Darf man seinen Namen (oder den Namen des Kindes) in Deutschland ändern lassen?
Wenn man Sham oder Nazih heißt? (sind arabische Namen)
2 Antworten
In der Bundesrepublik Deutschland ist das Namensrecht von dem Grundsatz der Namenskontinuität geprägt, weshalb eine Änderung des Namens nur eingeschränkt möglich ist.
Außer durch Heirat, Scheidung, Adoption kann der Nachname durch einen Antrag auf Namensänderung angepasst werden.
Ein wichtiger Grund, der eine Namensänderung rechtfertigen könnte, liegt dann vor, wenn das persönliche Interesse des Antragstellers an der Änderung seines Namens gegenüber den Grundsätzen der Namensführung überwiegt.
Ganz allgemein gilt, dass eine Änderung des Nachnamens höheren Hürden als der des Vornamens begegnet.
Als wichtig genug für eine Namensänderung gelten demnach unter anderem Namen, die die Mehrheit mit anstößigen Gedanken verbindet oder den Betroffenen der Lächerlichkeit preisgibt.
Weitere Gründe, nach denen man den Vornamen ändern lassen kann, wären etwa, wenn z.B. das Geschlecht aus dem aktuellen Namen nicht eindeutig erkennbar ist, der aktuelle Name zu Wortspielen einlädt oder der aktuelle Name umständlich auszusprechen und kompliziert zu schreiben ist.
Die Bearbeitung von Anträgen auf Namensänderung ist gebührenpflichtig. Das Maximum ist allerdings bundesweit festgesetzt und liegt bei 1.022 Euro für die Änderung des Familiennamens und bei 255 Euro für die Änderung des Vornamens.
Der Höchstsatz kann verlangt werden, wenn der Verwaltungsaufwand hoch ist, weil die Rechtslage schwierig ist, andere Verfahrensbeteiligte wie Kinder oder Ehepartner angehört werden müssen und andere Behörden, etwa das Jugendamt, eingeschaltet werden müssen.
Einfach und günstig ist die Sache, wenn keiner dieser Faktoren eine Rolle spielt und der Grund für die gewünschte Änderung klar auf der Hand liegt.
Zusätzlich entstehen allerdings noch Folgekosten, da nach der Änderung deine Dokumente (z.B. Personalausweis) angepasst werden müssen.
Eine Gebühr wird auch fällig, wenn der Antrag auf behördliche Namensänderung abgelehnt wird. Deshalb empfiehlt sich vor Antragstellung die Kontaktaufnahme zur Namensänderungsbehörde, um die Zuständigkeit und Aussicht auf Erfolg zu prüfen.
Alles Gute für dich!
Ich weiß ja nicht, wie man das ausspricht. Also wenn es "schäm" und "nasih" ausgesprochen werden würde, ist daran nichts negatives. Schlechte wären "scham" und "nazi(h)".