Darf Youtube mein Video einfach löschen?

6 Antworten

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KOMMENTAR VON Kerosin1 - Das ist ja schon fast der Beginn von ACTA... Es geht nur ums Kohle machen, egal auf welche Art und Weise.

Das was ACTA regeln soll, ist bereits seit 2007 größtenteils Gesetz in Deutschland - es ist also nicht der Anfang, sondern die konsequente Anwendung bereits vorhandenem....

Was ich immer so dreist finde, dass die Leute die erwischt wurden rum jammern, warum die " anderen " nicht erwischt wurde... Pech gehabt - shit happens, mal ist man Taube mal ist man das Denkmal !

Da du hier gleich als Mehrfachtäter ankommst, musst du dich über den (A)rschtritt nicht wundern. Zuwiderhandlung gegen § 15 UrhG i.v.m. § 16 (Vervielfältigung), 17 (Veröffentlichung), 19a (Recht auch öffentliche Zugänglichmachung) und 20 (Senderecht) ff UrhG unter Vorsatz, strafbar nach § 106 UrhG mangels Nutzungserlaubnis nach § 31 UrhG, berechtigt zur Abmahnung mit Kostennote und löst Schadensersatz- wie Unterlassungsansprüche aus nach §§ 97 u. 97a ff UrhG

So - nun hat man dich als Straftäter entlarvt und machst nun auf Dicke Backen! Du kannst YouTube quasi dankbar sein das sie es gelöscht haben (und ja, sie müssen es sogar löschen), denn je länger es online ist, um so höher ist die Wahrscheinlichkeit direkt vom Rechteinhaber erwischt zu werden - und der zieht sein volles Programm ab anstelle nur zu löschen...

Nein.. Du hast die AGB aktzeptiert. Sie dürfen alles löschen,auch ohne Angaben von Gründen!

Grundätzlich darf Youtube sogar ohne Begründung Videos löschen. Schließlich ist das deren Seiten und dort haben sie das Hausrecht.

Zum Urheberrecht: "Spiegelverkehrt" reicht nun wirklich nicht. Das sollte Dir schon der Hausverstand sagen. Schließlich ist die Spiegelung eines Videos ja eine Bearbeitung eines urheberrechtsgeschützten Werkes, und dazu bist Du nicht berechtigt. Wenn Du es auf den Kopf stellst, schwarzweiß färbst und verzerrst, dann ist es immer noch eine URV.

Warum manche Videos gelöscht werden und andere nicht, kann ich Dir aber auch nicht beantworten.

Haeppna  12.03.2012, 17:50

Du kannst Youtube sogar dankbar sein, dass sie das Video gelöscht haben, bevor einer der Abmahnanwälte der Unterhaltungsindustrie darauf aufmerksam geworden ist. Dann wäre nämlich mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Geldstrafe von mehreren Tausend Euro auf Dich zugekommen.

Kerosin1 
Fragesteller
 12.03.2012, 17:53
@Haeppna

Das ist ja schon fast der Beginn von ACTA... Es geht nur ums Kohle machen, egal auf welche Art und Weise.

animeartemis  12.03.2012, 21:27
@Kerosin1

Wie schon geschrieben wurde, sind die Regelungen zur Löschung von Inhalten schon längst umgesetzt, ACTA hat kaum Auswirkungen auf den EU Raum, betonung auf kaum, habe nicht geschrieben keine.

Nun scheinst du über das Urheberrecht mehr oder minder nichts zu wissen oder Kersin1?

Wusstest du das es einige 1000 Kunstschafende (Musiker, Film/Videobranche, Leute die mit Kunst, sprich Bildern, Comics Geld verdienen und natürlich Leute die mit Geschichten, bzw. Schriftwerken Geld verdienen) in Deutschland gibt?

Wusstest du das davon die meisten nicht von ihrem Job leben können?

Wusstest du das es (wenn wir mal die Auslandsstars weg lassen) maximal einige 100 gibt die wirklich richtig Kohle machen?

Der Rest darf sich ansehen wie andere ihre Werke missbrauchen und haben kaum eine Möglichkeit dagegen vorzugehen, sie wollen ihre Werke aber der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen können es aber nicht kostenlos da sie sonst einen Fulltime Job annehmen müssten und daneben nichts oder nur sehr langsam was machen könnten.

Wenn man nun diesen Leuten auch noch die letzten Rechte wegnimmt (man muss sich das mal vorstellen) , meinst du wirklich, das die Politik, oder die Leute welche die Kostenlosgesellschaft Fördern wollen, dann vor anderen Bereichen halt machen?

Denk mal gut darüber nach.

Du musst unterscheiden zwischen der Reaktion von Youtube und der allgemeinen Frage nach Urheberrechten und Nutzungsrechten.

Youtube kann auch Inhalte entfernen, die nicht sicher gegen Rechte verstoßen. Das darf auch jeder andere Betreiber, zum Beispiel eines Forums - je nach den Nutzungsbedingungen, die als Vertrag gelten zwischen Nutzer und Anbieter. Aber auch sonst darf ein Anbieter zunächst mal aus Vorsicht Inhalte entfernen. Oder aus Angst ;-).

Nun zu den Rechten selber: Wenn du ein Video (oder sonst ein Werk; Text, Grafik, Musik usw.) auf deinen eigenen Server lädst, kann es kein anderer Anbieter entfernen. Dann entscheidet ein angerufenes Gericht darüber, ob du gegen ein Urheberrecht verstößt oder gegen ein Nutzungsrecht - oder nicht.

Und dann kommt es darauf an, ob du das Original-Video, das du bearbeitet hast zu deinem eigenen Video,

A) Frei benutzt hast laut UrhG § 24 Freie Benutzung: "(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden." (Aber nicht Musik! Siehe Absatz 2!)

B) Zustimmungspflichtig bearbeitet hast laut § 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen: "Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden."

Ob nun A) zutrifft oder B), das wollte Youtube in diesem Fall offensichtlich nicht selbst entscheiden. Zum Unterschied zwischen A) und B) lese man gründlich: http://www.schmunzelkunst.de/saq.htm#freinutz

Wer mehr wissen möchte zur Frage, ab wann eine Parodie auf ein Original erlaubt sein könnte, frage nach, da habe ich noch ein paar Urteile und Hintergrundtexte.

Gruß aus Berlin, Gerd

Ja es ist gegen das Urheberrecht, nichts kannst du dagegen tun, die anderen haben Glück gehabt, YouTube shiced auf deine Videos und kann die nach belieben löschen ohne dich zu fragen.