Darf man seinen Namen (oder den Namen des Kindes) in Deutschland ändern lassen?

2 Antworten

In der Bundesrepublik Deutschland ist das Namensrecht von dem Grundsatz der Namenskontinuität geprägt, weshalb eine Änderung des Namens nur eingeschränkt möglich ist.

Außer durch Heirat, Scheidung, Adoption kann der Nachname durch einen Antrag auf Namensänderung angepasst werden.

Ein wichtiger Grund, der eine Namens­änderung rechtfertigen könnte, liegt dann vor, wenn das persönliche Interesse des Antrag­stellers an der Änderung seines Namens gegenüber den Grund­sätzen der Namens­führung überwiegt. 

Ganz allgemein gilt, dass eine Änderung des Nachnamens höheren Hürden als der des Vornamens begegnet.

Als wichtig genug für eine Namensänderung gelten demnach unter anderem Namen, die die Mehrheit mit anstößigen Gedanken verbindet oder den Betroffenen der Lächerlichkeit preisgibt.

Weitere Gründe, nach denen man den Vornamen ändern lassen kann, wären etwa, wenn z.B. das Geschlecht aus dem aktuellen Namen nicht eindeutig erkennbar ist, der aktuelle Name zu Wortspielen einlädt oder der aktuelle Name umständlich auszusprechen und kompliziert zu schreiben ist.

Die Bearbeitung von Anträgen auf Namensänderung ist gebührenpflichtig. Das Maximum ist allerdings bundes­weit fest­gesetzt und liegt bei 1.022 Euro für die Änderung des Familien­namens und bei 255 Euro für die Änderung des Vornamens.

Der Höchst­satz kann verlangt werden, wenn der Verwaltungs­aufwand hoch ist, weil die Rechts­lage schwierig ist, andere Verfahrens­beteiligte wie Kinder oder Ehepartner angehört werden müssen und andere Behörden, etwa das Jugend­amt, einge­schaltet werden müssen.

Einfach und günstig ist die Sache, wenn keiner dieser Faktoren eine Rolle spielt und der Grund für die gewünschte Änderung klar auf der Hand liegt.

Zusätzlich entstehen allerdings noch Folgekosten, da nach der Änderung deine Dokumente (z.B. Personalausweis) angepasst werden müssen.

Eine Gebühr wird auch fällig, wenn der Antrag auf behördliche Namensänderung abge­lehnt wird. Deshalb empfiehlt sich vor Antrag­stellung die Kontakt­aufnahme zur Namens­änderungs­behörde, um die Zuständig­keit und Aussicht auf Erfolg zu prüfen. 

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme

Ich weiß ja nicht, wie man das ausspricht. Also wenn es "schäm" und "nasih" ausgesprochen werden würde, ist daran nichts negatives. Schlechte wären "scham" und "nazi(h)".

Wolfw123 
Fragesteller
 18.06.2023, 12:13

Ich glaub, Scham wird Scham ausgesprochen und Nazih Nasih

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