Darf der Integrationshelfer das machen obwohl er ihr nicht zu ständig ist?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich finde eher dass der Lehrer sich unmöglich benommen, ja sogar strafbar gemacht hat. Er kann ihr doch nicht einfach nicht helfen wenn sie untergeht. Das ist unterlassen Hilfeleistung.

Dagegen ist das Nassspritzen völlig harmlos.

Die Frage ist, ob der Integrationshelfer etwas machen musste und die ist mit Ja zu beantworten.

Dabei wird er eine Balance zwischen Einfühlsamkeit und Herausforderung finden müssen. Sie "herauszufordern" kann durchaus zielführend sein. Letztendlich haben wir hier nur eine tendenziöse Darstellung kontra dem Integrationshelfer.

Was bleibt? Mit ihm reden, nicht über ihn reden! Mensch, es ist doch immer das gleiche: Teile ihm mit, wie Du seine Handlung erlebt hast, was Du erwartet hättest und lass Dir darlegen, wie er seine Handlung angelegt hatte.