Darf der Lehrer die Verantwortung an einen Schüler übertragen?
Wir wollen im Sportunterrricht schwimmen gehen. Dafür brauchen wir für die Masse an Schülern 2 Rettungsschwimmer. Mein Lehrer ist Rettungsschwimmer und ich bin auch einer. Kann er die Verantwortung mit an mich übertragen, obwohl ich noch nicht 18 bin. Bitte wenn ihr könnt gebt eine Quelle mit an. 😉 Danke
Das Ergebnis basiert auf 9 Abstimmungen
8 Antworten
Beides ist zu Hälfte richtig. Du darfst als Rettungsschwimmer arbeiten und diese Aufgabe übernehmen.
In deinem Szenario gibt es aber zwei Probleme:
(1) Du bist Schüler und kein Angestellter der Schule. Du kannst also keine solcher Aufgaben übernehmen.
(2) Es ist nur möglich entweder die Rolle des Schülers oder die des Rettungsschwimmers zu übernehmen. Wenn du also am Unterricht teilnimmst, gilst du nicht als zusätzlicher Rettungsschwimmer sondern eben als Teilnehmer.
Nein, der Lehrer hat die alleinige Aufsichts- und Verantwortungspflicht.
Da müsstest du einiges an formellem Zeug unterschreiben, damit das geregelt wäre. Was allein schon mit deiner nicht vorhandenen Volljährigkeit wohl unmöglich wäre. Klar, kann er sagen, dass du auf die Truppe aufpassen sollst, im Endeffekt ist er aber allein schuldig, wenn etwas passieren sollte, weil du einen Fehler gemacht hast.
Es müssen folgende Bedingungen gegeben sein:
Eine Person über 18 , ein Rettungsschwimmer, ein "Trainer" (Lehrer zählt hier auch).
Idealerweise alles vereint in einer Person , aber kein muss.
Rechtlich ist alles in Butter. Wenn dein Lehrer sich Hilfe sucht bei der Aufsicht ist das OK. Die Verantwortung bleibt bei ihm als Fachkraft.
Die Frage ist nur, ob du lieber lernen möchtest oder dem Lehrer helfen^^
ja das ist leider of der Fall, dass Kinder mehr Fachwissen haben als die Lehrkraft ^^
Dann spricht nichts dagegen und keine Sorge, wenn was passiert, war es der Lehrer, er überträgt dir die Aufsicht aber nicht die Verantwortung :-)
Also meine Intuition sagt - nein.
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Wenn was passiert - ein Kind/Jugendlicher ertrinkt - dann landet er im Gefängnis und er hätte Schuld/Mitschuld am Tod.
Natürlich nicht. Der Lehrer hat die alleinige Verantwortung.
das stimmt. Ich meinte aber. der Fragesteller wollte eher wissen, ob die Aufsichtsführung übertragen werden darf. Hier würde ich mit klarem "Ja" antworten^^
In der Frage steht "Kann er die Verantwortung mit an mich übertragen"
auch das stimmt. in der Erklärung zur Frage ist es näher ausgeführt. Mein Tipp wäre, die Frage zu korrigieren^^
Was soll ich noch groß lernen ich hab meinen Rettungsschwimmer und die üben nur ein bisschen weil wir sonst nichts mehr zutun haben im Sport. Aber vielen Dank für die Info. 👍