMS aus? da hat er mir es ja zugesagt.

Habe ich ein Sonderkündigungsrecht? Da Drohung, etc. Er ist vorbestraft.

Danke!!

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Hallo, da sind ja einige Sachen. Allein keine Heizung -er ist verpflichtet dafür zu sorgen das mindestens 18 grad plus im raum sind-Alles andere kann ich hier gar nicht ausführlich erklären da der Platz nicht reicht . Das Vertrauen zwischen Mieter und Vermieter ist erheblich gestört und daher gibt es für dich ein Sonderkündigungsrecht . Teile ihn das schriftlich - nicht sms - mit und ziehe sofort aus , wenn du kannst und wo anders unterkommst . Lege den Schlüssel in seinen Briefkasten , wenn er ihn nicht persönlich abnimmt. nehme dir zeugen ab sofort mit.

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Hilfe beim Mietrecht

Hallo :) ich hoffe mir kann hier jemand einen guten Rat geben und verzweifel schon. Zuerst mein Problem: Ich wohne in einer WG mit insgesamt 4 Personen zusammen, unser Vermieter schien am Anfang recht umgänglich nun haben wir im Badezimmer regelmäßig nasse Flecken an der Decke. Erst nur ganz selten später mehr, letztes Wochenende die Katastrophe das ganze Bad war voller dreck Wasser. Es lief in Strömen aus der Deckenlampe und an vielen Stellen an der Decke tropfe es und lief an den Wänden in Rinnsalen herunter. Unseren Vermieter schien es schon am Anfang nicht so sehr zu interessieren, da wir ihn schon vor einem halben Jahr und fast wöchentlich auf die Flecken hingewiesen haben. Als der Wasserschaden vor ein paar tagen so schlimm war versuchten wir ihn natürlich sofort zu erreichen, leider nur mit einem Teilerfolg denn er hielt es nicht für nötig sich das Problem anzuschauen. Stattdessen schickte er einen seiner Bekannten der angetrunken im Bad stand und außer . " Das sieht schlimm aus, kann ich aber jetzt auch nichts machen." nichts dazu beitrug. Jetzt ist es schon eine Woche her und es hat sich nichts geändert, der versprochene Klempner kam nicht und auch sonst hält es niemand für nötig daran etwas zu ändern geschweige denn sich bei uns zu melden. Da ich mich leider gar nicht damit auskenne hoffe ich auf hilfreiche Ratschläge, schließlich muss jetzt mal was passieren.

Wir haben ihm schon ein Schreiben geschickt, zur Information dass wir ihm die Kaltmiete um 25% kürzen wollen falls der Schaden nicht behoben wird, auch darauf keine Reaktion.

Bitte helft mir -.-

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hallo , also setzt noch einmal eine Frist von einer Woche mit der Androhung von 50 % Mietminderung bis zur Erledigung und dass ihr dann einen Fachmann einschaltet und auf seine Kosten reparieren lasst . die kosten werdet ihr dann mit der miete -ohne betriebskosten- verrechnen fall er nicht zahlt .Das per Einschreiben als Nachweis.

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